Pro Ständemehr – anders begründet

Pro Ständemehr – anders begründet

Der Entscheid über den Abstimmungsmodus beeinflusst das Stimmverhalten

Heftig tobt beim Rahmenabkommen mit der EU der Kampf um das Ständemehr. Das Thema enthält für unser Land eine gefährliche Sprengkraft. Der Bundesrat will das Rahmenabkommen mit der EU nur dem fakultativen Referendum mit einfachem Volksmehr unterstellen. Das Parlament hat noch nicht entschieden. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat allerdings mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum in ihren Augen nicht erfüllt sind.

Ständemehr nur selten Spielverderber
Die Anhänger des Rahmenabkommens mit der EU fordern ein fakultatives Referendum aus Angst vor dem Gewicht der kleineren ländlichen, eher EU-kritischen Kantone bei einer Doppelmehr-Abstimmung. Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Vorlage auch das Ständemehr erreicht, wenn sie im Volksmehr eine Zustimmung von mindestens 55 Prozent erhält. Seit 1848 ist es etwa zehnmal vorgekommen, dass das Volk einer Vorlage zustimmte, die Kantone aber ablehnten. Beispiele aus jüngerer Zeit sind:

Konzernverantwortungsinitiative (2020)

Familienartikel (2013)

(Quelle. SRF)

Im Juni 1994 wurden am selben Abstimmungssonntag gleich zwei Verfassungsvorlagen wegen Nichterreichen des Ständemehrs abgelehnt. Die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer scheiterte bei einem Volksmehr von 52,8 Prozent an Nein-Mehrheiten in elf Kantonen und vier Halbkantonen. Knapper als damals beim neuen Kulturförderungsartikel geht es kaum: Bei einem Volksmehr von 51,1 Prozent Ja-Stimmen gab es bei den Kantonen fast ein Patt, was dank den Halbkantonen mit 10 3/2 gegen 10 3/2 möglich wäre. Das Ergebnis lautete aber 10 2/2 pro und 10 4/2 kontra. Die ablehnenden zehn Kantone und vier Halbkantone kippten die Vorlage.

Einmaliger Streit um den Abstimmungsmodus
Mir scheint, die Befürworter des Rahmenabkommens und eines bloss fakultativen Referendums haben die Lage noch nicht genügend tiefgründig analysiert. Das Bestehen auf dem einfachen Volksmehr könnte sich als Bumerang erweisen. Die Gegner des Ständemehrs sind sich offenbar nicht bewusst, dass das Durchdrücken eines bloss fakultativen Referendums eine gewisse Anzahl prinzipieller Befürworter des Rahmenabkommens zu einem Wechsel ins andere Lager animieren könnte. Ich vermute, dass eine solche Minderheit sogar den Ausschlag gegen das Rahmenabkommen geben könnte, wenn es knapp werden sollte. Umfragen deuten zwar noch nicht auf ein enges Abstimmungsergebnis. Der Abstimmungstermin liegt aber noch in weiter Ferne, und die Zahl der noch Unentschiedenen dürfte eher hoch sein. In Brüssel scheint man sich auch keine besondere Mühe zu geben, dem Schweizer Stimmvolk das Rahmenabkommen schmackhaft zu machen

Das Referendum über das Rahmenabkommen (im offiziellen Jargon Bilaterale III) erhält durch die verbitterte Auseinandersetzung um das Ständemehr einen besonderen Charakter. Ein solcher Kampf um die Form der Abstimmung vor einem Urnengang ist historisch einmalig. Meines Wissens gab es das noch nie, bestimmt nicht in dieser Heftigkeit. Bei der EWR-Abstimmung im Dezember 1992 war die Konstellation umgekehrt. Bundesrat und Parlament hatten sich, obwohl verfassungsrechtlich nicht zwingend, für ein obligatorisches Referendum entschieden. Auf Seiten der Anhänger eines EWR-Beitritts wurde dies zwar kritisiert, aber bei weitem nicht so unversöhnlich wie jetzt beim Rahmenabkommen.

Vielleicht geht der Schuss nach hinten los
Diese aussergewöhnliche Konstellation ist auch politikwissenschaftlich interessant, weil eine Vorentscheidung über den Abstimmungsmodus absehbar das Stimmverhalten beeinflussen wird. Dazu muss man etwas ausholen. Man kann auf einer Skala von völliger Ablehnung des Rahmenabkommens (‚Unterwerfungsvertrag‘) bis zum Gegenpol der EU-Turbos (Vorstufe zum EU-Beitritt) grob fünf Kategorien unterscheiden. Auf den beiden genannten Polpositionen befinden sich die fundamental ‚Prädisponierten‘, deren unverrückbare Entscheidung schon längst gefallen ist. In Umfragen zu ihrem Abstimmungsverhalten würden sie mit ’sicher ja‘ bzw. ’sicher nein‘ antworten. Oder sie sehen im Rahmenabkommen ’nur Vorteile‘ bzw. ’nur Nachteile‘ wie in einer Befragung vom März 2025:

(Quelle: Statista/Interpharma)

Angrenzend an diese Unverrückbaren sind links und rechts der Mitte zwei Gruppen von Personen, die in einer Umfrage mit ‚eher ja‘ bzw. ‚eher nein‘ oder mit ‚eher Vorteile‘ bzw. ‚eher Nachteile‘ antworten würden. In der Mitte haben wir die Unentschiedenen. Ich vermute, dass bei allen drei Gruppen die Entscheidung gegen ein obligatorisches Referendum das Entscheidungsverhalten beeinflusst. Entscheidet sich auch das Parlament in der März-Session für ein fakultatives Referendum, verstärkt dies für eine gewisse Zahl von Leuten die Neigung zu einem Nein zum Rahmenabkommen. Aus einem ‚eher nein‘ oder einem ’noch unentschieden‘ in der Umfrage wir dann ein ’nein‘ in der Abstimmung. Ein grösserer Teil dieser beiden Gruppen lehnt dann das Rahmenabkommen ab als in einer Abstimmung mit Ständemehr.

Aus ‚eher ja‘ wird ’nein‘
Besonders interessant scheint mir aber die ‚eher ja‘-Fraktion. Hier tummelt sich eine gewisse Anzahl von Leuten, die eigentlich für das Abkommen wären, aber nur, wenn darüber in einer Doppelmehr-Abstimmung entschieden wird. Diese Stimmbürger könnten aus Unmut über die Weigerung der Behörden, ein obligatorisches Referendum zu veranstalten, ins gegnerische Lager wechseln. Aus dem ‚eher ja‘ in der Umfrage würde dann ein ’nein‘ in der Abstimmung.

Mit anderen Worten: Es ginge für diese Gruppe nicht mehr um die Sache an sich (das Rahmenabkommen), sondern sie würde mit einem Nein ihre Frustration gegen die bestimmenden Eliten ausdrücken. Aus ihrem Nein ziehen die betreffenden Leute emotionalen Gewinn. Solches Verhalten ist in der Forschung als ‚expressive voting‘ bekannt und kommt häufiger vor als gemeinhin vermutet. Der emotionale Gewinn erhöht den Nutzen der Beteiligung an einer Abstimmung. Ich würde aufgrund dieser Überlegungen den Anhängern des EU-Rahmenabkommens raten, sich für ein obligatorisches Referendum einzusetzen.


Originalartikel veröffentlicht auf volldaneben.ch, dem Blog des Autors.

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