Das “Durcheinandertal” der Energiestrategie 2050

Gilgen.pngGastkommentar von Paul W. Gilgen, Herisau10 ungeklärte Punkte der Energiestrategie 2050 1. Heute: GesamtenergieverbrauchRund 75 Prozent des Gesam…

Gastkommentar von Paul W. Gilgen, Herisau
10 ungeklärte Punkte der Energiestrategie 2050 

1. Heute: Gesamtenergieverbrauch

Rund 75 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der Schweiz basieren auf fossilen Energieträgern (v.a. Brennstoffe und Treibstoffe, damit verbunden hohe CO2-Emissionen); im Jahr 2015: 628’670 TJ. Die restlichen rund 25 Prozent basieren auf Elektrizität (v.a. Wasserkraft- und Kernkraftwerke, mithin nahezu CO2-frei); im Jahr 2015: 58’246 GWh, entsprechend 209’690 TJ. 2015 hat der Gesamtenergieverbrauch also 628’670 TJ + 209’690 TJ = 838’360 TJ betragen.

Der durchschnittliche Leistungsbedarf liegt bei 8 GW im Sommer und 10 GW im Winter, er schwankt zwischen knapp 5 GW (morgens um 4 Uhr Ende Juli) und etwas über 11 GW (Ende Dezember an Werktagen).

2. Morgen: Gemäss «Energiestrategie 2050» sollen ganz massiv weniger Brenn- und Treibstoffe verbraucht (damit sinken auch die energiebedingten CO2-Emissionen) sowie deutlich weniger Strom verbraucht werden

Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr soll wie folgt vermindert werden (Referenzjahr: 2000):

  • minus 16 Prozent bis 2020
  • minus 43 Prozent bis 2035 (der Leistungsbedarf pro Person wird dannzumal noch 2’000 Watt betragen)

Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr soll wie folgt vermindert werden (Referenzjahr: 2000):

  • minus 3 Prozent bis 2020
  • minus 13 Prozent bis 2035

Die gesamten Treibhausgas-Emissionen sollen gemäss Kyoto-Abkommen im Jahr 2020 auf noch 80 Prozent, und gemäss Pariser Klimaschutzabkommen im Jahr 2030 auf noch 50 Prozent der Emissionen im Referenzjahr 1990 gesenkt werden.

3. Massnahmen verschiedenster, zumeist planwirtschaftlicher Art, in neun Bereichen

  • Gebäude
  • Industrie und Dienstleistungen
  • Mobilität
  • Elektrogeräte
  • Zuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen
  • Vergütungssystem mit Direktvermarktung
  • Kleine Photovoltaik-Anlagen (< 30 kW) erhalten einmalige Investitionsbeiträge
  • Strategie Stromnetze
  • Energieforschung

Auf der Titelseite der eingangs zitierten SECO-Publikation mit dem Schwerpunkt «Energie- und Klimapolitik» steht: «Lenken statt subventionieren» ‒ mit dem Energiegesetz soll aber das genaue Gegenteil realisiert werden. ​

4. Massiv ausgebaute staatliche Fördermittel

Sehr viel mehr Subventionen, welche aber nicht als solche bezeichnet werden, sondern u.a. wie folgt heissen: ​”Abgabe”, “Finanzhilfe”, “Anrechenbare Kosten”, “Förderprogramm-Kredit”, “Besondere Unterstützungsmassnahmen”, “Globalbeitrag”, “Betriebsbeitrag”, “Investitionsbeitrag”, “Einmalvergütung”, “Marktprämie”, “Einspeiseprämie”, “Mehrkostenvergütung”, “Einspeisevergütung”, “Netzzuschlag”, “Entschädigung”, “Steuerrabatt”, “Erkundnungsbeitrag”, “Vergütung”.

Alle diese Subventionen sollen nach sechs Jahren auslaufen (sog. «Sunset-Regel») und durch das Klima- und Energie-Lenkungssystem (Kels) abgelöst werden, welches aber im Parlament bereits gescheitert ist. Deswegen die berechtigten Zweifel, ob die Subventionswirtschaft und ihre ausgedehnte Verwaltung je aufhören werden.

5. Elektrische Energie ersetzt fossile Energie

Substitution der fossilen Ressourcen durch Elektrizität: Mehr Wärmepumpen, mehr Elektrofahrzeuge, mehr Solar- und Windstrom, u.v.a.m. Zudem massiv sparen bei wachsender Bevölkerung (jährlich ca. 80’000 Menschen mehr: in der Schweiz wird im Jahr 2050 die ständige Wohnbevölkerung wohl 10 Millionen erreicht haben). 

6. Gleichzeitig: Wegfall der Kernkraftwerke

Die fünf Kernkraftwerke ‒ 2015 erzeugten sie einen Drittel des Stroms sowie deutlich mehr als zwei Drittel der Bandenergie ‒ sollen in absehbarer Zeit vom Netz genommen werden, ihre Stromproduktion fällt dann weg. Aber bereits heute reicht die inländische Stromproduktion im Winter nicht aus, den Bedarf zu decken («Winter-Stromlücke»), es muss Strom importiert werden (bald auslaufende Lieferverträge, v.a. jene mit Frankreich).

Der Bau neuer Kernkraftwerke, auch solcher der dritten oder vierten Generation, soll verboten werden.

Die fehlende Stromproduktion soll mittels sehr starkem Ausbau der sog. neuen erneuerbaren Energien wie folgt ersetzt werden (Zielwerte für 2050):

  • Photovoltaik: 11,12 TWh,
  • Wind: 4,26 TWh,
  • Geothermie: 4 TWh,
  • Ausbau Wasserkraft um 3,2 TWh.

Die Finanzierung dieses höchst ambitionierten Vorhabens ist nicht gesichert.

7. In der Energiewirtschaft soll nun der Staat der wichtigste Akteur werden 

In allen neun Bereichen sind Eingriffe des Staates vorgesehen, bis hinein in die Privatsphäre und die Eigentumsrechte der Bürger sowie in deren Lebensstil, aus Sicht des Datenschutzes von teilweise bedenklichem Ausmass. 

8. Importstrategie beim Strom

​Der Bundesrat vertraut darauf, dass auslaufende Strom-Lieferverträge (v.a. mit Frankreich, aber auch mit Deutschland) erneuert werden können. Dabei ignoriert er, dass Frankreich im Winter 2016/17 erstmals Strom importieren musste, weil mehrere Kernkraftwerke gleichzeitig stillstanden. Der aus dem Ausland importierte Strom stammt entweder aus Kernkraftwerken (Frankreich) oder aus Kohle- und Gaskraftwerken (Deutschland), letztere also CO2-belastet.

9. Klimapolitische Defizite

​Die Auswirkungen der Klimaziele, zu denen sich die Schweiz im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat, auf die energiepolitischen Massnahmen werden im Energiegesetz (das eigentlich ein Elektrizitätsgesetz ist) zu wenig berücksichtigt. Dabei sind nicht die 25 % Elektrizitätsanteil am Gesamtenergieverbrauch das Problem (die Stromerzeugung in der Schweiz ist nahezu CO2-frei), sondern das grosse Problem sind jene 75 %, die auf fossiler Energie mit deren hohen CO2-Emissionen basieren.

10. Grundsätzliche Fragen

Der Bundesrat hat als grundsätzliche Ausrichtung seiner Energiestrategie 2050 nicht einen marktorientierten, sondern einen regulierungsorientierten Ansatz gewählt; Und diesen in einer rigiden, an Planwirtschaft gemahnenden Form.

Aber neben ordnungspolitischen stellen sich auch Fragen bzgl. technischer und finanzieller Umsetzbarkeit sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen der «Energiestrategie 2050». Während bisher der Artikel 89, Absatz 1 der Bundesverfassung, nämlich die Sicherstellung der Stromversorgung jederzeit und zu günstigen Preisen, fraglos oberste Priorität hatte

“Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch.”

muss heute wohl von einem Paradigmawechsel in der Energieversorgung ausgegangen werden, nämlich:

Weg von der bedarfsgerechten Befriedigung der Nachfrage hin zur zwangsweisen Anpassung des Verbrauchs an ein immer stärker eingeschränktes Angebot. 

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2 thoughts on “Das “Durcheinandertal” der Energiestrategie 2050”

  1. Lieber Hr. Gilgen,
    vielen Dank, eine sehr gute und detaillierte Analyse der geradezu hanebüchenen Widersprüche und Undurchführbarkeiten der “Energiestrategie 2050”. Das Fazit bezüglich der politischen Auswirkungen sollte eigentlich jedem zu denken geben.

  2. Lieber Herr Gilgen, sehr interessant Ihre Informationen – das ganze erinnert an die “Mist-” statt Abfallwirtschaft! Auch beim Kunststoffrecycling fehlt eine ganzheitliche Betrachtung…! Es gibt noch viel zu tun, vielleicht auch ein “Fall” für Sie?
    LG M. Rauber

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