Der Sommer, den man haben könnte

Der Sommer, den man haben könnte

Warum die Schweiz an einem Thermometer arbeitet, das sie nicht bewegen kann – mit konkreten Vorschlägen für die Stadt Bern

Unter der Hasel

Es war gestern 34 Grad warm. Ich sass in meinem Garten in Wabern unter der Haselhecke und las. Die Hecke steht im Norden, sie ist alt, hoch und dicht; im Rücken hatte ich den Schatten der beiden Bäume, die wir vor einigen Jahren pflanzten. Es ging ein wenig Wind. Nach einer halben Stunde war mir fast ein bisschen kalt, und ich rückte den Stuhl in die Sonne. Auf dem Handy lag die Schlagzeile vom Hitzenotstand. Beides war wahr. Diese Gleichzeitigkeit ist der Gegenstand meines Essays.

Vier Dinge machten den Nachmittag erträglich, und sie sind alle unspektakulär. Erstens die Abschattung. Nicht die Lufttemperatur ist der grosse Hebel — die liegt unter einer Krone vielleicht zwei bis vier Grad tiefer als daneben —, sondern die Strahlung. Wer in der prallen Sonne steht, empfindet bei 32 Grad Lufttemperatur eine Belastung, die einem Vielfachen davon entspricht; wer unter einem dichten Blätterdach sitzt, ist dieser Strahlung schlicht nicht ausgesetzt. Der Unterschied ist nicht graduell, er ist kategorial. Zweitens die Verdunstung: Eine grosse, belaubte Krone gibt an einem heissen Tag beträchtliche Wassermengen an die Luft ab und kühlt dabei ihre Umgebung. Drittens die Luftbewegung, die es überhaupt nur gibt, weil zwischen der beschatteten Fläche und der besonnten ein Temperaturgefälle besteht und weil nichts den Luftaustausch verstellt. Und viertens, am wichtigsten: die nächtliche Auskühlung. Wir lüften das Haus jede Nacht, weil draussen kühlere Luft vorhanden ist.

Nun die Umkehrung, und sie ist der Kern der Sache. Jeder dieser vier Mechanismen versagt im dichten, versiegelten Quartier. Wo kein Baum steht, fällt die volle Strahlung auf Fassade, Belag und Mensch. Wo der Boden zu hundert Prozent versiegelt ist, gibt es kein Wasser, das verdunsten könnte. Wo Kaltluftbahnen verbaut sind, steht die Luft. Und wo Asphalt, Beton und Mauerwerk den Wärmeeintrag des Tages speichern und in der Nacht wieder abgeben, gibt es keine kühle Luft, die man ins Zimmer lassen könnte — die Tropennacht ist genau das: die Nacht, in der das Lüften nichts mehr nützt.

Man halte sich vor Augen, wie wenig hier im Spiel ist. Die Hecke war schon da. Die beiden Bäume haben wir vor einigen Jahren gepflanzt, an einem Samstag, mit dem Spaten; sie haben zusammen weniger gekostet als ein grösseres Haushaltgerät. Es brauchte kein Fördergeld, keine Technologie, keine Bundesstrategie und keinen Gemeinderatsbeschluss. Vier Trivialitäten — Schatten, offener Boden, bewegte Luft, ein Fenster, das man nachts öffnen kann — machen den Unterschied zwischen einem angenehmen und einem gefährlichen Sommertag. Der Skandal ist nicht, dass es mir gut geht. Der Skandal ist, dass diese vier Trivialitäten für einen erheblichen Teil der Stadtbevölkerung unerreichbar sind.

Meine Erfahrung widerlegt das Problem also nicht. Sie erklärt es. Ich habe an einem Nachmittag gemessen, was anderswo fehlt. Und daraus folgt der Satz, um den herum dieser Text gebaut ist: Mir geht es gut, und das ist keine Widerlegung des Problems, sondern seine Diagnose.

Denn das Risiko ist real, es ist nur nicht flächendeckend. Es ist konzentriert. Der Bund erhebt seit 2023 jährlich, wie viele Todesfälle sich statistisch auf die Hitzebelastung zurückführen lassen; die Reihe reicht rückwirkend bis 1980. Für den Rekordsommer 2003 weist sie rund 1400 Fälle aus, für 2023 rund 540, für 2025 rund 410. Die Betroffenen sind fast ausschliesslich alte Menschen: 2023 entfielen 95% der Fälle auf die Altersgruppe ab 75 Jahren. Es sind Bewohnerinnen von Pflegeheimen ohne gekühlte Zimmer, Patienten in Spitälern, deren Bausubstanz aus einer kühleren Zeit stammt, Menschen unter unisolierten Dächern, Alleinlebende ohne Besuch, der sie ans Trinken erinnert. Das ist eine kleine, klar umrissene, gut adressierbare Gruppe. Konzentrierte Risiken sind die behandelbaren Risiken — und deshalb ist die Untätigkeit schwerer zu entschuldigen, nicht leichter.

Vor diesem Hintergrund stört mich an der Berichterstattung der letzten Wochen nicht die Dramatik. Es stört mich die Kategorie. Hitze wird als Wetter gemeldet: mit Rekordwerten, Aufnahmen von Menschen an Brunnen, Betroffenheit und Prognose. Wetter ist ein Naturereignis, dem man ausgeliefert ist. Hitze im Siedlungsraum ist aber zu einem erheblichen Teil ein Bauzustand — das Ergebnis von Planungs-, Bewilligungs- und Investitionsentscheiden, die identifizierbare Urheber, Aktenzeichen und Daten haben. Eine Zeitung, die im Juli den Hitzerekord meldet und im November die Fällbewilligung, den Parkplatzentscheid und das gekürzte Baumbudget nicht mit ihm verknüpft, produziert Aufregung ohne Handlungswissen. Panik und Fatalismus sind dieselbe Münze: Beide unterdrücken die einzige produktive Frage, nämlich was konkret geholfen hätte und wer es hätte beschliessen müssen. Es braucht wenig. Eine Hecke, zwei Bäume, ein Fenster, das man nachts öffnen kann. Warum ist das die Ausnahme?

Die Hebelillusion

Terry L. Anderson (2021) beginnt seine Einleitung zu «Adapt and Be Adept» mit einem Gedankenexperiment, das die Schweizer Klimadebatte nie vollzogen hat. Man unterstelle für einen Augenblick, der Klimawandel sei nicht menschengemacht, sondern eine Naturgewalt jenseits menschlichen Einflusses. Was ändert sich an der Anpassungsökonomik? Nichts. Vermögenswerte, die vom Klima abhängen, verändern ihren Wert; Eigentümer reagieren; man baut anders, man verlagert, man schützt sich. Der Mensch hat das während Zehntausenden von Jahren getan, ohne je zu wissen, warum sich sein Klima veränderte.

Für die 84-jährige Frau im obersten Stock eines unbeschatteten Hauses an der Hauptstrasse ist die Kausalfrage ohne jede praktische Bedeutung. Ihr hilft Schatten, kühle Luft und ein Getränk. In der schweizerischen Debatte gilt Anpassung dennoch als Eingeständnis des Scheiterns und damit als moralisch zweitklassig — als hätte, wer sich schützt, den Kampf aufgegeben. Das ist der Denkfehler, aus dem alles Weitere folgt.

Die Grössenordnungen gehören auf den Tisch, aber sorgfältig. Anderson zitiert Bjørn Lomborgs Schätzung, wonach die vollständige Erfüllung sämtlicher Zusagen des Pariser Klimaschutzübereinkommens die globale Temperatur bis 2100 um wenige Hundertstelgrad senken würde. Die Zahl ist eine Schätzung und wird bestritten. Unstrittig ist der Anteil der Schweiz an den globalen Treibhausgasemissionen: Er liegt im Promillebereich. Daraus folgt aber nicht der Satz, den man mir zu unterstellen versucht wäre — dass Netto-Null nichts nütze. Es folgt ein präziserer und im Ergebnis viel unangenehmerer: Der Beitrag der Schweiz zur Temperatur auf Schweizer Strassen läuft nicht über die Emissionsminderung. Über Beschattung, Entsiegelung und Kühlung dagegen läuft er vollständig.

Warum das so ist, hat Anderson mit Ronald Coase erklärt. Die Atmosphäre lässt sich nicht verhandeln: Millionen Emittenten, Millionen Betroffene, unklare Rechtstitel, Dutzende von Jurisdiktionen, prohibitive Verhandlungskosten. Es gibt keinen Tisch, an den sich die Parteien setzen könnten, und deshalb bleibt der Status quo bestehen. Die städtische Hitzeinsel ist der exakte Gegenfall. Sie wird lokal verursacht — durch Versiegelung, Materialwahl, Bebauungsdichte, fehlendes Kronendach. Sie wirkt lokal. Die Akteure sind wenige, die Grundstücksgrenzen sind vermessen und im Grundbuch eingetragen, und es gibt eine Gemeinde, die Regeln setzen darf. Die Hitzeinsel ist der eine Klimaeffekt, bei dem die Coase-Bedingungen weitgehend erfüllt sind. Die Schweiz behandelt beide Fälle gleich, nämlich als globales Ohnmachtsproblem — und verschenkt damit genau jenen, in dem sie handlungsmächtig ist.

Ein Land, das Anpassung kann

Man könnte einwenden, dieses Land sei zur Anpassung eben nicht fähig. Das Gegenteil ist historisch belegt, und der Beleg stammt aus meinem eigenen Fach. Nach den verheerenden Überschwemmungen von 1868 hat der Bund den Gebirgswald zur Infrastruktur erklärt: mit dem Forstpolizeigesetz von 1876, mit Oberaufsicht, mit Geld, mit Vollzug und mit einem definierten Schutzgut. Es folgten der systematische Wasserbau, die Lawinenverbauung, später die Gefahrenkarten und die Erdbebennormen. Die Schweiz ist eine Weltmeisterin der Anpassung an Naturgefahren. Sie ist es bei Wasser, Schnee, Rutschung und Sturm. Sie ist es nicht bei der Hitze. Das ist wichtig, weil es aus einem Vorwurf an den Nationalcharakter einen datierbaren Befund macht. Es fehlt nicht die Fähigkeit. Es fehlt die Konstruktion des Schutzguts.

Es fehlt nicht die Technik, es fehlt der Preis

Der ökonomische Kern liegt darin, dass es für Schatten keinen Markt gibt. Der grosse Baum auf dem Nachbargrundstück beschattet meine Fassade, senkt meine Kühllast und macht mein Trottoir begehbar — und niemand stellt mir dafür Rechnung, so wie der Nachbar für den Nutzen, den er stiftet, nichts einnehmen kann. Ein Gut mit privaten Kosten und öffentlichem Nutzen wird häufig unterproduziert.

Dazu kommen mehrere Verstärker, und jeder von ihnen ist ein Fall aus Andersons Sammlung fehlender oder verzerrter Preise. Sommerliche Überhitzung schlägt sich in Miet- und Kaufpreisen bisher kaum nieder, weil sie nicht ausgewiesen wird; wer eine Dachwohnung ohne aussenliegenden Sonnenschutz vermietet, spürt das im Ertrag nicht. Die energetische Bewertung von Gebäuden ist auf den Winter geeicht und misst den Heizwärmebedarf, nicht die sommerliche Aufheizung. Der Baumschutz macht das freiwillige Pflanzen zu einer dauerhaften Selbstfesselung. Und die Bewilligungspflicht für Kühlgeräte verteuert die einzige Massnahme, die in der Tropennacht wirkt. Nicht der Markt versagt hier. Es fehlt der Preis, oder er ist untersagt.

Stellt man die beiden Politiken nach Kostenträgern nebeneinander, wird die Schieflage vollends sichtbar. Bei der Emissionsminderung fallen die Kosten lokal und heute an, der Nutzen ist global, verdünnt und liegt jenseits von 2100 — das klassische Kollektivgutproblem, verschärft durch die Abwanderung von Emissionen in Länder ohne Auflagen. Bei der Anpassung fallen die Kosten lokal an und der Nutzen ebenfalls: zurechenbar, messbar, sofort. Eine Volkswirtschaft, die den ersten Typ mit Gesetzen, Zielwerten und Monitoring ausstattet und den zweiten mit Leitfäden, hat ihre Prioritäten invertiert.

Und genau so ist es gekommen. Beratende wissenschaftliche Experten haben über Jahrzehnte den überwiegenden Teil ihrer Kapazität der Emissionsminderung gewidmet. Die Chronologie der Anpassung liest sich dagegen mager: (1) 2003 der Jahrhundertsommer, worauf eine Website und ein Warnsystem eingerichtet wurden, während bauliche Massnahmen im Status der Empfehlung verblieben. (2) 2007 lagen die technischen Konzepte für Gebäudekühlung, Nachtauskühlung und Free Cooling bereits ausformuliert vor. (3) 2023 begann das Bundesamt für Gesundheit ein systematisches Projekt zum Hitzeschutz im Gesundheitswesen — sechzehn Jahre später. (4) 2026 nennt die Wissenschaftskommunikation die Sache beim Namen und spricht von einer weichen Anpassungsgrenze: technisch machbar, blockiert durch beschränkte Mittel, fehlende Flächen und lange Verfahren.

Das eigentliche Ärgernis liefert die jüngste Entwicklung. Die Klima-Risikoanalyse des Bundes vom Juni 2025 bewertet 34 Risiken und stuft die zunehmende Hitzebelastung als das grösste ein. Der Referenzrahmen für die Hitzeaktionsplanung der Behörden soll Ende 2026 vorliegen. Höchste Risikostufe seit 2025, Leitfaden 2026, Diagnose seit 2003.

Die Gegenprobe

Zwei Einwände darf man sich machen. Der erste: Wenn jeder kleine oder mittelgrosse Emittent so rechnet, reduziert niemand seine Emissionen. Das stimmt, und die Schweiz hat ein legitimes Interesse an Reziprozität und Glaubwürdigkeit. Nur ist das ein anderer Grund als jener, mit dem Netto-Null beworben wird, nämlich der Schutz der Schweizer Bevölkerung. Der zweite: Anpassung hat Grenzen, und ohne globale Emissionsminderung wächst der Betrag, der angepasst werden muss. Auch das stimmt. Eine Berner Untersuchung schreibt rund sechzig Prozent der hitzebedingten Todesfälle des Sommers 2022 dem menschengemachten Klimawandel zu — allerdings dem globalen, nicht den Schweizer Emissionen, was den Befund eher stützt als entkräftet.

Die tragfähige Formel lautet deshalb nicht «Anpassung statt Emissionsminderung», sondern: Emissionsminderung ist eine Versicherungsprämie an ein Kollektiv, Anpassung ist eine Investition in die eigene Leistungsfähigkeit — und ein Land, das nur die Prämie zahlt, hat sein Budget falsch aufgeteilt. Das knappe Gut sind dabei nicht einmal die Franken. Es sind politische Aufmerksamkeit, Verwaltungskapazität und Verfahrenszeit. Die sind tatsächlich rivalisierend: Was der Absenkpfad an Sitzungen, Vorlagen und Vernehmlassungen bindet, steht dem Kronendach nicht zur Verfügung. Nun wird man mir entgegenhalten, die Städte hätten längst Pläne. Zürich, Basel, Bern, Lausanne. Das ist richtig. Und es führt zur eigentlichen Pointe.

Global denken, lokal verwalten

Die Losung «global denken, lokal handeln» stammt nicht aus der Klimapolitik. Sie wird gemeinhin auf den Stadtplaner Patrick Geddes zurückgeführt und später von René Dubos popularisiert. Ursprünglich war sie eine Aussage über Strassen, Quartiere und Freiräume, nicht über Emissionsbilanzen. Sie ist in ihr Herkunftsgebiet zurückgekehrt und dort unerfüllt geblieben. Denn was die Städte tatsächlich tun, ist die Umkehrung. Beim globalen Ziel arbeiten sie lokal, konkret und verbindlich: Netto-Null mit Jahreszahl, Absenkpfad, Zwischenzielen, Reglement, Volksabstimmung, jährlicher Bilanz. Beim lokalen Problem arbeiten sie global, abstrakt und unverbindlich: Handlungsfelder, Wirkungsbereiche, Prüfaufträge. Die Tonne Kohlendioxid einer Stadt ist ein Beitrag an eine Grösse, die sie nicht bewegt. Der Schatten auf ihrem Trottoir ist eine Grösse, die sie vollständig kontrolliert. Verbindlich geregelt ist die erste.

Zum Beispiel die Stadt Bern

Diese Behauptung lässt sich prüfen, und zwar ohne Interpretationsspielraum. Man nimmt eine einzige Stadt und legt ihre beiden Papiere nebeneinander: die Klimastrategie und den Stadtklimaplan. Gleiche Stadt, gleiche Exekutive, überlappende Entstehungszeit — die politische Urheberschaft ist damit konstant gehalten, und der Vergleich ist gegen den Vorwurf der Auswahl immun. Dann zählt man in beiden Dokumenten dasselbe ab: Zielwert, Basiswert, Frist, Betrag, Indikator, Kostenträger, Controlling, Sanktion.

Ich habe das für Bern getan. Verglichen habe ich die Energie- und Klimastrategie 2035 mit dem Rahmenplan Stadtklima Bern vom 18. September 2024.

PrüfkriteriumEnergie- und Klimastrategie 2035Rahmenplan Stadtklima 2024
RechtsgrundlageKlimareglement 2022, an der Urne beschlossenkeine eigene; abgeleitet aus der Strategie
Zielwerte12 Nennungen, durchwegs quantifiziertkeine
BasiswertReferenzjahr 2019keiner
Zwischenzieleverbindlich für 2025, 2031, 2035, 2041keine
Zielpfad82 Nennungen, grafisch dargestellteine Nennung, als Verweis
FrankenbeträgeKostenklasse je Massnahme, fünf Stufen von unter 1 Mio. bis über 500 Mio. CHFkein einziger Betrag im ganzen Dokument
Jahreszahlen 2026–205047 auf 11’274 Wörter5 auf 23’070 Wörter
Prozentangaben507
Federführung je Massnahmedurchgehend, 76 Nennungenteilweise
MittelbeschaffungArt. 13 Klimareglement: Aufnahme in Finanz- und Investitionsplanung ist Pflicht«Evaluieren von weiteren Möglichkeiten»
Controllingjährliche Bilanz, zweijährlicher Bericht an den Stadtrat«aktuell im Aufbau», Bericht nur im Rahmen der Strategie
IndikatorenEmissionsbilanz, laufend erhobeneiner genannt, unter Aufwandsvorbehalt
Folge bei ZielverfehlungArt. 11 Abs. 1: Pflicht zu zusätzlichen Massnahmenkeine

Das quantitative Nebenresultat ist rhetorisch fast das stärkste: Der Anpassungsplan ist doppelt so lang wie der Hauptbericht der Klimastrategie und enthält keine einzige Zahl, an der man ihn behaften könnte.

Am deutlichsten wird es beim Vergleich der Zielvorgabentabellen. Auf der Seite der Emissionsminderung stehen Sätze wie «140’000 kWp installierte Photovoltaikleistung», «1’280’000 MWh pro Jahr», «0.56 Tonnen Kohlendioxidäquivalente pro Kopf», «149’100 Fahrzeuge im durchschnittlichen Tagesverkehr» oder «bis 2035 im Durchschnitt mindestens drei Kilometer pro Jahr in Begegnungszonen umwandeln». Auf der Seite der Anpassung lautet die Zielvorgabe Z6.2 zur Reduktion der Wärmeinseln im vollständigen Wortlaut: «Die Baumkronenfläche ist erhöht.» Kein Wert, kein Ausgangswert, kein Datum. Z6.3 lautet «Kühlende Gebäude sind geplant und realisiert», Z6.4 «Die Bevölkerung ist vor negativen Auswirkungen bei Hitzewellen geschützt». Diese drei Sätze im Präsens sind die gesamte Zielsetzung der Stadt Bern für Beschattung, Gebäudekühlung und Bevölkerungsschutz.

Der Rahmenplan begründet das auf Seite 28 damit, eine exakte quantitative Bestimmung des Wirkungsgrades sei nicht möglich. Und genau diese Begründung wird von der Stadt selbst widerlegt — zwanzig Seiten weiter, in derselben Tabelle.

Wo ein Reglement ist, ist eine Zahl

Denn eine Zielvorgabe des Handlungsfelds Anpassung hat sehr wohl harte Werte. Z6.1 verlangt von der Stadtverwaltung, jährlich im Durchschnitt mindestens 10’000 Quadratmeter klimawirksame Fläche zu schaffen und innerhalb von zehn Jahren mindestens 140’000 Quadratmeter im bestehenden Strassennetz. Die Messgrösse ist definiert: klimawirksame Fläche ist die Nettoveränderung von versiegelter und entsiegelter Fläche, multipliziert mit einem Klimawirksamkeitsfaktor. Und in Klammern steht, woher das alles kommt: aus dem Klimaanpassungsreglement, dem Reglement über die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Strassenraums.

Das ist der Mechanismus, und er entwertet jede Entschuldigung. Wo ein Reglement existiert, hat die Klimaanpassung Zahlen, eine Messgrösse, eine Frist und einen Kostenträger. Wo keines existiert, hat sie einen Satz im Präsens. Die Grenze verläuft nicht zwischen messbaren und unmessbaren Dingen — sie verläuft exakt entlang der Reglementsgrenze. Entsiegelte Strassenfläche: ja. Kronenfläche: nein.

Dazu passt das Controlling. Der Rahmenplan hält auf Seite 105 fest, über den Umsetzungsstand werde ausschliesslich im Rahmen der Klimastrategie berichtet, das Controlling sei aktuell im Aufbau, und konkrete Indikatoren — genannt wird als einziges Beispiel die Veränderung der Baumkronenfläche — würden aufgenommen, «sofern diese mit verhältnismässigem Aufwand erhoben werden können». Es ist die einzige Indikatornennung im ganzen Dokument, und sie steht unter Vorbehalt. Der Emissionsbilanz hat nie jemand einen Aufwandsvorbehalt beigegeben.

Man sollte an dieser Stelle einen Blick auf eine andere Immission werfen, denn sie zeigt, dass es nicht am Können liegt. Gegen den Lärm verfügt dieses Land über ein vollständiges Regime: Grenzwerte, Belastungskataster, Sanierungspflichten mit Fristen, einen definierten Kostenträger und den Rechtsweg für Betroffene. Gegen die Hitze, die messbar tötet, verfügt es über Leitfäden. Der Unterschied liegt nicht im Wissen und nicht in der Schwere der Folgen, sondern in der juristischen Konstruktion: Lärm hat einen Verursacher, dem man das «Verursacherprinzip» auferlegen kann, während Hitze eine Eigenschaft des Bestandes ist, den alle gemeinsam gebaut haben. Genau deshalb funktioniert hier keine Haftung — und genau deshalb braucht es Bestandsziele und Anreize.

Warum das so ist — vier Gründe ohne Heuchelei

Es wäre bequem, hier von Doppelmoral zu sprechen. Es wäre auch falsch. Die Asymmetrie hat vier nüchterne Ursachen.

Erstens: Die Tonne Kohlendioxid hat einen internationalen Rechnungsstandard, der Schatten hat keinen. Was zählbar und vergleichbar ist, wird bewirtschaftet — und Städte werden in Ranglisten an der Tonne gemessen, nicht am Kronendach. Zweitens: Netto-Null 2045 hat heute keine Verlierer, ein Baumprogramm hat sie sofort. Es kostet Parkplätze, Verdichtungspotenzial, Sichtachsen der Denkmalpflege und Positionen im Baubudget. Zeitliche und räumliche Distanz ist politisch billiger als Nähe. Drittens: Emissionsminderung stiftet Identität und Koalitionen, Anpassung ist technisch und verteilungspolitisch heikel. Und viertens, institutionell am wichtigsten: Emissionen haben ein Amt, das sie besitzt, meist aus der Energieabteilung gewachsen. Hitze hat keinen natürlichen Eigentümer; sie liegt zwischen Stadtgrün, Tiefbau, Planung und Gesundheitsdienst. Themen ohne Amt haben im Budgetprozess keine Anwälte.

Dazu kommt eine ideologische Verlegenheit. Anpassung passt schlecht in den Rahmen. Sie klingt nach Aufgeben. Sie ist individualisierbar — wer sich privat mit einem Gerät kühlt, hat den Kollektivappell verlassen. Sie erzeugt sofort eine Verteilungsfrage, die im eigenen Wählersegment liegt: Wer keine Kühlung hat, bekommt die Abwärme des Nachbarn ohne den Nutzen, und das sind typischerweise Mieterinnen in genau jenen Hotspot-Quartieren, welche die Stadt selbst kartiert hat. Und sie verlangt Eingriffe ins Privateigentum über Anreize statt über Verbote, also mit einem Instrument, das dort weniger geübt ist. So bleibt das Wirksame liegen, und das Symbolische wird beschlossen.

Die faire Fassung des Vorwurfs

Nun der Einwand, der stark ist und den ich mir selber machen muss: Es sind gerade die rot-grün regierten Städte, die überhaupt Hitzepläne haben. Zürich hat eine Fachplanung Hitzeminderung von über zweihundert Seiten und ein Programm Stadtgrün bis 2035. Basel hat seit 2021 ein verbindliches Stadtklimakonzept mit Fokusgebieten und kurzfristigen Massnahmen bis hin zu Topfbäumen und Sonnensegeln. Lausanne hat mit «Objectif Canopée» ein Ziel von dreissig Prozent Kronenbedeckung und pflanzt 1300 Bäume im Jahr. Winterthur will tausend Bäume. Viele bürgerlich regierte Gemeinden haben von alldem nichts.

Daraus folgt die präzise Fassung der These, und sie ist schärfer als die grobe. Diese Städte verfügen über die Fähigkeit, lokal verbindlich zu handeln — sie beweisen es bei den Emissionen und in einzelnen Fällen auch beim Hitzeschutz. Sie setzen diese Fähigkeit beim Schutz der Menschen aber uneinheitlich ein. Lausanne und Basel sind deshalb keine Gegenbeispiele, sondern Beweismittel: Sie zeigen, dass Zielwerte für Kronenbedeckung möglich sind. Wer sie nicht setzt, kann sich nicht auf Unmöglichkeit berufen. Berns eigene Begründung auf Seite 28 wird nicht von mir widerlegt, sondern von Lausanne.

Und der Bund? Er liefert ein «sollen». Von allen Massnahmen, über die hier zu reden ist, ist eine die lokalste überhaupt.

Der Baum als Infrastruktur

Ein Baum ist ein Standort, eine Krone, ein Schatten und ein Mensch, der darunter steht. Lokaler geht es nicht. Er ist zugleich die einzige Hitzemassnahme mit einer Reifezeit von vierzig bis achtzig Jahren — und damit die einzige, bei der Zögern nicht Geld kostet, sondern Zeit, die sich nicht nachholen lässt. Bei jeder anderen Massnahme kann man die versäumte Investition später mit mehr Geld einholen. Beim Baum nicht. Wer 2026 nicht pflanzt, hat 2055 keinen Schatten, unabhängig vom Budget des Jahres 2054. Das ist der eigentliche ökonomische Grund, warum der Baum zuerst kommen muss und nicht zuletzt.

Die Schweiz behandelt ihn dennoch nicht als Infrastruktur, sondern als Schmuckobjekt und Schutzgut. Infrastruktur hat einen Bestand, einen Zustand, eine Ersatzquote, einen Investitionsbedarf und ein Mengenziel. Ein Kanalnetz wird bewirtschaftet, kein Rohr wird einzeln unter Schutz gestellt. Beim Stadtbaum ist es umgekehrt: Es gibt kein Mengenziel, aber ein Bewilligungsverfahren für den Einzelfall.

Ein Reglement, das das Pflanzen nicht kennt

Das Baumschutzreglement der Stadt Bern stammt von 1998 und stützt sich ausgerechnet auf Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e des Raumplanungsgesetzes — jene Bestimmung, wonach Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten sollen. Aus dem bundesrechtlichen Auftrag, Bäume zu haben, ist eine kommunale Ordnung geworden, die das Beseitigen regelt und das Pflanzen nicht kennt. Der Zweckartikel nennt Ortsbild, ökologischen Ausgleich und die Wohnlichkeit der Quartiere. Hitze, Schatten und Kühlung kommen nicht vor; 1998 mussten sie auch nicht vorkommen.

Bewilligungspflichtig ist die Beseitigung ab 80 Zentimetern Stammumfang, in der geschützten Zone bereits ab 30. Und dann steht in Artikel 5 Absatz 2 der Satz, der die Anreizlage vollständig beschreibt: Ersatzweise gepflanzte Bäume unterstehen «unabhängig von ihrer Grösse» dem Schutz des Reglements. Wer pflanzt, ist vom ersten Tag an gebunden. Wer nicht pflanzt, bleibt frei.

Man muss kein Ökonom sein, um die Reaktion vorherzusagen. Der rationale Grundeigentümer, der über sein Grundstück in dreissig Jahren noch verfügen möchte, pflanzt keinen Baum — oder er entfernt den jungen Baum, bevor dieser die Schwelle erreicht. Der Rahmenplan Stadtklima führt das Baumschutzreglement in seinem Kapitel über die rechtlichen Grundlagen rein beschreibend auf: Bewilligungspflicht, Ersatzpflanzungspflicht. Kein Wort zur Frage, welche Anreizwirkung diese Ordnung auf jemanden hat, der freiwillig pflanzen würde. Ein Plan, der Private als Hauptakteure adressiert, aber deren Kalkül nicht untersucht, hat eine analytische Lücke — und zwar an der entscheidenden Stelle.

Bestandesbewirtschaftung statt Objektschutz

Aus forstlicher Sicht ist der Fehler ein grundsätzlicher, und er ist im Wald seit anderthalb Jahrhunderten überwunden. Wir schützen dort nicht den einzelnen Baum, sondern den Bestand und seine Leistung. Wir haben Bestandesziele, eine Umtriebszeit und später Verjüngungsziele, eine Nutzung und einen Ersatz. Ein Wald, in dem jeder Stamm unantastbar wäre, würde altern, zusammenbrechen und seine Schutzwirkung verlieren.

Genau das droht dem Stadtbaumbestand. Die Zielgrösse müsste Kronenfläche und Beschattungsgrad sein, nicht der Erhalt des einzelnen Stamms. Dass Bern selbst jährlich rund zweihundert Bäume ersetzt, weil die bisherigen Arten dem künftigen Klima nicht mehr gewachsen sind, ist der Beweis, dass Objektschutz und Klimaanpassung kollidieren: Die Anpassung des Bestandes verlangt genau jene Eingriffe, die das Reglement erschwert.

Zur Artenwahl gehört derselbe Realismus. Für die Kühlleistung zählen Kronenvolumen und Blattfläche, für das Überleben am Strassenstandort Trockenheits-, Hitze- und Salztoleranz sowie die Verträglichkeit von Bodenverdichtung. Wer maximale Beschattung will, braucht grosskronige Bäume; das spricht für Platane, Stieleiche, Bergahorn oder Winterlinde und gegen kleinkronige Arten, so wertvoll diese ökologisch sein mögen (selber habe ich aber auch einen Speierling gepflanzt – es ist ein Baum, den ich sehr mag). Zugleich bleibt die Monokultur das grosse Risiko — Ulmensterben und Massaria sind Mahnungen genug. Die ehrliche Politik besteht darin, diese Abwägung offen zu treffen, statt sie hinter einem Grundsatzbekenntnis zur Einheimischkeit verschwinden zu lassen.

Die Kostenwahrheit — und der Ausweg

Ein Strassenbaum kostet in der Schweiz je nach Baumgrube, Werkleitungslage und Bewässerung eine Grössenordnung von acht- bis fünfzehntausend Franken. Daraus folgt zweierlei. Erstens ist ein rein städtisches Pflanzprogramm in der nötigen Grössenordnung nicht finanzierbar; wer «hunderttausend Bäume» ruft, muss diese Rechnung kennen. Zweitens muss das Gros der Masse deshalb über Anreize auf Privatland kommen — auf Vorgärten, in Blockinnenbereichen, auf Arealen, an Waldrändern. Für einen Stadtberner Politiker wäre aber ein Projekt «100’000 Bäume für Bern» durchaus ein tolles Vehikel, um sich zu profilieren und meines Erachtens auch nicht unmöglich.

Das Modell dafür hat die Stadt bereits, und der Rahmenplan beschreibt es selbst: Das Abwasserreglement arbeitet mit echten wirtschaftlichen Anreizen, mit Gebührenreduktion und Förderbeitrag für begrünte Flachdächer, gestaffelt nach Substrataufbau. Das ist eingeführt, es funktioniert, es ist politisch unbestritten. Die naheliegende Forderung lautet, dieses Modell auf Baumpflanzung und Entsiegelung auszudehnen — und im Baumschutzreglement eine Schutzfristbefreiung für freiwillig neu gepflanzte Bäume zu prüfen, damit Pflanzen nicht länger als Selbstfesselung erscheint. Wer das fordert, ist nicht Gegner des Baumschutzes. Er will ihn wirksam machen.

Und die Entsiegelung ist dabei keine zweite, konkurrierende Massnahme. Sie ist der Wurzelraum. Ein grosskroniger Baum braucht durchlüfteten, durchwurzelbaren Boden und Wasser, das versickert statt abfliesst. Wer entsiegelt, ohne zu pflanzen, hat die halbe Wirkung; wer pflanzt, ohne zu entsiegeln, hat einen Baum, der nicht alt wird. Berns Klimaanpassungsreglement misst bisher nur die eine Hälfte.

Und die Nacht?

Der Baum wirkt am Tag. In der Tropennacht wirkt er kaum — und die Tropennacht ist die Stunde, in der Menschen sterben. Hier hilft Kühlung, und hier steht die Debatte auf einem Urteil aus dem Jahr 2007, wonach der verbreitete Einsatz von Klimaanlagen energie- und klimapolitisch problematisch sei. Dieses Urteil war damals richtig und ist seither nie an der veränderten Stromwelt überprüft worden. Heute fällt der sommerliche Photovoltaikertrag zeitlich weitgehend mit der Kühllast zusammen, und mittags ist Strom im Sommer zeitweise praktisch wertlos. Das Kohlendioxidargument gegen Komfortkühlung ist damit weitgehend erledigt — mit einer ehrlichen Ausnahme: in der Tropennacht und im warmen Herbstabend, wenn die Sonne früh untergeht, geht die Rechnung nicht auf.

Die ernsthaften Einwände liegen ohnehin woanders, und man sollte sie sauber trennen. Der erste ist ein Verteilungsproblem: Abwärme und Lärm der Aussengeräte sind kollektiv, der Kühlnutzen ist privat. Der zweite betrifft nicht die Energiebilanz, sondern die Netzleistung: Die gleichzeitige Kühllast am frühen Abend eines heissen Tages kann in dicht bebauten Quartieren mit altem Niederspannungsnetz Verstärkungen erzwingen, deren Kosten alle Tarifzahler tragen. Der dritte ist die Pfadabhängigkeit: Wird Kühlen zu billig, sinkt der Druck, passiv zu bauen, und bei Gebäudezyklen von sechzig Jahren ist das ein reales Problem.

Alle drei sind über Bedingungen und Preise lösbar, nicht über Verbote. Ein Meldeverfahren statt einer Bewilligung, verbunden mit Auflagen — leise Geräte, hohe Effizienz, Betrieb möglichst mit eigenem Sommerstrom, keine Entlüftung in Blockinnenbereiche, Lärmgrenzwert am Nachbarfenster statt an der eigenen Fassade, Vorrang für reversible Geräte, Steuerbarkeit und dynamische Netztarife als Gegenleistung für das erleichterte Verfahren. Und dort, wo eine Stadt sofort handeln kann, ohne auf Kanton oder Bund zu warten: Kühlung in Alters- und Pflegeheimen, in Kitas, in Schulen und Spitälern, dazu die beschleunigte Bewilligung von aussenliegendem Sonnenschutz. Dort ist Kühlung kein Komfort. So berichtet meine Ehefrau aus dem Berner Inselspital, dass in den älteren Gebäuden die Temperaturen in den letzten Wochen häufig bei 33 Grad Celsius lagen und nota bene auf vielen Abteilungen in diesen Gebäuden die Medikamente nicht gekühlt werden können …

Der Baum kühlt am Tag und kostet Zeit. Die Kühlung wirkt in der Nacht und kostet Strom und Aussenraum. Beides ist nötig. Die Politik hat beides gebremst — den Baum durch Objektschutz, die Kühlung durch Verdacht.

Was gemessen wird, wird bewirtschaftet

Es gibt einen Befund in der Sterblichkeitsreihe des Bundes, der leicht überlesen wird und doch der wichtigste ist. Die hitzebedingte Sterblichkeit nimmt seit 1980 nicht parallel zur steigenden Sommertemperatur zu. Im Mittel der Jahre 1980 bis 1999 lag sie bei rund 5.6 Fällen je hunderttausend Einwohner, im Mittel der Jahre 2004 bis 2025 bei rund 4.3 — bei einer im gleichen Zeitraum deutlich gestiegenen Sommertemperatur. Jene Tagesmitteltemperatur, bei der die Sterblichkeit am geringsten ist, hat sich zwischen 1980 und 2023 von 16.0 auf 18.2 Grad verschoben. Die Gesellschaft hat ihr Temperaturoptimum verschoben. Das ist Anpassung, gemessen, von einer Bundesstelle. Man muss dazusagen, dass die zugrundeliegende Risikokurve laufend nachgeführt wird, die gemessene Anpassung also teilweise in der Methode steckt — internationale Auswertungen mit konstanter Kurve kommen für Europa zum umgekehrten Vorzeichen.

Anpassung wirkt also. Sie ist keine Kapitulation, sondern eine Leistung. Nur wirkt sie ausgerechnet dort nicht, wo dieser Text hinzielt: Die Verbesserung betrifft vor allem die moderat heissen Tage. An Tagen ab 25 und erst recht ab 27 Grad ist der Fortschritt gering, und solche Tage werden häufiger. Verhaltensempfehlungen, Warnsysteme und Gewöhnung tragen bis zu einem gewissen Punkt. Ab diesem Punkt braucht es Schatten, Entsiegelung und Kühlung — also gebaute Anpassung. Genau die hat in Bern keinen Zielwert.

Die ehrliche Formulierung lautet deshalb nicht, die Hitzetoten nähmen ab. Sie lautet: Das Sterberisiko pro Hitzetag ist gesunken, die Zahl der Hitzetage ist gestiegen, und die Summe blieb ungefähr gleich. Wer sich damit zufriedengibt, wettet darauf, dass die eine Kurve die andere weiterhin einholt.

«Wohlbefinden» ist kein weiches Wort. Es ist eine Messgrösse — sie verlangt nur, dass man sie führt. Beschattungsgrad in den ausgewiesenen Hotspot-Quartieren, Anteil der Kronenbedeckung, Zahl der Tropennächte in Pflegezimmern, hitzebedingte Sterblichkeit. Keine dieser Grössen hat heute in Bern Basiswert, Zielwert und Frist. Die Emissionstonne hat alle drei. Was gemessen wird, wird bewirtschaftet; was nicht gemessen wird, wird evaluiert.

Was ich als Erstes beschlossen sehen möchte, sind drei Sätze. Erstens: ein Kronendachziel mit Basiswert, Zielwert und Frist, wie Lausanne es hat, verankert in der baurechtlichen Grundordnung und im Controlling ohne Aufwandsvorbehalt. Zweitens: eine Befreiung freiwillig neu gepflanzter Bäume von der Schutzunterstellung für eine definierte Frist, damit Pflanzen nicht länger bestraft wird. Drittens: die Ausdehnung des bewährten Anreizmodells des Abwasserreglements auf Baumpflanzung und Entsiegelung auf Privatland, gestaffelt nach Kronenpotenzial und entsiegelter Fläche.

Keiner dieser drei Sätze braucht eine neue wissenschaftliche Grundlage. Keiner braucht einen Bundesbeschluss. Keiner braucht ein weiteres Konzept. Sie brauchen einen Gemeinderat, der eine Zahl hinschreibt und ein Datum daneben.

Ich sass gestern Nachmittag unter der Haselhecke und las, und es war ein guter Sommertag. Das ist nicht mein Verdienst, sondern das Ergebnis einer Anreizlage, die im Quartier anders aussieht. Der Sommer ist geniessbar, und zwar mit Mitteln, die jeder Forstingenieur an einem Nachmittag erklären kann. Wenn ein grosser Teil der Stadtbevölkerung ihn trotzdem nicht geniessen kann, dann ist das kein Klimaproblem. Es ist ein Bauzustand. Und Bauzustände sind änderbar.


Referenzen

Anderson TL (2021) Introduction. In: Anderson TL, editor. Adapt and Be Adept: Market Response to Climate Change. Stanford: Hoover Inst. pp. 1–13.

Hinweis

Ich habe mit der Hilfe von Claude rund 75 Dokumente aus Wissenschaft, Verwaltung und Politik ausgewertet und anschliessend mit der Unterstützung von Claude das vorliegende Essay entwickelt und verfasst.

Vielen Dank für das Teilen und Verbreiten dieses Artikels!
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4 thoughts on “Der Sommer, den man haben könnte”

  1. Glänzender Bericht / Kommentar und ein Beispiel, dass künstliche Intelligenz die menschliche prima unterstützen kann. Danke Herr Hostettler für diesen Beitrag und nachträglich für den hervorragenden ökonomischen Quiz.

  2. Einen derart durchdachten, theoretisch fundierten und praktisch umsetzbaren Beitrag zum menschlichen Handeln bei der Anpassung an den Klimawandel habe bisher noch nicht gelesen.

    Herzlichen Glückwunsch Martin.

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