Als eidgenössicher Steuerzahler, nicht direkter betroffener Anleger und im übrigen auch kein Bankenfachmann neige ich eher zur anderen Sicht. Wenn man die damals vorgebrachte Annahme akzeptiert, dass die CS ohne einen ‘Deal’ am Montag danach hops gegangen wäre, kann man allenfalls noch die Frage stellen, ob nebst den AT1-Haltern mit demselben Notrecht auch die Aktionäre hätten ‘genullt’ werden sollen gemäss der üblichen Reihenfolge der Schadensverteilung. Wieviel % des Nennwertes war denn der AT1-Kurs an der Börse am letzten Handelstag vor dem ominösen Wochenende? Reply