GVO: Eine Schweiz im Rückwärtsgang

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Rückblick auf das Jahr 2005:

Die wichtigsten Argumente des Bundesrats zur Abstimmung vom 27. November 2005 über die Volksinitiative “für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft” lauteten:

  • Das von der Initiative verlangte 5-jährige Gentechmoratorium setzt ein wissenschaftsfeindliches Signal und ist Gift für die auf Forschung angewiesenen Wirtschaftszweige.
  • Das Verbot beschneidet unnötig die unternehmerische Freiheit von Landwirten und Landwirtinnen sowie die Wahlfreiheit von Konsumentinnen und Konsumenten.
  • Die Initiative greift faktisch nicht weiter als das seit Anfang 2004 geltende Gentechnikgesetz mit seinem umfassenden Schutz. Diese Regelung setzt auf einen streng kontrollierten Umgang mit Gentechnologie statt auf Verbote.
  • Der Bundesrat hält Verbote von sich entwickelnden Technologien grundsätzlich für falsch.

Das Parlament folgte dem Bundesrat. Das Stimmvolk wollte es anders. Die Volksinitiative wurde mit 55.7% Jastimmen angenommen. Die Vox-Nachanalyse ergab:

  • Die Initiative wäre noch deutlicher angenommen worden, wenn nicht ein Teil der Stimmenden gemeint hätte, ein Nein bedeute eine Absage an die Gentechnologie. 13% der Gegner wollten mit ihrem Nein nicht die Initiative ablehnen, sondern die Gentechnologie.
  • Eine satte Mehrheit der Stimmenden (68%) war der Ansicht, dass es um ein generelles Verbot von Gentechnikerzeugnissen ging. Bloss ein Drittel kannte die Details der Initiative und gab an, dass dieses Verbot nur für Produkte aus der einheimischen Landwirtschaft gelten würde.
  • Der grösste Einfluss auf das Abstimmungsverhalten ging von der grundsätzlichen Einstellung zum Wirtschaftssystem aus. Je weiter links sich jemand einstufte, umso eher stimmte er Nein.
  • Für drei von vier Ja-Stimmenden war die Ablehnung der Gentechnologie der Hauptgrund für ihren Entscheid. Nicht alle davon lehnen die Gentechnologie aber grundsätzlich ab; viele möchten mit der praktischen Umsetzung ihrer Ergebnisse noch zuwarten, bis alle möglichen Auswirkungen geklärt sind und die Forschung weiter fortgeschritten ist.

Diesen Wunsch aus dem Volk hat man beim Bund erhört und für 13 Millionen Franken das Nationale Forschungsprogramm 59 lanciert.

Sieben Jahre später:

Im September 2012 wurden die Ergebnisse des NFP 59 der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier das Wichtigste:

  • Es wurde die weltweit verfügbare Fachlieratur, über 1’000 Studien, umfassend ausgewertet.
  • Es gibt keine wissenschaftlich nachgewiesenen Risiken, weder durch den Verzehr beim Menschen noch in der Umwelt.
  • Obwohl die Grüne Gentechnik schon seit 15 Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt wird und bis jetzt keine nachteiligen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit wissenschaftlich nachgewiesen werden konnten, gilt sie in der Schweizer Bevölkerung immer noch als neue und risikobehaftete Technologie.

Zwei Wochen nach der Publikation der NFP 59-Programmsynthese stimmte der Nationalrat mit 122 zu 62 Stimmen der zweiten Verlängerung des GVO-Moratoriums zu. Das NFP 59 hatte weder bei Bundesrat und Parlament noch in der Bevölkerung auch nur die geringste Wirkung. Das NFP 59 lieferte dazu gleich selbst eine Erklärung: „Bei der Grünen Gentechnologie wird in der Öffentlichkeit oft und zum Teil heftig über Risiken diskutiert. Diesen Debatten stellen Industrie und Wissenschaft die Vermittlung von Faktenwissen gegenüber und versuchen so, die Risikowahrnehmung der Bevölkerung zu beeinflussen. Ein Vorgehen, das jedoch nicht vielversprechend ist. Denn gerade bei der Wahrnehmung unbekannter Risiken spielt weniger mangelndes Wissen eine Rolle als vielmehr Emotionen und Affekte: Sie bestimmen, wovor wir uns fürchten. Zudem werden Nutzen und Risiken nicht unabhängig voneinander eingeschätzt. Ist bei einer Technologie ein grosser Nutzen zu erkennen, werden automatisch weniger Risiken wahrgenommen. Ist hingegen kein klarer Nutzen erkennbar, dann werden selbst geringe Risiken als hoch wahrgenommen.”

Und heute-12 Jahre danach?

Eben haben die Eidg. Räte das GVO-Moratorium auf Vorschlag des Bundesrats zum dritten Mal um weitere vier Jahre bis 2021 verlängert. Gelten die Argumente des Bundesrats von 2005 nicht mehr? Mitnichten. Doch unter dem Druck einer stets latent im Raum stehenden aussichtsreichen Volksinitiative für ein endgültiges Verbot folgen Bundesrat und Parlement jetzt schlicht den Stimmungen in der Bevölkerung. Warum sich dort nichts ändern wird, ist- siehe oben-im NFP 59 nachzulesen.

Es würde sich jedoch lohnen, etwas sorgfältiger über unsere Zukunftsfähigkeit nachzudenken, wenn sich in unserem Land unter dem Einfluss links-grüner Propaganda immer öfter diffuse Volksstimmungen durchsetzen, ohne dass die langfristigen Folgen für die wirtschaftliche und technologische Stellung der Schweiz in der globalisierten Welt dabei gebührend Berücksichtigung finden.

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