Sinnlose Lohnobergrenze

Eine einheitliche Lohnobergrenze für Bundesbetriebe kann nicht als Referenz für angemessene Vergütungen dienen. Bei Swisscom wäre sie zudem nicht nur sinnlos, sondern sogar schädlich. 

(Leitartikel auf S. 3 der “Finanz und Wirtschaft” vom 1. Februar 2020.)

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen» der ehemaligen sozialdemokratischen Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Vorlage erarbeitet und bis Ende Februar in die Vernehmlassung geschickt. Für die Vergütung der Manager und Verwaltungsräte von SBB, Ruag, Skyguide, Suva, SRG SSR, Post und Swisscom soll eine Obergrenze von einer Million Franken gelten.

Für kleinere Bundesbetriebe bleibt die Kompetenz zur Festlegung von Maximalvergütungen beim Bundesrat, dem aber per Gesetz Beurteilungskriterien vorgegeben werden. Die Vorlage wird damit begründet, dass Bürgerinnen und Bürger «zu Recht» kritisierten, mit der Ausgliederung von Bundesbetrieben aus der Bundesverwaltung seien die Löhne ihrer obersten Führungskräfte massiv gestiegen.

Diese Vorlage ist ein Misstrauensvotum gegenüber dem Bundesrat. Denn dieser und die dafür auch zuständige Eidgenössische Finanzverwaltung können massgebend auf die Kaderlöhne ausgegliederter Bundesbetriebe Einfluss nehmen. Tatsächlich ist es trotzdem zu starken Lohnerhöhungen gekommen. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die betreffenden Löhne unangemessen geworden sind und der Bundesrat seine Hausaufgaben ungenügend erledigt hat.

Nur auf der Basis eines Unbehagens in der Öffentlichkeit wegen angeblich exzessiver Kaderlöhne, das sich schon 2013 in der Annahme der Volksinitiative gegen die «Abzockerei» von Thomas Minder manifestierte, sollte das Parlament nicht regulierend tätig werden – schon gar nicht mit dieser Vorlage.

Populistische Abwägungen

Warum eine gesetzliche Lohnobergrenze sinnlos und besonders für Swisscom problematisch wäre, wird nachfolgend skizziert. Dass ihr auch bürgerliche Kommissionsmitglieder zugestimmt haben, dürfte kaum auf ökonomische und institutionelle Fakten und Zusammenhänge, sondern eher auf populistisch-opportunistische Abwägungen zurückzuführen sein. Für die SP passt die Initiative Leutenegger Oberholzer zum Ziel der «Demokratisierung» der Wirtschaft.

Als Referenzgrösse für angemessene Vergütungen ist eine Obergrenze ungeeignet, wenn sie nicht betriebsindividuell bestimmt und jährlich immer wieder an die ökonomische und institutionelle Entwicklung der betroffenen Unternehmen und ihrer Tätigkeitsumfelder angepasst wird. Es ist nicht ersichtlich, was eine fixe Million Franken mit den dynamischen Realitäten unterschiedlicher Unternehmen zu tun haben könnte. Auf eine Kommastelle gerundet bezogen die höchstbezahlten Kaderleute 2018 folgende Vergütungen (Mio. Fr.): Swisscom 1,8, Post 1,4, SBB 1,2, Ruag 0,9, Suva 0,8, Skyguide 0,7, SRG SSR 0,6.

Sind die Konzernleiter von Swisscom, Post und SBB Abzocker, die auf eine Million zurückgestutzt werden sollten? Liegen die Chefs von Ruag und Suva ungefähr richtig und diejenigen von Skyguide und SRG SSR sogar zu niedrig? Oder haben wir es trotz dieser Vergütungsdifferenzen überall mit Abzockerei zu tun? Wir wissen es nicht. Die einheitliche Obergrenze liefert keine Antworten. Dazu bedürfte es einer ökonomischen Analyse, die für jedes Unternehmen eine massgeschneiderte Referenz ergäbe.

Nur auf einer solchen analytischen Basis kann der Bundesrat bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen angemessene Vergütungen erwirken – doch dazu ist keine Gesetzesänderung notwendig und eine arbiträre Obergrenze absolut sinnlos. Sind Öffentlichkeit und Parlament der Auffassung, dass es zu unangemessenen Vergütungen kommt, kann das Parlament Kriterien vorgeben, nach denen die Unternehmen und ihr Umfeld zur Bestimmung angemessener Vergütungen zu beurteilen sind – so, wie es für die kleineren Bundesunternehmen vorgesehen ist.

Die Aktien der kotierten Swisscom gehören zu 51% dem Bund und zu 49% privaten Aktionärinnen und Aktionären. Seit der Marktöffnung 1998 ist Swisscom als führendes ICT-Unternehmen (Informations- und Kommunikationstechnologie) der Schweiz in all ihren Tätigkeiten auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten dem Wettbewerb ausgesetzt. Wettbewerb herrscht auch auf den Führungs- und Fachkräftemärkten, auf welchen Personalmangel besteht.

Unter diesen allseitig kompetitiven Bedingungen sind im Normalfall angemessene Vergütungen in sämtlichen Chargen zu erwarten. Es kann und wird sich immer nur in den Märkten ergeben, zeigen oder ermitteln lassen, was angemessen ist. Die Vergütungen der Swisscom sind im nationalen und internationalen Vergleich moderat. Der Konzernleiter bezog 2018 rund 300 000 Fr. weniger als sein Kollege bei der kleineren Sunrise und liegt am Schluss der Vergütungsrangliste der SMI-Unternehmen. Noch nie stand Swisscom in substantiierter Kritik wegen exzessiver Löhne.

Somit müssen Bundesrat und Bundesverwaltung ihren Kontrollaufgaben bei Swisscom richtig nachgekommen sein. Seit Anfang 2014 unterliegen sie dabei auch der «Verordnung gegen die übermässige Vergütung bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV), die zur Umsetzung der «Minder-Abzockerinitiative» in Kraft gesetzt wurde. Diese räumt dem Aktionariat mehr Rechte ein, nimmt es aber auch stärker in die Pflicht, um unangemessenen Vergütungen entgegenzuwirken.

Wettbewerbssituation

Diese ökonomischen und institutionellen Umstände genügen sowieso, um eine – sinnlose – Vergütungsobergrenze für Swisscom abzulehnen. Aber Swisscom sollte integral aus dem Vorschlag zur Umsetzung der Initiative Leutenegger Oberholzer gestrichen werden. In der Wettbewerbssituation, in welcher das Unternehmen agiert, braucht es für dieses keine künstlichen (gesetzlichen) Kriterien zur Beurteilung von Vergütungen. Die Märkte bieten direkt alle nötigen Referenzen, die heute mit den Transparenzvorschriften gemäss VegüV einfacher auszuloten sind.

“Verstärkte politische Durchgriffe
wären bei Swisscom mit Sicherheit schädlich.”

Es liegt auch bei Swisscom in der politischen Natur der Sache, dass linke und andere etatistische Kreise dieses Unternehmen – ob Wettbewerb herrscht oder nicht – möglichst eng an das wirtschaftsdemokratische Gängelband nehmen möchten. Während bei anderen Bundesunternehmen eine stärkere politische Kontrolle zwar nicht viel nützen mag, aber mangels Wettbewerbs auch nicht gross schaden kann, trifft dies bei der ICT-Technologieführerin in kompetitiven Märkten gerade nicht zu.

Verstärkte politische Durchgriffe wären bei Swisscom mit Sicherheit schädlich. Sie würden für aktuelle und potenzielle Investoren ein Fanal setzen für die Benachteiligung des Unternehmens auf den Kadermärkten und für die Diskriminierung von Privataktionären gegenüber dem staatlichen Mehrheitsaktionär. Dies könnte sich rasch merklich negativ im Börsenwert niederschlagen.

Sind die Märkte dem Wettbewerb geöffnet, darf die unmittelbare staatliche Kontrolle von Marktteilnehmern nicht ausgebaut werden, sondern sollte möglichst rasch und vollständig abgebaut werden. Entstaatlichung bedeutet Teil- bis Vollprivatisierung. Wenn die Vollprivatisierung politisch nicht mehrheitsfähig ist, wie dies bei Swisscom heute noch der Fall zu sein scheint, dann sollte der staatliche Mehrheitsaktionär zumindest eine möglichst marktkonforme Corporate Governance umsetzen. Von einer «Demokratisierung» des Unternehmens ist bei Swisscom unbedingt abzusehen, sonst könnte sie über kurz oder lang grosse Probleme bekommen.

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