Volksabstimmung vom 8. März

Volksabstimmung vom 8. März

Der nachfolgende Beitrag findet sich mit geringen Änderungen auch auf dem Blog des Autors volldaneben.ch.

Fast ideologiefreie Abstimmungshilfe für Wankelmütige und Unentschlossene

Seit einigen Tagen liegen die Abstimmungsunterlagen für den 8. März und das oben abgebildete Abstimmungsbüchlein vor. ‹Arena›-Sendungen zu den vier Vorlagen laufen auch schon. Also bin ich mit meinen Abstimmungsparolen etwas spät dran. Ich gehe davon aus, dass die CCN-Blogleserschaft über die Inhalte der einzelnen Abstimmungsgegenstände informiert ist, sodass ich mich auf ein paar besondere Aspekte beschränken kann. Dafür reichere ich den Text mit ein paar Fussnoten an.

Bundesgesetz Individualbesteuerung
Die ‹Steuergerechtigkeits-Initiative› der FDP-Frauen1 wurde vom Initiativkomitee letztes Jahr ‹bedingt› zurückgezogen2, nachdem das Parlament einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt hatte. Stein des Anstosses ist die angebliche steuerliche ‹Heiratsstrafe› im aktuellen Einkommenssteuersystem. Gegen den Gegenvorschlag ergriffen zehn Kantone das seltene Kantonsreferendum. Das deutet darauf hin, dass die Kantone durch den Wechsel zur Individualbesteuerung stark betroffen wären. Grundsätzlich müssten alle Kantone auch zur Individualbesteuerung wechseln, mit entsprechendem bürokratischem Aufwand.

Zu den Auswirkungen des Systemwechsels gibt es verschiedene Schätzungen, welche Bevölkerungsgruppen mehr bzw. weniger Steuern bezahlen müssten und wieviel. Auch ein positiver Beschäftigungseffekt für Frauen wird als wichtiges Argument immer wieder vorgebracht. Auch dazu gibt es Modellschätzungen. Beim informationsdurstigen Stimmberechtigten hinterlassen jedoch all die unsicheren Prognosen, die in den Medien herumgereicht werden, nichts als Verwirrung. Wie soll ich über etwas abstimmen, dessen Auswirkungen nur derart verschwommen zu vermitteln ist? Ich habe deshalb ein abgekürztes Entscheidungsverfahren gewählt. Denn mit dem Ehegattensplitting gäbe es ein besseres, vor allem einfacheres Modell3, um gegen die angebliche ‹Heiratsstrafe› mit viel weniger Aufwand weitgehend dasselbe zu erreichen. In 14 Kantonen gibt es bereits ein Voll- oder ein Teilsplitting.

Deshalb habe ich ein grosses NEIN auf den Stimmzettel geschrieben. Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten weder resilienter, geschweige denn antifragiler machen würde. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

SRG-Initiative ‹200 Franken sind genug›
Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats heisst die zweckgebundene Rundfunkgebühr ‹Radio- und Fernsehabgabe›. Viele Leute meinen, sie würden damit für ihren Fernseh- und Radiokonsum bezahlen. Das ist aber voll daneben. Die Gebühr schuldet jeder Haushalt und jedes Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 500´000, unabhängig von der Nutzung der Empfangsmöglichkeit. Der Zweck ist die Finanzierung der Medien, allen voran der SRG-Kanäle.

Ich nutze die Angebote der SRG praktisch nicht (mehr). Die mehr oder weniger subtile Färbung von politischen Informationen und Kommentaren in Richtung links-woke – Gendersprache inklusive – kann ich mir ersparen.4 Das Service public-Argument wird überstrapaziert. Die Dominanz der SRG beeinträchtigt das Geschäft der privaten Medien, also werden sie mit Fördergeldern aus dem Gebührentopf ruhig gestellt. Das Vorhaben des Bundesrats, die Gebühr schrittweise auf CHF 300 zu senken und die kleineren Unternehmen davon zu befreien, scheint mir ungenügend, um bei der SRG angesichts des stark veränderten Medienverhaltens der Bevölkerung endlich die überfällige Wende einzuleiten. Der zuständige Bundesrat Albert Rösti im heutigen NZZ-Interview: «Ich habe die Initiative damals unterschrieben, weil ich wollte, dass sich bei der SRG etwas bewegt und sie nicht weiterwächst.»

Historisches Dokument: Artikel des jüngst verstorbenen Karl Lüönd
aus der NZZaS vom 20. Juli 2003

Es läuft bei der SRG ähnlich wie bei anderen Staatsunternehmen, denen ihr Kernauftrag abhanden kommt, zum Beispiel bei der Post: Sie kompensiert die Verluste im schrumpfenden Kerngeschäft durch Vordringen in neue Geschäftsfelder und macht dort mit Staatsvorteilen privaten Unternehmen Konkurrenz. Die SRG expandierte über die Jahre schleichend in Sendungen und Formate, die mit Service public kaum mehr etwas zu tun haben. Die Anreize sind gross, über publikumsträchtige Sendungen die Werbeeinnahmen zu steigern, weil der politische Widerstand eine Erhöhung der Empfangsgebühren ausschliesst. Nicht zuletzt deshalb läuft auf den SRF-Kanälen so viel Sport, was den angenehmen Nebeneffekt hat, dass sich jetzt alle Sportverbände gegen die ‹200 Franken sind genug›-Initiative engagieren.

Aus all diesen Gründen stimme ich mit JA. Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten nur marginal resilienter oder antifragiler machen würde. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

Klimafonds-Initiative›
Links-grün lässt nicht locker. Regelmässig wird mit solchen Volksinitiativen das eigene Lager mobilisiert und bei Laune gehalten. Natürlich hofft man dabei immer, auch über das eigene Lager hinaus Leute für ein Anliegen zu gewinnen.5 Wie üblich, geht es wieder schön emotional zur Sache. Zitat aus dem Abstimmungsbüchlein: «Unsere Gletscher schmelzen, Hitzetage und extreme Wetterereignisse nehmen zu. Schmelzender Permafrost bringt Hänge ins Rutschen und gefährdet ganze Dörfer. Mit der Klimafonds-Initiative packen wir diese Herausforderungen an.» Da kann man nur hoffen, dass die Chinesen, die Amerikaner, die Inder, die Indonesier, die Brasilianer, die OPEC und all die afrikanischen Länder, die mehr Wohlstand wollen, den Aufruf unserer Klimafonds-Initianten hören und uns helfen, Murgänge zu verhindern oder unsere Gletscher und unseren Wintertourismus zu retten.

Diese Initiative hat allerdings mit der ‹Gletscher-Initiative› (NZZ-Tribüne Spalte ganz rechts) aus gleichen Kreisen einen strategischen Vorläufer. Mit dem damaligen Gegenvorschlag des Parlaments (Klimaschutz-Gesetz) erlangte das ominöse ‹netto null 2050›-Ziel Gesetzeskraft.

Bildausschnitt von der Webseite der Gletscher-Initiative

Darauf können sich jetzt die Klimafonds-Initianten berufen. Das Argument, all die geforderten Massnahmen hätten keine Wirkung auf das Weltklima, stösst ins Leere. Wir haben uns im Rahmen der UNO-Klimapolitik zu CO2-Reduktionszielen – genannt ‹Nationally Determinded Contributions› – verpflichtet. Und ganz wichtig für das links-grüne Lager: Ein behaupteter Verstoss gegen gesetzlich verankerte Klimaziele kann jetzt leichter an Gerichten eingeklagt werden – Klimapolitik an der Politik vorbei.6

Zur Energie- und Klimapolitik habe ich mich in vielen Blogbeiträgen und Zeitungsartikeln bereits ausführlich geäussert (zu finden in den Blogkategorien ‹Klima› und› Energiepolitik› in der Spalte rechts). Das Hauptproblem grüner Klimapolitik ist, dass die religiöse Erhebung des ‹Klimaschutzes› zum wichtigsten Anliegen des Landes und der ganzen Welt jede Frage nach den volkswirtschaftlichen Kosten der geforderten Massnahmen überflüssig erscheinen lässt.

Meine Leser werden sich kaum wundern, dass ich bei dieser Thema ein besonders grosses NEIN auf den Stimmzettel setze. Das Besondere an dieser Vorlage ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten weder resilienter, geschweige denn antifragiler machen würde, ganz im Gegenteil. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

Initiative ‹Bargeld ist Freiheit›
Direkter Gegenentwurf

Bildausschnitt von der Webseite des Initiativ-Komitees

Mit diesen beiden Vorlagen habe ich mich nicht ausführlich befasst. Sie erscheinen mir auch eher harmlos. Das meinte auch der Bundesrat. Im Abstimmungsbüchlein steht: «Weder die Volksinitiative noch der Gegenvorschlag haben praktische Auswirkungen.» Ich finde es gut, die Pflicht zur Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe festzuschreiben. Die Initiative bringt keinen zusätzlichen Nutzen.

Deshalb schreibe ich bei der Initiative NEIN und beim Gegenvorschlag JA auf den Stimmzettel. Bei der Stichfrage für den Fall von zweimal JA votiere ich für den Gegenvorschlag. Das Besondere an diesen Vorlagen ist, dass sie die Schweiz in diesen unsicheren Zeiten weder resilienter, geschweige denn antifragiler machen würde. Aber das wiederkehrende Abstimmungsritual soll immerhin identitätsstiftend wirken.

  1. (Zürcher) FDP-Frauen spielten schon bei der im November 2008 grandios gescheiterten Volksinitiative zur faktischen Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutz erste Geigen: die ehemalige Nationalrätin Doris Fiala und die damalige Zürcher Kantonsrätin und amtierende Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker-Späh. Mit ihnen kam ich in Kontakt als Autor einer Avenir-Suisse Studie zum Verbandsbeschwerderecht, die einige Jahre zuvor publiziert worden war. Vergeblich riet ich den beiden Damen, die FDP solle die Initiative zurückziehen, weil es ein Debakel absetzen würde, was dann auch geschah. ↩︎
  2. Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt.  ↩︎
  3. Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen der Ehepartner addiert, dann halbiert und jede Hälfte individuell besteuert. ↩︎
  4. Gemäss einer Umfrage von ‹20 Minuten› halten 57 Prozent der Befragten die Berichterstattung der SRG ‹oft tendenziös und politisch gefärbt›. Eine Minderheit von 20 Prozent der Befragten findet sie ‹meistens ausgewogen und objektiv›↩︎
  5. Dies war im November 2020 mit der Konzernverantwortungsinitiative gelungen, die nur am Ständemehr scheiterte, aber 50,7 Prozent Ja-Stimmen erzielte. Man stelle sich einmal vor, es gäbe kein Ständemehr. Dann hätten ein paar wenige Stimmen beim Volksmehr den Ausschlag für eine moralingeschwängerte, wirtschaftsfeindliche Verfassungsvorlage gegeben. Ein derart simples und krudes Entscheidungsverfahren für eine Verfassungsänderung, bei dem nahezu die Hälfte der Stimmenden majorisiert wird, wäre kaum optimal↩︎
  6. Zum Glück steht das ‹netto null 2050›-Ziel nicht in der Bundesverfassung, sondern nur im Klimaschutz-Gesetz. Zudem enthält das Gesetz den Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. Deutschland leistet sich ein ‹netto null 2045›-Ziel, und dieses steht sogar im deutschen Grundgesetz, ganz in der Tradition des deutschen ‹Anspruchs auf Totalität›. Auf diesen Ausdruck bin ich kürzlich in einem Essay über die ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogene deutsche Energiewende gestossen.

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2 thoughts on “Volksabstimmung vom 8. März”

  1. Bei der Individualbesteuerung – Initiative wird gerne behauptet, dass pensionierte Ehepaare profitieren würden. Ich merke nichts davon. Meine Frau hat das Geld nach Hause gebracht und ich habe den Haushalt gemacht, und im Alter haben wir nun ihre Pensionskasse. Mit der Individualbesteuerung würden unsere Steuern tüchtig in die Höhe sausen.

    Verrückt an dieser Situation ist auch, dass wir rechtlich eine Errungenschaftgemeinschaft sind, für einander verantwortlich sind, aber dann doch als Individuen betrachtet werden.

    Diese Problematik wird heute auch in einem Leserbrief der NZZ diskutiert. Ich zitiere ihn in einem separaten Kommentar hier.

  2. “Zu behaupten, im Steuerrecht habe die Ehe nichts verloren, ist unsinnig. In der Schweiz werden Einkommen und Vermögen versteuert. Nüchtern betrachtet spricht nichts für die Individualbesteuerung. Unabhängig davon, wie viel beide Ehepartner je erwirtschaften, meistens wirkt der Güterstand Errungenschaftsbeteiligung. Dies würde neue Veranlagungsregeln bedingen, insbesondere was Vermögen und auch was Einkünfte betrifft, etwa bei Selbständigerwerbenden, die ein gemeinsames Geschäft betreiben. Bei einer Wirtschaftsgemeinschaft wie der Ehe müssten neue Zurechnungsregeln von Vermögen und Einkünften und unter Umständen neue Steuerplanungsmöglichkeiten geschaffen werden. Entsprechend müssten die Deklarationspflichten in der Steuererklärung angepasst und erweitert werden. Art. 163 ZGB definiert die Unterhaltspflicht der Eheleute. Beim Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung würden sich neue Themenfelder ergeben. Verlöre eine Person ihr regelmässiges Einkommen, müsste die andere Partei für deren Unterhalt sorgen. Kämen Sozialabzüge unterhaltsbedürftiger Partner auf der einen und Versteuerung der geleisteten Unterstützung als Einkommen auf der anderen Seite zum Tragen?

    Unter Beibehaltung der gemeinsamen Steuerveranlagung für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften könnte mittels Einführung einer flacheren Progression als bei steuerpflichtigen Einzelpersonen Steuergerechtigkeit mit geringem Aufwand hergestellt werden. Bei Annahme der jetzigen Vorlage werden die Kantone Jahre brauchen, um die Umstellung auf Individualbesteuerung zu realisieren. Die gesetzte maximale Frist von sechs Jahren dürfte längst nicht überall reichen. Diese auch gesetzgeberischen Arbeiten werden hohe Kosten verursachen und erst recht die Zahl der neu zu beschäftigenden Steuerkommissäre, um die zusätzlichen Steuerdeklarationen zu prüfen und letztlich zu einer rechtsverbindlichen Steuereinschätzung zu gelangen. Mich wundert, dass die FDP zu einem solchen staatlichen Bürokratieausbau Hand bietet.”

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