Der Konsumentenschutz deklariert die eigene Subventionierung nicht!

5G.pngIm Jahr 2003, in Hemberg, einer kleinen Gemeinde im Toggenburg. Ein Anwohnerpaar kann nicht mehr schlafen wegen einer Mobilfunkantenne, die Fledermäus…

Im Jahr 2003, in Hemberg, einer kleinen Gemeinde im Toggenburg. Ein Anwohnerpaar kann nicht mehr schlafen wegen einer Mobilfunkantenne, die Fledermäuseziehen aus! Guter Rat war teuer. Bis sich jemand eines ägyptischen Architekten erinnert, der eine Wundermethode zur «Harmonisierung von Mobilfunkstrahlen» kenne, genannt Biogeometrie. Holzstäbe, Versatzstücke von Vorhangstangen und gläserne Mundstücke orientalischer Wasserpfeifen werden an den Häusern angebracht, um die Strahlung in positive Energie umzuwandeln. Es half, das Anwohnerpaar konnte wieder schlafen, auch die Fledermäuse sind zurückgekehrt. Soviel zu früheren Methoden.

Neue Glanzideen gegen den Fortschritt erreichen uns vom Schweizerischen Konsumentenschutz SKS. Er sorgt sich um den Mobilfunkstandard 5G und verweist – es bleibt uns nichts erspart – auf eine amerikanische Studie, in welcher Mäuse zwei Jahre lang während sieben Tagen die Woche einer stärkeren Handystrahlung ausgesetzt wurden, als in der Schweiz für Menschen zugelassen ist, ohne dass sich Hinweise auf ein Gesundheitsrisiko ergaben. Fast meint man, ein «leider» zu hören, denn was machen unsere Schützer nicht alles, um aufzufallen! Es kann einem Kopfweh werden!

Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob die inzwischen auf sage und schreibe ein Dutzend Leute angewachsene Konsumentenschutz-Organisation aus dem letzten Loch pfeift. Braucht sie noch mehr Subventionsgelder? Bezichtigt sie deshalb via Medienmitteilung prominente Persönlichkeiten wie Roger Federer der Schleichwerbung? Publiziert sie deshalb regelmässig und mit durchschlagender Nutzlosigkeit sogenannte offene Briefe an alle möglichen Personen und Institutionen? Beispielsweise schämte sie sich nicht, den erfolgreichen Verleger des «Tages-Anzeiger», Pietro Supino, öffentlich an den Pranger zu stellen. Sie kritisierte ihn – mei-mei-mei! –, ein Inserat nicht genügend als Werbung deklariert zu haben, obwohl es mit der Rubrikbezeichnung «Sponsored» und dem Swisscom-Logo gekennzeichnet war. Der Konsumentenschutz-Pressesprecher hielt es sogar für nötig, dazu ein putziges Videofilmchen zu drehen, in welchem er sich als Hauptdarsteller aufplustert. Bemerkenswert: Weder das Video noch die Medienmitteilungen des Schweizerischen Konsumentenschutzes waren gekennzeichnet mit der Rubrik «Vom Steuerzahler jedes Jahr unfreiwillig mit mehreren hunderttausend Franken subventioniert». Swisscom kam fast zur selben Zeit bei einer repräsentativen Kundenzufriedenheits-Umfrage des Vergleichsportals Moneyland bei 1500 Konsumentinnen und Konsumenten auf den ersten Platz und wurde weltweite Spitzenreiter beim Aufbau von 5G. Beides verschwieg der Konsumentenschutz. Wären ja mal positive Nachrichten gewesen…

Diese Kolumne ist zuerst im «Swiss IT Magazine» Nr. 09 | September 2019, S. 18, erschienen.

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