Aus der Mitteilung des Parlaments: “….Es gebe zwei Prinzipien, wann ein Eingriff nötig sei, hatte Motionär Rieder im Ständerat gesagt: “Erstens: Es wird eingegriffen, wenn die Sicherheit oder öffentliche Ordnung der Schweiz gefährdet ist. Und zweitens: Es wird eingegriffen, wenn keine Reziprozität vorhanden ist.” Also, wenn sich zwei Länder nicht die gleichen Möglichkeiten geben.” Das tönt ja nicht gerade gefährlich. Und Reziprozität gegenüber einer staatlich gelenkten Volkswirtschaft wie China zu verlangen, ist durchaus sinnvoll. Nur hat die Schweiz im Alleingang kein Gewicht. Reply
Stimmt, tönt ungefährlich. Aber war Syngenta eine schweizerische Firma? Wie steht es mit Nestlé, UBS, ABB etc.? Und dann der Vollzug mit einer Genehmigungsbehörde – wieso nicht einfach eine gesetzliche Disposition im Aktienrecht aufgrund welcher bei Bedarf geklagt werden kann? Die Genehmigungsbehörde wird bestrebt sein, möglichst nicht als Papiertiger dazustehen… Reply