Bei der Individualbesteuerung – Initiative wird gerne behauptet, dass pensionierte Ehepaare profitieren würden. Ich merke nichts davon. Meine Frau hat das Geld nach Hause gebracht und ich habe den Haushalt gemacht, und im Alter haben wir nun ihre Pensionskasse. Mit der Individualbesteuerung würden unsere Steuern tüchtig in die Höhe sausen. Verrückt an dieser Situation ist auch, dass wir rechtlich eine Errungenschaftgemeinschaft sind, für einander verantwortlich sind, aber dann doch als Individuen betrachtet werden. Diese Problematik wird heute auch in einem Leserbrief der NZZ diskutiert. Ich zitiere ihn in einem separaten Kommentar hier. Reply
“Zu behaupten, im Steuerrecht habe die Ehe nichts verloren, ist unsinnig. In der Schweiz werden Einkommen und Vermögen versteuert. Nüchtern betrachtet spricht nichts für die Individualbesteuerung. Unabhängig davon, wie viel beide Ehepartner je erwirtschaften, meistens wirkt der Güterstand Errungenschaftsbeteiligung. Dies würde neue Veranlagungsregeln bedingen, insbesondere was Vermögen und auch was Einkünfte betrifft, etwa bei Selbständigerwerbenden, die ein gemeinsames Geschäft betreiben. Bei einer Wirtschaftsgemeinschaft wie der Ehe müssten neue Zurechnungsregeln von Vermögen und Einkünften und unter Umständen neue Steuerplanungsmöglichkeiten geschaffen werden. Entsprechend müssten die Deklarationspflichten in der Steuererklärung angepasst und erweitert werden. Art. 163 ZGB definiert die Unterhaltspflicht der Eheleute. Beim Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung würden sich neue Themenfelder ergeben. Verlöre eine Person ihr regelmässiges Einkommen, müsste die andere Partei für deren Unterhalt sorgen. Kämen Sozialabzüge unterhaltsbedürftiger Partner auf der einen und Versteuerung der geleisteten Unterstützung als Einkommen auf der anderen Seite zum Tragen? Unter Beibehaltung der gemeinsamen Steuerveranlagung für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften könnte mittels Einführung einer flacheren Progression als bei steuerpflichtigen Einzelpersonen Steuergerechtigkeit mit geringem Aufwand hergestellt werden. Bei Annahme der jetzigen Vorlage werden die Kantone Jahre brauchen, um die Umstellung auf Individualbesteuerung zu realisieren. Die gesetzte maximale Frist von sechs Jahren dürfte längst nicht überall reichen. Diese auch gesetzgeberischen Arbeiten werden hohe Kosten verursachen und erst recht die Zahl der neu zu beschäftigenden Steuerkommissäre, um die zusätzlichen Steuerdeklarationen zu prüfen und letztlich zu einer rechtsverbindlichen Steuereinschätzung zu gelangen. Mich wundert, dass die FDP zu einem solchen staatlichen Bürokratieausbau Hand bietet.” Reply