Klimaaussagen konnten schon die Alten Römer machen. Sie lasen das aus den Eingeweiden von Katzen und aus dem Vogelflug. Die Resultate waren nicht schlechter, denn Attribution ist reines Voodoo. Die Klimaabteilungen wurden leider durch die Politik der ETH angehängt. Sie haben nichts mit den soliden Disziplinen der ETH zu tun. Reply
Verständnisfrage: (Zitat) Die Autoren sorgen sich nicht um die Gefahr, zu viel Komplizenschaft mit einer bestimmten politischen Agenda zu zeigen. Dazu ein Abschnitt aus dem Paper (übersetzt mit Google): „Klimabezogene Gerichtsverfahren nehmen zu, in denen die Beklagten Entschädigungen für Verluste und Schäden fordern oder ehrgeizigere Klimaschutzmassnahmen von Unternehmen und Staaten verlangen….” Müsste dies nicht “die Kläger” anstatt “die Beklagten” bzw. sinngemäss “von den Beklagten” heissen”? Reply
Ich habe die falsche Google-Übersetzung auf meinem Blog korrigiert und “Kläger” eingesetzt. Auf dem CCN-Blog kann ich Texte nicht verändern, das müsste CCN-intern gemacht werden. Reply
Eine wissenschaftliche Ausbildung zu haben und von einer Hochschule bezahlt zu werden qualifiziert noch nicht als Wissenschafter. Man sollte diese Leute als das bezeichnen, was sie sind, Aktivisten einer rotgrünen Agenda, die sich öffentliche Finanzierung ergattert haben, nichts weiter. Die ETH und v.a. ihr eifrigster Geldgeber, das eidg. Parlament, sollten sich darüber klar werden, dass je nach Zeitgeist auch der grösste Unsinn eine Zeit lang als Wissenschaft gilt, aber später doch als peinliche Verirrung entlarvt wird, wie z.B. Rassenlehre und ‘Pauperismus’, die vor etwa 100 Jahren en vogue waren. Man denke auch an Dr. h.c. Mussolini, Uni Lausanne 1937. So wird es auch der sog. Attributions’forschung’ ergehen. Reply
Um gewisse Megatrends in Europa – so auch in der Schweiz – klarer zu verstehen, blicke man nach D, das sich auf den Richterstaat vorbereitet. Dort wird gerade die Verfassung (Grundgesetz) – das einzige scharfe Schwert, was das deutsche Volk vor Übergriffen der Politik bisher schützen konnte – ausgehebelt. Dies begann, als es das deutsche BVerfG aufgrund Klagen bestimmter klimafanatischer Prominenter mittels einer grünen VG-Richterin 2021 schaffte, das damalige Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig (weil zu unbestimmt) zu erklären. Per letztinstanzlichem Entscheid wurde die Politik deshalb beauftragt, die CO2-Reduktionsvorgaben von 2030 bis 2050 festzulegen. Was für ein Irrsinn! Damit wurde der Politik das Klimathema weg genommen. Die Stunde der Judikativ-Übernahme war eingeläutet. Der Initiationsritus aller autoritärer Staatsgebilde. BK Merz (mit Stachelhalsband an kurzer SPD-Leine) zog letzte Woche mit Wahl zweier linksextremer SPD Verfassungsrichterinnen nach. Ein weiterer Felsanker der Demokratie, die Gewaltentrennung ist gesprengt: 2 fanatische Klima- und Gesellschaftstransformationsaktivistinnen sind nun von CDU’s Gnaden mit aktiver Hilfe der Mehrheitsbeschafferparteien Grüne & Die Linke als neue VG-Richterinnen gesetzt. Zwei Linksextremistinnen, die nun aus der höchsten Höhe des Grundgesetzes neo-marxistisch-grüne Interpretationen basteln und diese als letztendliches Recht entscheiden und oktroyieren – mit angesagter Hinwendung zur “grossen gesellschaftlichen Transformation”. Nachdem der Zenit bei der angeblichen “Klimakrise” und der damit eng verkoppelten “Energiestrategie2050” so allmählich auch bei uns ins Stocken gerät, und die Politik auf andere Themen umschwenkt, mögen viele der immer noch gestrigen ETH-Klima-& Erneuerbaren-Ideologen gern damit liebäugeln, den Politikern den Themenkomplex wegzunehmen und ebenfalls pseudodemokratisch auf Verfassungsebene festzuzurren. Aber der Schweiz kann man da nur zurufen: “Hütet Euch am Morgarten!”. Demokratie@stake. Reply