Drei Lügen und drei Wahrheiten

Iwb-sonnenbox.pngUnsere IWB sind ein Staatsbetrieb in den Händen einer Partei und gewichten daher politische Programme und Karrieren höher als die Bedürfnisse ihrer St…

Unsere IWB sind ein Staatsbetrieb in den Händen einer Partei und gewichten daher politische Programme und Karrieren höher als die Bedürfnisse ihrer Strombezüger. Diejenigen, die sich aus der Monopolgefangenschaft befreien dürfen, haben dies längst mehrheitlich getan. Übrig bleiben die Haushalte sowie gewerblich-industrielle Kleinbetriebe, die denn auch schweizweit mit am meisten bezahlen. Um die wahren Ziele populär zu verkaufen, preisen sich die IWB (wie viele Stadtwerke unter rot-grüner Führung) als Umwelt- und Klimaretter an und ver(sch)wenden dafür viel Geld für politische Propaganda. Dabei schrecken sie auch vor Kampagnen in anderen Kantonen oder bewussten Falschaussagen nicht zurück.

Zwei Lügen sind allein schon der Trams wegen stadtbekannt. 100 Prozent aus eigener Produktion und 100 Prozent erneuerbar. Für einen Verteiler ist die Eigenproduktion zum vornherein nicht unbedingt sinnvoll, vor allem, wenn sie nicht vor Ort erfolgt und somit auf fremde Netze und irreführende Zertifikate angewiesen bleibt. Die zweite Lüge ist gravierender, weil sie die Illusion schürt, wir könnten die Basler Stromversorgung nur mit Erneuerbaren sicherstellen, indem wir mit einer Milchbüchlein-Rechnung nur aus solchen Quellen Strom beziehen. Nur, wenn alle das machen, bricht das Netz in der ganzen Schweiz zusammen, weil wir ja übers Jahr gerechnet knapp 40 Prozent aus AKWs beziehen und an kalten Wintertagen bis zu 40 Prozent Kohlestrom aus Deutschland importieren. Basel handelt nicht vorbildlich, sondern parasitär!

Aber es kommt noch dicker. Die dritte und jüngste Lüge – verpackt in einem Flugblatt – verspricht jetzt auch noch die Speicherung des überschüssigen Solarstroms im Netz. Aus juristischen Gründen hat man noch das Adjektiv «virtuell» vorangestellt, was ein Eingeständnis für einen «Bschiss» darstellt. Das Stromnetz ist alles andere als ein «Stromsee», weil auf der Netzebene Produktion und Verbrauch immer sekunden(bruchteil)-genau übereinstimmen müssen. Wenn also Solarproduzenten in sonnigen und sommerlichen Mittagszeiten mehr produzieren, als sie verbrauchen, dürfen sie den Überschuss ins Netz speisen und sich für die Zukunft gutschreiben lassen. Und dafür werden sie auch noch gut entschädigt, obwohl dieser Strom wertlos ist, weil der Einspeisevorrang andere Erzeuger dazu zwingt, zum Beispiel Wasser im Rhein neben den Generatoren runterzulassen. Oder man lässt den Überschuss-Strom in Pumpspeicherwerken veredeln. In beiden Fällen belastet man dadurch unschuldige Dritte mit unnötigen Zusatzkosten. Die nur virtuell im Netz gespeicherten Mengen können dann bei Bedarf trotzdem zu normalen Kosten aus Reserve- oder Importkapazitäten bezogen werden. Die Speicherung in der Sonnebox ist somit nicht nur virtuell, sondern reell bezüglich der Kostenüberwälzung auf die übrigen Konsumenten. Das Netz wird so von den Hauseigentümer-Solaranbietern missbraucht, vor allem zulasten der Mieter ohne eigene Dächer.

Aber wer sich in immer mehr Lügen verstrickt, verrennt sich plötzlich und unabsichtlich auch in bisher unterdrückten Wahrheiten. So auch die IWB mit einem unerwarteten Geständnis in einem Filmchen im Internet. Dort wird nämlich ihre Scheinlösung mit drei Nachteilen der Speicherung in den eigenen vier Wänden begründet: (1) der grosse Platzbedarf, (2) die hohen Kosten und (3) die begrenzte Speicherleistung und Lebensdauer der Batterien. Hinzu kämen noch die Umweltschäden beim Kobaltbergbau sowie der Entsorgung der Batterien. Die Energiewende setzt aber gleichzeitig auf die Elektro-Autobatterien für den Tag- und Nachtausgleich sowie die Elektrifizierung des Verkehrs. Flatter-Sicherheit ist deshalb selbst gemäss IWB für die «Prosumenten» nur zumutbar, wenn man die Kosten dafür auf andere abwälzt, die sich nicht wehren können. Aber das unfreiwillige Geständnis über Akkus ist ein Lichtblick zugunsten der Wahrheit.

Dieser Beitrag ist zuerst in der “Basler Zeitung” (BaZ) vom 29. März 2018 erschienen.

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