Peter Morf: “Der Rechtsstaat steht auf dem Spiel”

Kommentar von Peter Morf in der “Finanz und Wirtschaft” vom 29. Februar 2020 (S. 3) im Hinblick auf die am Montag beginnende Frühjahrssession – mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Originalansicht in der FuW.

Sie sind nicht zu übersehen: die orangen Fahnen an vielen Fassaden und Balkonen, die für die Konzernverantwortungsinitiative werben. Motivation zum Aushang dürfte der Gedanke sein, es den Multis, deren angeblich einziges Ziel die Ausbeutung von Arbeitnehmern, Natur und Konsumenten ist, endlich einmal zu zeigen. Solche Einstellungen werden befeuert durch Äusserungen von Parlamentariern links der Mitte, der Art etwa, der Schweizer Reichtum sei mit «Blut getränkt» – so geschehen in der Nationalratsdebatte im vergangenen Sommer.

Das ist völliger Unsinn, fast alle global tätigen Unternehmen halten sich an die Vorschriften betreffend Umwelt und Bevölkerung in Entwicklungsländern und kommen ihren Sorgfaltspflichten nach. Einzelne schwarze Schafe widerlegen diese Aussage nicht.

Dennoch wirft die Konzernverantwortungsinitiative alle international tätigen Unternehmen in einen Topf – und will sie bekämpfen. Die Initiative stipuliert eine weltweite Haftung aller in der Schweiz ansässigen Unternehmen – auch für Tochtergesellschaften und wirtschaftlich abhängige Unternehmen im Ausland.

Zudem müssen die Unternehmen belegen, dass sie alle Normen einhalten. Sie müssen ihre Unschuld beweisen – obwohl dies oft nicht möglich ist. Mit dieser Beweislastumkehr wird die an der Basis des Rechtsstaats stehende Unschuldsvermutung zu einer Schuldvermutung. Damit wird der Rechtsstaat in Frage gestellt.

Das gilt auch für die Bestimmung, wonach Unternehmen mit Sitz in der Schweiz hier für Tatbestände im Ausland eingeklagt werden können. Die Justiz muss also über Geschehnisse in Drittländern urteilen und muss dort ermitteln. Das entspricht der international verpönten exterritorialen Rechtsanwendung, die faktisch kaum umsetzbar ist.

Damit würden die weltweit schärfsten Bestimmungen eingeführt. Es würden machtvolle Anreize zur Abwanderung vieler Unternehmen aus der Schweiz geschaffen, der Standort würde darunter leiden. National- und Ständerat lehnen die Initiative zwar ab, aber es liegen zwei Gegenvorschläge vor, über die die Räte in der am Montag beginnenden Frühjahrssession befinden müssen. Die Gegenvorschläge sollen die Initianten zum Rückzug ihres Vorstosses bewegen.

Der Gegenvorschlag der grossen Kammer kommt der Initiative sehr weit entgegen. Er hält besonders an der Beweislastumkehr fest. Einzig die Kausalhaftung im Ausland wird lediglich auf Tochterfirmen eingeschränkt. Der auch vom Bundesrat unterstützte Gegenvorschlag des Ständerats geht weniger weit. Er hält an der Verschuldenshaftung fest, also ohne Umkehr der Beweislast, und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Tatbestände der «Konfliktmaterialien», analog der EU, sowie die Kinderarbeit.

Die Initiative und der Gegenvorschlag des Nationalrats sind abzulehnen, denn sie gehen viel zu weit. Auch der Gegenvorschlag des Ständerats kommt der Initiative weit entgegen, wäre zur Not jedoch akzeptabel; die Wirtschaft könnte damit leben und aus Angst vor der Initiative unterstützt sie ihn. Doch auch diese Variante wird ihren Hauptzweck verfehlen, die Initianten zum Rückzug ihrer Vorlage zu bewegen.

An diesem Beispiel zeigt sich erneut die Fragwürdigkeit von Gegenvorschlägen. Aus rein politischen Erwägungen, nicht aus sachlichen, nehmen sie potenziell schädliche Postulate von Initiativen teilweise auf, in der Hoffnung, das Schlimmste zu verhindern. Da sich die Initianten damit selten zufrieden geben – wie wohl auch in diesem Fall -, erschweren die Gegenvorschläge lediglich die konsequente Bekämpfung der Initiative.

Die Ideallösung wäre damit die Ablehnung der Initiative und beider Gegenvorschläge. Der Schaden, der für den Standort Schweiz und damit den Wohlstand im Fall einer Annahme des Volksbegehrens entstünde, wäre enorm. Der Gegenvorschlag des Ständerats würde den Schaden lediglich verringern.

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3 thoughts on “Peter Morf: “Der Rechtsstaat steht auf dem Spiel””

  1. Diese Initiative zeigt einmal mehr, dass der Rechtsstaat im schweizerischen politischen System zweitrangig ist. Dank direkten Volksrechten kann praktisch alles politisiert werden. Besonders der politischen Linken ist der Rechtsstaat egal, wenn es um eines ihrer moralingetränkten politischen Anliegen geht. Wie üblich lenkt schon der perfide Name der Initiative, der suggeriert, die Konzerne (ein beliebtes Schimpfwort der Linken in Abstimmungskämpfen) handelten unverantwortlich, das Urteil im oberflächlich informierten Stimmvolk in die gewünschte Richtung. Man gehe mal auf die Strasse und frage so ganz spontan hundert Leute, ob sie wissen, was die “Beweislastumkehr” zulasten des Angeklagten (eine der massivsten rechtsstaatlichen Verletzungen), bedeutet. Das Ergebnis würde sicher bestens das weniger bekannte zweite Churchill-Bonmot über die Demokratie bestätigen: “The best argument against democracy is a five minute conversation with the average voter.”

  2. Man stelle sich die sicheren (nicht möglichen) Auswirkungen von derartigen Erlassen einmal sehr konkret vor. Eine der Stärken der international tätigen CH-Firmen war immer, eine gute Verankerung / Präsenz lokal vor Ort wie auch die regelmässige Besuchstätigkeit durch die Geschäftsleitungsmitglieder in den Märkten. Die meisten Länder würden extrem sensibel reagieren, wenn in der CH Klagen gegen vermutete Machenschaften in ihren Hoheitsgebieten losgetreten würden, in manchen Fällen könnte dies mit der unmittelbaren Inhaftierung von Firmenvertretern vor Ort beantwortet werden.

    Das ganze ist derart unüberlegt, letztlich praktisch nicht durchführbar, weil in den meisten Fällen die Beiweisführung (z.B. Lieferketten) schwierig bis unmöglich wäre. Zudem und für mich der wichtigste Punkt, wegen möglicherweise 1% Sündenböcke straft man die ganze Wirtschaft ab. Wir haben zu viele Weltenverbesserer in unsere Nation – ein Zeichen dass es uns viel zu gut geht? Dass die CH Politik hier noch mit macht, stellt dieser ein weiteres schlechtes Zeugnis aus – ein Konglomerat von Weicheiern!

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