Energiestrategie 2050 – wirtschaftspolitischer Jahrhundertfehler?

Erinnern Sie sich? Unsere Studie aus dem Jahr 2014 ist (leider!) immer noch relevant.

Headline unserer Medienmitteilung aus dem Jahr 2014

Bern, 27. 11. 2014 – Die Energiestrategie 2050 basiert auf wissenschaftlich ungenügenden Entscheidungsgrundlagen. Ihre Umsetzung würde aus ökonomischen und institutionellen Sachzwängen Jahr für Jahr schwieriger, bis sie unter Inkaufnahme von hohen volkswirtschaftlichen Verlusten aufgegeben werden müsste. Diese Warnung ist der wichtigste Schluss aus einer neuen Studie, die von einer unabhängigen Studiengruppe um die Ökonomen Silvio Borner und Bernd Schips* vorgelegt wurde. Die Autoren fordern das Parlament auf, die Energiestrategie 2050 unverzüglich zu stoppen, um endlich eine echte Phase der Reflexion einzulegen. Noch sehen sie dafür im aktuellen energiewirtschaftlichen Umfeld Zeit, die es zu nutzen gelte.

Inzwischen ist die Zeit sehr knapp geworden.


* Aus dieser Gruppe ist kurze Zeit später das CCN hervorgegangen: Das Carnot-Cournot-Netzwerk (CCN) wurde am 8. Juni 2016 als Verein schweizerischen Rechts von Silvio Borner, Markus O. Häring, Bernd Schips, Emanuel Höhener, Markus Saurer, Dominik Hauri, Hans Achermann, Heinz Schmid, Hans Rentsch, und Sandra Borner gegründet.


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10 thoughts on “Energiestrategie 2050 – wirtschaftspolitischer Jahrhundertfehler?”

  1. Ich fürchte, mit der gegenwärtigen Regierung sind wir festgefahren. Musizieren und Energiepolitik betreiben sind zwei paar Schuhe. Aber, steter Tropfen beakanntlich höhlt den Stein……

  2. Eine Seite zu dieser Studie wurde auf unserer speziell für die Stromversorgung eingerichteten Website eingerichtet:
    https://stromversorgung.c-c-netzwerk.ch/index.php/de/essays/energiestrategie-2050
    Der Rückstand wird sich nur noch weiter aufbauen, wenn weiterhin überflüssige Studien veröffentlicht werden, um zu erklären, dass die vorhergesagte Welt entweder wunderbar für die Gutmenschen des BFE oder katastrophal für die Schweiz aussieht.
    Die einzige entscheidende Massnahme besteht darin, den Kern des Problems anzugehen:
    den Ausbau der Kernkraft zur Deckung des massiven Strombedarfs, um fossile Brennstoffe zu ersetzen und dennoch ein angemessenes Wachstum zu gewährleisten.

    1. Vielen Dank für die Aufnahme der Studie ins Dossier.
      Ob Studien oder nicht, es muss erst einmal Konsens darüber hergestellt werden, dass es mit der Energiestrategie à la Leuthard, Sommaruga und den Nordmann’schen Solarträumen einfach nicht geht. Dass man sofort Gaskombikraftwerke bauen und zugleich die Planung für neue KKW aufnehmen muss, ist natürlich auch meine Meinung. Aber auch das muss man den Leuten nachvollziehbar erläutern können. Die SWEET/SOUR-“Forschung” ist noch auf der ES 2050 Linie und muss unverzüglich gestoppt werden. Für diese 150 Millionen können wir noch jede Menge nützlicher Studien machen lassen.

      Klar ist, dass unsere Warnung im Jahr 2014 ein absoluter Volltreffer war und leider immer noch ist.

      Und noch zu Markus Hirschi: Ja – sagen wir, mit der gegenwärtigen Departementsverteilung im Bundesrat sowie auch mit dem aktuellen Führungspersonal in UVEK, BFE und BAFU sind wir effektiv festgefahren. Die Forderung der SVP nach einem Stromgeneral ist eine etwas bizarre Form, um dies zum Ausdruck zu bringen.

      Eine kritische Rolle spielt zudem die FDP, bei der sehr viele befürchten, das Gesicht zu verlieren – dabei haben sie es bei genauer Betrachtung schon verloren. Würden sie sich dessen endlich bewusst, dann wäre diese Gesichtsverlierungsparalyse wohl beendet. Zu dieser Deblockierung könnten und müssten die Journalisten beitragen. Leider haben auch da noch viele das Gesicht zu verlieren (bzw. haben es schon verloren, es aber noch nicht bemerkt und wehren sich deshalb immer noch dagegen).

  3. Die Eigenschaften der verschiedenen Technologien sind in diesem blog von diversen Autoren schon sehr detailliert und kompetent beschrieben worden.
    Viel weniger klar ist die Frage der Verantwortung: Wer ist eigentlich verantwortlich, haftbar für Folgeschäden, bei wem klopft die Staatsanwaltschaft an die Tür, wenn einmal wegen Versorgungsmangel grossflächig über einige Zeit der Strom ausfallen sollte, die Kommunikation zusammenbricht, alle Beleuchtungen, Heizungen und Kühlgeräte, Lifte, Verkehrsampeln und Züge, Trams, Trolleybusse stillstehen und nicht einmal mehr Schiebetüren öffnen?
    Mein Stromversorger, dessen Vertrags-Lieferanten, die Swissgrid, meine Stadtregierung, meine Kantonsregierung, das BFE, die Elcom, der Bundesrat, mehrere / alle Genannten zusammen, d.h. niemand?
    Vermutlich würden die mutwilligen Augenwischereien rasch aufhören, wenn diese Frage geklärt werden könnte. Hat man da mit dem teilliberalisierten Strommarkt, dem Ende der Gebietsmonopole, den Versorgern Gelegenheit gegeben, die Verantwortung für die Versorgungssicherheit aller Konsumenten ihres Gebietes abzuschieben?

    1. Gute Frage, verantwortlich sind Bundesrat, Parlament und selbst das Volk (mit der Annahme dieser unsäglichen “Strategie”) – also niemand. Und zur Verantwortung gezogen würde ggf. auch niemand, jedenfalls nicht de iure. Aber Leuthard, Sommaruga, Calmy -Rey und Schlumpf sowie die Ja-Sager aller Parteien (zumal der FDP, die das Zünglein an der Waage war) dürfen sich auf verbale Prügel und – schon passiert – Gesichtsverlust gefasst machen. In unserer Studie finden sich auch polit-ökonomische Überlegungen dazu, wie es zu diesem Jahrhundert-Fehlentscheid kommen konnte.

    2. Gute Diskussion. Meine Antwort: schuld ist das politische System, d.h. die Art und Weise, wie jeder Entscheidungsträger im Normalfall funktioniert.

      Im Bundesrat herrscht die Usanz, dass Anträge eines Departements im allgemeinen durchgewinkt werden, wenn keines der andern sechs Departemente dagegen opponiert. Eine langfristige Strategie, die weder zu unmittelbaren Belastungen der Bundeskasse, noch zu bezifferbaren künftigen Belastungen führt, stösst beim Finanzminister kaum auf Opposition. Auch die übrigen fünf Departemente opponieren kaum, wenn ihr Geschäftsbereich nicht unmittelbar betroffen ist. Im übrigen fehlen dort meist die personellen Ressourcen, um komplexe Dossiers eines andern Departements im Detail nachzurechnen und die richtigen Fragen zu stellen.

      Anders ist die Sachlage, wenn die beantragten Lösungen in Teilen des Volks und der Parteien unbeliebt sind oder wenn die Presse dagegen auf die Barrikaden steigt. Das war aber weder beim Atomausstieg (Three Miles Island, Cernobil, Fukushima, die nächste Katastrophe ist nur eine Frage der Zeit!) noch bei den Erneuerbaren der Fall. Sonne und Wind als Energiequelle sind jedermann so sympathisch, dass die Aussage, beide seien realisierbar und würden sich rechnen, kaum gross hinterfragt wurde.
      Allfälligen Zweiflern wurde zudem Anschauungsnunterricht bei unserm nördlichen Nachbarn empfohlen.

      Unser Volk ist zwar ein intelligentes Volk, mit über acht Millionen Fussball- und Covid-Experten. Trotzdem können wir von unsern Bürgern nicht verlangen, die ganze Energiestrategie im Detail auseinander zu nehmen. Zumal das Vertrauen in die Seriosität der Vorlagen des Bundesrates traditionellerweise recht gross ist, trotz gegenteiliger Blog – und Biertisch-Aeusserungen.

      Fazit: das “ Volk“ ist von Mitverantwortung zu exkulpieren, was aber nicht heisst, dass es nicht trotzdem bestraft wird, sei es durch Strommangel oder durch höhere Kosten und Gebühren.

      Aehnliches gilt für die nicht direkt beteiligten Bundesräte. Ihr Zeitbudget und ihre Ressourcen lassen es einfach und ergreifend nicht zu, die Arbeit ihrer Kollegen im Detail zu überprüfen. Im vorliegenden Fall handelte es sich zudem um eine sehr populäre Vorlage.

      Anders ist es bei den zwei direkt involvierten UVEK-Vorsteherinnen und beim Bundesamt für Energie. Departementsvorsteher MÜSSEN die richtigen Fragen stellen und dürfen nur Vorlagen in den Bundesrat bringen, von denen sie selbst voll überzeugt sind. Bei Vorlagen von derartiger Tragweite würde es auch nicht genügen, sich voll auf einen Amtsdirektor abzustützen.
      Trotzdem dürfte es kaum für eine Verurteilung reichen: Unfähigkeit ist kein Straftatbestand.

  4. VERANTWORTUNG!
    Artikel 86 der Bundesverfassung sagt, dass der Gesamtbundesrat aufgrund eines Masterplans seines beratenden Organs (BFE) die Gesamtverantwortung für die nötige Produktion von Strom und dessen Übertragung im Netz tragen sollte und muss. Dieser Masterplan hat von anfang an gefehlt. Das UVEK kauft immer wieder teure Studien von Dritten und ist stets bemüht, ja keine Verantwortung für deren Inhalt zu übernehmen.
    Sonne oder Wind fehlen über der Schweiz tagelang oder sind zu schwach um Strom produzieren zu können. Genaue Zahlen sind an jeder Anlage ablesbar.

    1. Art. 89 Energiepolitik
      1 Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine aus- reichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energie- versorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch.
      2 Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch.
      3 Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeu- gen und Geräten. Er fördert die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien.

  5. Unter BV 86 finde ich bloss den Nationalstrassenfonds.
    Was BV 89 betrifft: natürlich ist “der Bund” verantwortlich (und nicht etwa die Stromproduzenten, wie Sommaruga vor nicht allzu langer Zeit behauptete). Schwierig wird es aber, die Verantwortung auf einzelne Personen innerhalb “des Bundes” herunterzubrechen, da sich praktisch jeder exkulpieren kann, insbesondere (aber nicht nur) durch die Tatsache, dass die Grundzüge der “Energiestrategie” vom Volk gutgeheissen worden sind.

    1. Das Energiegesetz 2017 hat das Volk angenommen, das ändert aber nichts an der Bundesverfassung BV 89 und der Verantwortung.
      Gruss Jürg Jehle

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