CCN kritisiert Energieforschung und fordert strategische Kontrolle

19. Februar 2020

Energie / Nationale Forschungsprogramme 70 und 71;
öffentliche Kritik

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Klicken Sie auf das Bild, um den Brief herunterzuladen.

Wir haben mit Erstaunen das «Resümee» der rubrizierten Forschungsprogramme zur Kenntnis genommen. Man müsste davon ausgehen können, dass die Gewährleistung der Versorgungssicherheit das Kernthema in der Diskussion um eine Energiestrategie ist. Doch obwohl oberstes energiepolitisches Leitziel laut Bundesverfassung, findet sich die Versorgungssicherheit in der Medienmittelung zum «Resümee» nirgends. In der Tat durften die über 100 Projekte gemäss Auftrag nicht etwa die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit der Energiestrategie 2050 (ES 2050) ergebnisoffen untersuchen, sondern hatten vor allem nach Mitteln und Wegen zur Förderung der «Akzeptanz» der Bevölkerung gegenüber den Massnahmen dieser Strategie zu suchen. Dies kommt u.E. einem doppelten Missbrauch sowohl der Wissenschaft als auch der Demokratie gleich!

Lesen Sie bitte den ganzen offenen Brief im Download.

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2 thoughts on “CCN kritisiert Energieforschung und fordert strategische Kontrolle”

  1. Treffende Kritik, aber in den nächsten 5 bis 10 Jahren wird die Energiestrategie 2050 kaum in Frage gestellt und angepasst. Die ElCom wird in dieser Zeit hoffentlich immer wieder warnen und die Economie Suisse wird vielleicht die Ernst der Lage irgendwann erkennen. Mehrere Tausend MW PV-Leitung werden dank Ausschreibungen und Einmalvergütungen ans Netz gehen und die Stromüberschüsse im Sommer weiter erhöhen. Das Prinzip Hoffnung (auf technologische Durchbrüche) wird beim BFE auch weiterhin herrschen.
    In 2030 vor der Abschaltung vom KKW Beznau wird es langsam ernst und die Bevölkerung wird verstehen, dass nur mit PV und Batterien (und Wind?) eine sichere Stromversorgung in den Wintermonaten kaum möglich ist oder horrend teuer wird. Dann wird es wirklich spannend, wie die oder der Nachfolger von BR S. Sommaruga die Sache anpacken wird.

  2. Gratulation zu Ihren klaren Worten an die Adresse unserer UVEK-Verantwortlichen, deren Inhalt sich jedoch dem Verständnis von Frau Sommaruga partiell entziehen dürfte. Der Zufall will es, dass die Arbeitsgemeinschaft Innovationscontainer, als deren Moderator ich verantwortlich zeichne, auch gerade mit Briefschreiben befasst ist. Allerdings richtet sich unsere Epistel an ausgewählte Mitglieder des National- und des Ständerats, die sich derzeit anschicken, unsere Versorgungssicherheit durch das neue CO2-Gesetz zu gefährden. Der Brief hat den folgenden Wortlaut:

    5415 Nussbaumen, 28. Februar 2020

    Ausserparlamentarischer Input zum neuen CO2-Gesetz:
    Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde durch den State of the Art überholt. Der jüngste Stand der Technik ermöglicht ein vollumfängliches CO2-Recycling wie auch dessen Finanzierung durch eine wirtschafts- und sozialverträgliche „vorgezogene Entsorgungsgebühr“, wie sie heute bereits aus der Abfallwirtschaft bekannt ist.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    In der dritten Woche der Frühjahrssession wird Ihr geschätztes Gremium in weiterer Lesung die Revision des CO2-Gesetzes behandeln. Da wir uns seit Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzen und auch schon Buchpublikationen dazu ediert haben, gestatten wir uns mit Blick auf diese Verhandlungen den Hinweis, dass der Gesetzesentwurf mittlerweile durch den Stand der Technik überholt wurde, und zwar wie folgt:

    Das neue CO2-Gesetz geht von der Annahme aus, dass die Ansammlung von Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre, welche als ursächlich für die Erderwärmung bezeichnet wird, ausschliesslich durch einen Totalverzicht auf die weitere Nutzung fossiler Energieträger gestoppt werden könne. Diese Annahme ist heute überholt, hat sich doch der State oft he Art durch die Entwicklung von Technologien, die ein effizientes und ausserdem kostengünstiges Recycling von Kohlenstoff aus der Atmosphäre ermöglichen, grundlegend gewandelt.

    Der vorliegende Gesetzesentwurf, der als Grundlage für ein „Massnahmenpaket faute de mieux“ erscheint, wird denn auch durch die neuen Entwicklungen auf weite Strecken obsolet. Denn es macht wenig Sinn, den Betroffenen (i.e. dem Grossteil der Bevölkerung) überaus kostspielige und teilweise nur marginal wirksame, im Endeffekt nicht zielführende Ersatzmassnahmen aufzuoktroyieren, wenn anderseits die verfolgten Ziele mit vergleichsweise geringem finanziellem und administrativem Aufwand effektiv erreicht werden können.

    In diesem Zusammenhang erscheint es denn auch wenig opportun, die erwähnten Recycling-Leistungen zur CO2-Kompensation grösstenteils in der Schweiz selbst erbringen zu wollen, zumal unser Land nicht nur über keine eigenen Quellen zur Förderung fossiler Energien verfügt, sondern auch nicht über die Ressourcen zu deren mehrheitlicher Kompensation. Genauso gut könnte man vorschreiben, dass sich das Volk aus der eigenen Scholle ernähren müsse. Es erscheint somit angebracht, den neuen Möglichkeiten und den sich daraus ableitenden Realitäten gebührend Rechnung zu tragen.

    In Würdigung dieser Fakten müsste der zur Beratung und Beschlussfassung vorliegende Entwurf für ein revidiertes CO2-Gesetz folgerichtig zurückgewiesen oder dessen Behandlung vertagt werden, bis konsolidierte und testierte Ergebnisse über Einsatz und Wirkung der entsprechenden Recycling-Technologien vorliegen. Andernfalls würde sich ein Referendum aufdrängen, zumal nicht nachvollziehbar ist, dass ein gewaltiges Potenzial an Einzelmassnahmen durchgepaukt werden soll, wenn anderseits kostengünstige und weit einfacher umzusetzende Verfahren zur Verfügung stehen, die eine Problemlösung zu 100 % ermöglichen.

    Dieses Ziel lässt sich nach unseren provisorischen Berechnungen erreichen, wenn die fossilen Energieträger mit einer CO2-Abgabe von ca. 15 Rappen pro Liter Heizöl-Äquivalent belastet werden und wenn dieses Geld konsequent für den Ankauf von CO2-Realzertifikaten verwendet wird, die durch die Produktion von Biokohle aus Biomasse generiert werden. Auf diese Weise können nicht nur die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt, sondern es können zugleich die landwirtschaftlich genutzten Böden regeneriert und deren Ertragskraft für die folgenden Generationen gesichert werden. Und all dies mit einer verhältnismässig kleinen, verkraftbaren und leicht in die Praxis umzusetzenden „vorgezogenen CO2-Entsorgungsgsgebür“, die ohne grossen administrativen Aufwand auf den fossilen Energieträgern erhoben werden kann.

    So kann beispielsweise die geplante CO2-Abgabe auf Flüge nach dem Verursacherprinzip und mittels einer Abgabe von ca. 20 Prozent auf Kerosin statt durch die vorgeschlagene diffuse und willkürlich fixierte „Flugscham-Steuer“ erhoben werden. Und es kann auch auf die geplante Perversität verzichtet werden, mit dem Klimafonds Nachtzüge zu subventionieren statt diesen konsequent und deklarationskonform für ein gezieltes CO2-Recycling einzusetzen. Andernfalls könnte man mit dem Klimafonds ebenso gut die Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur mitfinanzieren.
    Alles in allem kann mit der Neu-Ausrichtung des CO2-Gesetzes auf die neuen Technologien und Strategien zur effektiven, resultatorientierten, bezahlbaren wie auch wirtschafts- und sozialverträglichen Problemlösung ein massiv vereinfachtes Gesetzeswerk einschliesslich entsprechender Ausführungsverordnung geschaffen und umgekehrt auf all die komplexen und planwirtschaftlichen Massnahmen verzichtet werden, die letztlich dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen statt ihn zu fördern.

    Wir bitten Sie, diesen Perspektiven in der kommenden Debatte Rechnung zu tragen. Dies zumindest in dem Sinne, dass das neue Gesetz auch die Möglichkeit einer Entschädigung eines effizienten Kohlenstoff-Recyclings explizit vorsieht, ebenso die Option, entsprechenden Recycling-Zertifikaten in der CO2-Bilanz Rechnung zu tragen. Sie vermeiden damit nicht zuletzt ein mögliches Referendum.
    Mit freundlichen Grüssen

    ARGE Innovationscontainer

    B. René Roggen, Moderator

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