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Das Bundesgericht vollzieht mit seinem Elmex-Urteil faktisch das Teilkartellverbot. Die Wettbewerbsbehörden machen es sich zu leicht und schaden der K…
Das Bundesgericht vollzieht mit seinem Elmex-Urteil faktisch das Teilkartellverbot. Die Wettbewerbsbehörden machen es sich zu leicht und schaden der Konkurrenz, die sie schützen müssten.
Lesen Sie hier weiter.(Leitartikel von Markus Saurer in FuW, 26. August 2017, S. 3)
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