Ein zweiter Blick auf das neue CO2-Gesetz

Kritisch wie üblich, jedoch nicht als „Klimaleugner“, erörtern s&r zuerst, wie das Gesetz grundsätzlich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beurteilen ist. Ein Kritikpunkt ist die Tatsache, dass die längst erwiesenen erhöhten Agrarerträge durch den gestiegenen CO2-Gehalt der Atmosphäre kaum je erwähnt werden. Des weiteren lassen sich die oft behauptete erhöhte Häufigkeit von klimabedingten Naturereignissen sowie die angeblich grösseren Opferzahlen und Schäden daraus zumindest für die Schweiz, aber auch weltweit, bisher statistisch nicht eindeutig nachweisen.

Im zweiten Teil geht es vertieft nochmals um die Frage, ob das CO2-Gesetz geeignet sei, das 50%-Senkungsziel aus „Paris 2015“ bis 2030 möglichst effizient zu erreichen. In einer Vergleichsgrafik wird gezeigt, dass die Schweiz mit ihrem CO2-Pro-Kopf-Ausstoss bereits unter dem weiter ansteigenden Weltdurchschnitt liegt. Die Erhöhung des Inlandsanteils bei der CO2-Reduktion durch das Parlament ist gerade deshalb eine Seldwylerei. Das überladene Massnahmenpaket des Gesetzes zeigt auch als schönes Beispiel, wie die Politik durch Intransparenz Kosten- und Verteilungsfolgen verschleiert. Mit einer breit angelegten CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen, ergänzt um höhere Auslandsreduktionen, ginge es auch einfacher und effizienter, nur entfielen dann die ökonomisch dürftigen Argumente der offiziellen Abstimmungspropaganda – mehr innovative Arbeitsplätze, Geld bleibt hier, Aufträge für das Gewerbe.

Alle bisherigen Podcasts von Martin Schlumpf und Hans Rentsch sind auf ihrem YouTube-Kanal schlumpf&rentsch zu sehen. Kommentare und Weiterleitungen sind willkommen.

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1 thought on “Ein zweiter Blick auf das neue CO2-Gesetz”

  1. Guter Beitrag. Merci.Möglicherweise hätten folgende Themen etwas stärker herausgearbeitet werden können:

    Rückerstattungslüge:
    Gemäss Art. 60 CO2-Gesetz wird nur ein Teil der erhobenen Steuern an die Bevölkerung rückverteilt und zwar im Sinne einer negativen Kopfsteuer (Abs. 2). Es handelt sich also nicht um Rückerstattung, sondern um Umverteilung.
    Ein Drittel der Steuergelder fliesst in den Klimafonds, über den das UVEK offenbar ziemlich frei schalten und walten kann. Die genaue Lektüre der teils schwammigen Bestimmungen von Art. 53ff lässt aufhorchen. Die Befürchtung, dass sich alle möglichen Institutionen und Planungsbüros mit Arbeiten und Studien, die kaum etwas zur Zielerreichung beizutragen in der Lage sein werden, eine goldene Nase verdienen könnten, kann zumindest nicht ausgeschlossen werden.

    Opfer von Naturschäden:
    Die Schweiz investiert seit Jahrzehnten sehr grosse Beträge zu deren Verminderung. Ein Blick auf eine Bahn- und Strassenkarte der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts zeigt, dass inzwischen im Alpenraum (ohne Nationalstrassen) über 100 km Tunnels und Lawinenverbauungen erstellt worden sind. Hinzu kommen Bach- und Flussverbauungen, Gefahrenkarten und ausgeklügelte Warnsysteme. Es wäre merkwürdig, wenn all das keine Auswirkungen gehabt hätte.

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