Zum neuen CO2-Gesetz

Am 13. Juni stimmen wir über dieses Gesetz ab, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde. Allerdings dreht sich das Gespräch nicht um die Pro- und Kontra-Aussagen im bereits tobenden Zahlenkrieg um die Belastung der Haushalte durch die Verteuerung fossiler Energie. Vielmehr zeigen s&r zuerst die marginalen Proportionen schweizerischer Klimapolitik im internationalen Kontext. Weil selbst null schweizerisches CO2 ab morgen auf das Weltklima keinen Einfluss hätte, sind die offiziellen Begründungen für das CO2-Gesetz durch BR Sommaruga und das BAFU (Rettung der Alpengletscher, Vermeidung von Murgängen, von schweren Stürmen und Niederschlägen etc.) auch so daneben. Die einzig vernünftige Begründung ergibt sich aus den Selbstverpflichtungen von „Kyoto“ und „Paris 2015“. Wichtig ist danach auch eine Klärung der Verwirrungen über die Bedeutung des „grauen“ CO2 in Importgütern. Zum Gesetz positiv vermerkt wird die Tatsache, dass die nachteiligen Folgen des weltrekordverdächtigen CO2-Preises gemäss Gesetz durch die mehrheitliche Zurückerstattung an die Haushalte wenigstens teilweise abgedämpft werden. Dass im Rahmen der schweizerischen Institutionen ein Gesetz nicht ökonomischer, sondern politischer Rationalität genügen muss, also ein Referendum überstehen sollte, zeigt sich auch beim CO2-Gesetz mit seinem breit angelegten Instrumentenkasten inklusive Klimafonds mit Fördermitteln zugunsten zahlreicher hoffender Nutzniesser in bester Tradition.

Alle Podcasts von Martin Schlumpf und Hans Rentsch sind auf ihrem YouTube-Kanal schlumpf&rentsch zu sehen.

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2 thoughts on “Zum neuen CO2-Gesetz”

  1. Dem ist nicht viel beizufügen. Vielleicht höchstens die Tatsache, dass di eim Gespräch am Rande erwähnte Flugticketabgabe nichts zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen kann. Entgegen der (nicht begründeten) Behauptung des Bafu kann sie keine Lenkungsabgabe sein, weil für Flüge ab schweizerischen Flughäfen keine CO2ärmere Alternative zur Verfügung steht (ausg. für die paar Easyjetflüge von Genf nach Orly; diejenigen nach CDG sind vorwiegend Zubringer zu interkontinentalen Flügen). Die theoretischen “Alternativen” per Bahn in die Nachbarländer dauern zwei- bis fünfmal so lange, während weiter entfernte Ziel in Europa (Skandinavien, Dublin, Athen, Mallorca, Andalusien, etc) nicht mehr in einem Tag erreicht werden können und bis zu zehnmal höhere Ticketkosten verursachen. Es handelt sich also schlicht und ergreifend um eine neue Steuer, die aber nicht so hoch ist, dass ihretwegen auf die Reise verzichtet wird..

  2. Abstimmung 13.6.2021 NEIN ZUM CO2 Gesetz

    REICHT UNSER ELEKTRO STROM ALS ERSATZ FÜR CO2?
    9556000 Tonnen Ölprodukte verbrauchte die Schweiz 2018. Wieviel davon muss ungefähr mit Elektrizität ersetzt werden um Null CO2 zu erreichen? Gem. Gesetz werden die Ölprodukte bei der Einfuhr besteuert, dann werden die Kosten nach unten verteilt, dort wird die Ölheizung gegen Elektro Wärmepumpe oder eMobilität getauscht usw.

    Das CO2 Gesetz 13.6.2021 möchte bis 2030 den CO2-Ausstoss weiter senken, durch Abbau von Erdöl, Heizöl, Diesel, Benzin, Gas usw.
    Der Rest soll bis 2050 abgebaut werden, gemäss Energiegesetz 2017.
    👉Aber gleichzeitig steigt der elektrische Leistungsbedarf für Ersatz von CO2, Gas, Erdöl und für Wärmepumpen, eMobilität, Speicher füllen, Bevölkerungszuwachs, Digitalisierung usw.
    Meine Kurzfassung basiert auf den genannten Gesetzen.

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