Wer trägt die wirtschaftlichen Folgen von Corona?

von Nils Herger

Eine verbreitete Antwort auf diese Frage lautet, dass der Bund und die Kantone die wirtschaftlichen Einschränkungen während der Coronapandemie erlassen haben und somit auch für die Schäden bei den betroffenen Betrieben und Personen aufkommen sollten. Obschon dieses „Verursacherprinzip“ einleuchten mag, basiert es auf einer verkürzten, buchhalterischen, Sicht des Staates. Die zentrale Frage, wer die ökonomische Schäden der Pandemie schlussendlich tragen soll, wird zurzeit ignoriert. 

Dr. Nils Herger ist Dozent am Studienzentrum Gerzensee und an der Universität Bern

In ökonomischer Hinsicht gilt, dass der Bund und die Kantone nur wirtschaftliche Leistungen ausschütten können, die in Form von Steuern oder anderen Abgaben von jemandem weggenommen wurden. Dass der Staat lediglich Transferleistungen erbringen kann, da er nicht selber produktiv tätig ist, wird bei Stützungsprogrammen wie den Coronahilfen gerne übersehen. Dies gilt namentlich, wenn solche Programme kurzfristig über höhere Staatsschulden finanziert werden. Rein buchhalterisch fallen diese Schulden selbstverständlich beim Bund oder bei den Kantonen an. In ökonomischer Hinsicht gilt dennoch, dass es schlussendlich natürliche Personen sind, die irgendwann und in irgendeiner Form über realwirtschaftliche Abstriche die öffentlichen Schulden begleichen müssen. Namentlich repräsentieren Letztere bei gegebenen Staatsausgaben einfach zukünftige Steuern.

Obschon diese fiskalischen Zusammenhänge an sich banal sind, werfen sie wesentlichen Fragen auf, die bei den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie im Zentrum stehen werden.

Erstens: Was kostet uns die Pandemie? Wie hoch die Zusatzschulden für den Bund und die Kantone ausfallen werden, ist zurzeit noch unklar. Es ist jedoch unbestritten, dass es um grosse Beträge geht.

Zweitens: Wer soll das bezahlen? Zurzeit drücken wir uns um die Antwort auf diese Frage, indem eben etwas nebulös auf den Bund und die Kantone verwiesen wird. Bald werden wir jedoch merken müssen, was dies konkret für uns bedeutet und inwiefern die Jungen oder die Alten, Staats- oder Privatangestellte, und die Reichen oder die Armen infolge der Coronapandemie zur Kasse gebeten werden.

Facebooktwitterlinkedinmail

2 thoughts on “Wer trägt die wirtschaftlichen Folgen von Corona?”

  1. Die Jusos und die Grünen haben die Lösung (und zwar nicht bloss am 1. April): die Nationalbank!
    Finanzpolitik by Bankraub! Als Variante der schon seit Jahren propagierten Beraubung der reichsten Bürger und der besten Steuerzahler.

    Wenn wir die Geschichte etwas ernsthafter anschauen, müssen wir zuerst die wirtschaftlichen Folgen definieren. Einigermassen bekannt sind die coronabedingten Ausgaben der öffentlichen Hand. Bloss einigermassen, weil wir ja nicht nur die an Pressekonferenzen verkündeten Beträge (resp. das, was davon wirklich ausgegeben worden ist) zusammenzählen können, sondern auch Sozialhilfen an Arbeitslose infolge von Corona, an nicht mehr Arbeitsfähige (long covid), sowie all die Kosten, die von den Betroffenen selbst getragen werden.

    Ueber einen längeren Zeitraum wird es schwierig werden, die Kosten nicht nur richtig zu ermitteln, sondern auch richtig zuzuscheiden.
    Geht eine Unternehmung Konkurs wegen Covid-Massnahmen oder weil ihre Produkte am Markt schlicht und ergreifend nicht (mehr) nachgefragt werden?
    Wie steht es bei Ertragseinbussen von Exportfirmen aufgrund von Covid-Massnahmen ausländischer Regierungen?
    Welche Auswirkungen werden Veränderungen der Beziehungen zur EU haben (Rahmenabkommen)?
    Wie wären die Auswirkungen auf den Tourismus, wenn das Schengen Visum für die Schweiz nicht mehr gültig wäre?
    Wird die von BR Cassis praktizierte Abwendung von der Petitpierre (Stucky)-Doktrin (die Schweiz anerkennt keine Regierungen und hat somit auch nicht zu beurteilen ob diese “lieb” oder “bös” seien, sondern Länder. Hierfür nimmt sie mit denjenigen Stellen Kontakt auf, die die effektive Herrschaft über ein Territorium ausüben), die übrigens erstmals bei der Anerkennung von Rotchina Anwendung fand, Auswirkungen auf unsere Exporte haben?
    Diese und ähnliche exogene Einflüsse müssten von allfälligen Covid-Einflüssen getrennt werden.

    Sollte die von Draghi iniziierte Null-Zins-Politik eine Ende haben und durch eine Inflation abgelöst werden, sähe die Geschichte nochmals anders aus.

  2. Dass der Staat nach dem «Verursacherprinzip» wegen der wirtschaftlichen Einschränkungen während der Coronapandemie für die Schäden bei den betroffenen Betrieben und Personen aufkommen soll, ist keineswegs einleuchtend: Sonst wäre er beispielsweise auch schadenersatzpflichtig gegenüber solchen Betrieben, welche durch die Einführung einer Polizeistunde wirtschaftlichen Schaden erleiden.
    Es trifft auch nicht zu, dass der Staat lediglich Transferleistungen erbringen kann: Von einem Staat erwarte ich, dass er nicht nur umverteilt, sondern auch produktiv tätig ist, indem er die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft.
    Es ist keineswegs unbestritten, dass es bei den wirtschaftlichen Kosten der Pandemie um grosse Beträge geht: Die Oekonomen messen das Wirtschaftswachstum fälschlicherweise an der Veränderung des Bruttoinlandproduktes, obwohl die Veränderung des Nettoinlandproduktes massgebend ist. Solange die Sparquote eines Wirtschaftsraumes konstant bleibt, fällt dies nicht ins Gewicht. Die Chinesen haben es durch kompetentes Krisenmanagement geschafft, trotz Pandemie ein Wirtschaftswachstum zu erzielen.

Schreiben Sie einen Kommentar zu Franz-J. Schulte-Wermeling Antworten abbrechen

Bitte beachten Sie: Kommentare sind auf 2000 Zeichen begrenzt.