Im Februar 2019 wurde im Ständerat eine Motion zur Sicherheit der Stromversorgung eingereicht. Diese wurde im gleichen Jahr von beiden Räten angenommen. Es stehen einige wesentliche Dinge drin. Ich zitiere wesentliche Punkte aus der Begründung dieser Motion: Bereits heute ist absehbar, dass die Richtwerte gemäss Energiegesetz (bezüglich Windkraft und Geothermie, welche im Winter einen Produktionsbeitrag leisten würden) nicht erreicht werden…. Am 29. November 2018 forderte die Elcom erneut neben der strategischen Reserve weitere Massnahmen, um auch in Zukunft eine substanzielle Energieproduktion in der Schweiz im Winterhalbjahr aufrechtzuerhalten. Es ist aufzuzeigen, wie der angestrebte Zubau der erneuerbaren Energien und die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Produktion im Inland sichergestellt werden kann. Unter der Prämisse, dass die Energieversorgung im Allgemeinen und die Stromversorgung im Speziellen für die Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, stellt sich die Kardinalfrage, wer heute und morgen die politische und wirtschaftliche Verantwortung, die Stromversorgung der Schweiz zu gewährleisten, trägt. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass eine „Auslegeordnung“ der ES 2050 dringend nötig wäre, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden. Es ist immer das gleiche. Man schraubt einmal mehr an den Dingen herum und hofft, damit endlich Erfolg zu haben. Auf wesentliche Aspekte – wie oben erwähnt – geht man im Entwurf zur Revision des EnG mit keinem Wort ein. Das schlimmste ist, dass es auch in Zukunft niemand geben dürfte, der die Gesamtverantwortung für die Stromversorgung übernehmen wird. Dieses Problem ist bekanntlich schon x mal an Tagungen thematisiert worden. Ich habe bis heute noch nie erlebt, dass ich auf irgendwelche Anfragen vom BFE eine Antwort erhalten hätte. Die Situation ist für jeden Fachmann einfach total frustrierend. Ich hoffe, dass das Carnot-Cournot Netzwerk mit seiner Petition einen gewissen Erfolg haben wird. Reply