Kreislaufwirtschaft auf Abwegen

Kreislaufwirtschaft auf Abwegen

Auf den 1. Januar 2025 ist unter dem Titel Kreislaufwirtschaft eine Änderung im schweizerischen Umweltgesetz in Kraft getreten, die neue ambitiöse Ziele bei der Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen setzt. Zur Umsetzung der teils utopischen Ziele schafft das Gesetz einen Rahmen. Ein spezielles Thema bei der Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen sind unverschmutzte Aushübe und Ausbrüche. Diese fallen einerseits in Kleinmengen auf jeder Baustelle, andererseits bei Tunnelbauvorhaben in sehr grossen Mengen an. Und weil Tunnelvorhaben und andere Untertagebauten noch lange Hochkonjunktur haben werden, gehören Grossbaustellen mit sehr grossen Ausbruchmengen zum Alltag von Umweltfachleuten. Dabei ist das Abfallvolumen häufig derart gross, dass der Umgang mit dem Ausbruch ausgesprochen relevant für die Umwelt ist. Zu unterscheiden ist zwischen den verwertbaren Anteilen und den nicht verwertbaren Anteilen. Unbestritten ist, dass verwertbare Anteile als Rohstoff in der Bauwirtschaft oder Baustoffindustrie verwendet können und sollen. Dies wird seit mehr als 50 Jahren praktiziert und wird technisch in der Regel gut beherrscht.

Schwieriger ist die Frage, was mit den nicht verwertbaren Anteilen geschehen soll. Hier sind drei Entsorgungswege zu beobachten: Die Ablagerung in einer Materialabbaustelle, die Ablagerung auf einer Deponie des Bauvorhabens und das Verklappen in einen See. Letzteres ist in der Schweiz vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und wird daher nur ausnahmsweise praktiziert. Künftig wird das Verklappen von Ausbruch aber sicher immer wichtiger werden.

Brisant ist die Frage, ob nicht verwertbarer Ausbruch zur Auffüllung einer bestehenden Materialabbaustelle genutzt werden soll oder ob das anfallende Material möglichst in der Umgebung der Baustelle auf einer Projektdeponie abgelagert werden soll.

Der vom Bundesamt für Umwelt geförderte Trend der letzten Jahre war, dass Grossbaustellen immer mehr auf Projektdeponien verzichten und den Ausbruch in einer Materialabbaustelle ablagern (1). Weil jedoch regional häufig keine Materialabbaustellen zum Auffüllen zur Verfügung stehen, wird der Ausbruch über sehr grosse Distanzen (> 100 km) und unter grotesken Kostenfolgen wegtransportiert. Grund für diesen Missstand ist die Abfallverordnung des Bundes, welche das Ablagern von Ausbruch in einer Materialabbaustelle als «Verwertung» definiert. Aktuelles Beispiel für eine solch unrühmliche Pseudoverwertung ist eine Grossbaustelle des Bundes nahe der französischen Grenze im Kanton Neuenburg, welche den anfallenden, nicht verwertbaren Ausbruch mit einer grossen Lastwagenflotte ins Berner Seeland abführt und dort Materialabbaustellen füllt, welche dann für die Entsorgung des regional anfallenden Aushubs nicht mehr zur Verfügung stehen.

Überhaupt nicht besser ist das Ergebnis, wenn der Ausbruch mit der Bahn in Materialabbaustellen verfrachtet wird. So ergab eine kürzlich von Experten erstellte CO2-Bilanz für eine ähnlich gelagerte Grossbaustelle in der Innerschweiz, dass die Bahnlösung fünf Mal mehr CO2 generiert als die mit Lastwagen angefahrene Projektdeponie. Grund für die Mehremissionen ist jedoch nicht die Bahn selbst, sondern das komplizierte Handling des Ausbruchs. So muss das Material ab Baustelle zuerst per Lastwagen zum Bahnverlad transportiert und dort zwischengelagert werden. Anschliessend erfolgt der Bahnverlad und -transport. Weil die Bahn jedoch nicht direkt zum Ablagerungsort in der Materialabbaustelle fahren kann, ist nochmals ein Aufladen und – in diesem Fall – ein 4 km langer Transport mit Grossdumper nötig. Die hohen CO2-Emissionen deuten noch ein anderes Problem an: Der Bahntransport von der Innerschweiz in die Nordschweiz führt dazu, dass im Vergleich mit der nahen Projektdeponie die Entsorgungskosten für den Aushub um 75–100 Mio. CHF ansteigen.

Der Tunnel- und Untertagebau hat in der Schweiz eine lange Tradition. Dabei haben sich Projektdeponien fast immer bewährt. Sie entsprachen dem Verursacherprinzip, störten die regionale Abfallwirtschaft nicht, konnten günstig realisiert werden und hatten im Vergleich zu den heute beobachteten Entsorgungswegen kaum Emissionen zur Folge. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Bundesrat, nicht zuletzt aufgrund der kürzlichen Gesetzesänderungen, nun der unrühmlichen Pseudoverwertung von Aushub und Ausbruch in Materialabbaustellen rasch ein Ende bereitet und die Abfallverordnung ändert.


(1) Art. 19 Abs. 1 lit. c Verordnung vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung), SR 814.600

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2 thoughts on “Kreislaufwirtschaft auf Abwegen”

  1. Schreibtischtäter gezüchtete Bürokratiemonster, die zu finanziellen, engergiefressenden und umweltschädigenden Realmonstern führen. Schlechtes Konzept führt in der Regel zu schlechter Realisierung.

  2. Es ist doch so, dass viele Projektdeponien prima renaturiert und nicht selten als Biotope oder kleine Erholungsgebiete genutzt werden? Und könnte man nicht unbebaute Bauzonen als Deponie verwenden – zum Schluss wäre das Areal einfach etwas erhöht?

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