Alles richtig was hier geschrieben wird! Ergänzend dazu 1. Alle AKW’s der Schweiz wurden je Bau in etwa 5 Jahren errichtet. 2. Wieso Herrn Professor Knutti nicht wegen Falschaussagen einklagen? 3. Die Frage stellt sich nämlich, wie den modernen Rattenfängern das Handwerk gelegt werden kann? Dazu : “Die Einwohner von Hameln sind verzweifelt: Eine massive Rattenplage sucht die kleine deutsche Stadt heim. Die pelzigen Nager treiben sich in allen Häusern und Ecken des Ortes herum, wo sie sich über jede Menge Vorräte zu schaffen machen. Um der misslichen Lage Herr zu werden, wenden sich die Bewohner schließlich an einen geheimnisvollen Fremden, der sich als Rattenfänger ausgibt. Dieser bietet im Gegenzug für eine stattliche Belohnung an, die Tiere aus der Stadt zu vertreiben – er verschwindet mit den Kindern, und wurden nie mehr gesehen.” Sinnbildlich – Knutti in der Rolle des Rattenfängers. Dies gälte es durch eine Klage zu verhindern! 4. Übrigens: Ob ein Patent gut ist, respektive dessen Schutzrechte geltend gemacht werden können, zeigt sich letztlich nur vor dem Richter? Übertragen sollte dies auch hier anwendbar sein. Reply
Interessante Idee, die Sünder vor Gericht zu ziehen. Auch die Ja-Sager und Ja-Sagerinnen im Parlament zu 60% Vorab-Kostenbeiträgen an alpine Solaranlagen, von denen weder Kosten noch Nutzen bekannt sind, haben die Verfassung und ihren Eid darauf gebrochen. Das einzige, was diese Ignoranten und Ignorantinnen interessiert, ist eine gewisse Anzahl Terawattstunden Winterstromproduktion. Preis spielt keine Rolle, Nutzen auch nicht. Wie unser CCN-Präsi Emanuel Höhener schon mehrmals dargelegt hat, haben wir nicht v.a. eine Terawattstundenlücke, sondern das wirkliche Problem ist die grosse Leistungslücke (in Watt, nicht Wattstunden) in den Winternächten zwischen etwa 16 Uhr nachmittags und 9 oder 10 Uhr morgens. Und genau in dieser Zeit liefern auch die alpinen Solaranlagen keine Leistung ab. Reply
Sehr guter Beitrag von F.F.M., den ich noch wie folgt ergänzen möchte: (1) Wie ich oben auf Niklaus Baumann umreisse (in Zitierung von E. Höhener), haben wir nicht v.a. ein Winterenergieproblem, sondern das Problem einer winternächtlichen Leistungslücke. Dieses Problem wird mit den alpinen Solaranlagen nicht angegangen, geschweige denn gelöst. (2) Die exorbitanten Systemmehrkosten der aktuellen Energiepolitik und des Mantelerlasses erfreuen in der Tat die Lieferanten mit entsprechenden Erträgen, wobei die Lieferanten v.a. in China arbeiten… Die Freude der Lieferanten dürfte aber bald mehr als getrübt werden, denn die Zahler können den Franken nur einmal ausgeben (Opportunitätskosten). Ihr Nachfrage muss in andere Produkten reduziert werden. Zudem wird der Wohlstand infolge der höheren Ressourcenaufwendungen für Energie abnehmen. Eine Pyrrhusfreude somit. Die Ökonomen sprechen auch von der Broken Window Fallacy. Wenn wir Fensterscheiben einschlagen oder im Winter unsere Autos zu Schrott putschen, dann gibt das schon Arbeit. Aber die Kunden, die diese zahlen müssen, müssen ihre Ausgaben anderswo drosseln. (3) Ich bin sehr erfreut darüber, dass F.F.M. des Hauseigentümerverband an den Karren fährt. Statt ihre Hauseigentümerzeitung als kritisches Podium für die Energiepolitik einzusetzen, setzen sie diese ein als Megaphon für die offizielle Politik. Ich lese diese Zeitung schon lange nicht mehr. Reply
Nach der voraussichtlichen Annahme des Stromgesetzes, wird die PV-Produktion jährlich um über 1’000 MW steigen. Diese Produktion wird dann ab 2030 im Sommer immer wieder abgeriegelt werden müssen, wenn nicht gleichzeitig gleich viele Batterieleistung installiert wird. Spätestens in 2030 wird die Politik feststellen müssen, dass die bestehenden KKW mindestens bis 2050 laufen müssen, wenn die Schweiz im Winter weiterhin Strom haben will. Der Bundesrat wird dann das BFE mit der Ausschreibung von 5 neuen KKW beauftragen. Im Jahr 2050 werden diese neuen KKW mit grossen Feierlichkeiten in Betrieb gehen, nachdem zwischen 2040 und 2050 mehrere grössere Stromversorgungsunterbrüche im Winter aufgetreten waren … Reply