Guter Beitrag. Merci.Möglicherweise hätten folgende Themen etwas stärker herausgearbeitet werden können: Rückerstattungslüge: Gemäss Art. 60 CO2-Gesetz wird nur ein Teil der erhobenen Steuern an die Bevölkerung rückverteilt und zwar im Sinne einer negativen Kopfsteuer (Abs. 2). Es handelt sich also nicht um Rückerstattung, sondern um Umverteilung. Ein Drittel der Steuergelder fliesst in den Klimafonds, über den das UVEK offenbar ziemlich frei schalten und walten kann. Die genaue Lektüre der teils schwammigen Bestimmungen von Art. 53ff lässt aufhorchen. Die Befürchtung, dass sich alle möglichen Institutionen und Planungsbüros mit Arbeiten und Studien, die kaum etwas zur Zielerreichung beizutragen in der Lage sein werden, eine goldene Nase verdienen könnten, kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Opfer von Naturschäden: Die Schweiz investiert seit Jahrzehnten sehr grosse Beträge zu deren Verminderung. Ein Blick auf eine Bahn- und Strassenkarte der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts zeigt, dass inzwischen im Alpenraum (ohne Nationalstrassen) über 100 km Tunnels und Lawinenverbauungen erstellt worden sind. Hinzu kommen Bach- und Flussverbauungen, Gefahrenkarten und ausgeklügelte Warnsysteme. Es wäre merkwürdig, wenn all das keine Auswirkungen gehabt hätte. Reply