Das EGMR-Urteil gegen die Schweiz aufgrund der Klage der Klimaseniorinnen

Klick auf Bild führt zum Original im “Atlantico” – zu dem Gesprächsteilnehmern Charlez und Fenech vgl. unten.

GROSSE GEFAHR
Der EGMR verurteilt die Schweiz wegen Untätigkeit im Klimabereich und deshalb sollten wir uns ernsthaft Sorgen machen.
Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein Gebot der Stunde. Die Entscheidung darüber, was am effektivsten ist und welche Prioritäten die Regierungen setzen sollten, nicht gewählten Richtern zu überlassen, stellt jedoch eine ernste Gefahr dar. Hier ein Beitrag aus Frankreich zum Thema.



Atlantico: Der EGMR hat die Schweiz wegen “Untätigkeit im Klimabereich” verurteilt. Deshalb sollten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Die Richter waren der Meinung, dass fehlende politische Massnahmen des Landes für eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verantwortlich sind. Der EGMR hält nämlich fest, dass es Aufgabe des Staates ist, einen wirksamen Schutz seiner Bürger vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels zu gewährleisten. Was ist zunächst zu dieser Gerichtsentscheidung zu sagen?

Georges Fenech: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine neue Schwelle überschritten, was die Einmischung in die Regierungspolitik der Mitgliedstaaten angeht. Es handelt sich hierbei um eine rein prätorische Entscheidung, die unbestreitbar unter den Begriff des “fait du prince” [1] fällt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte greift bei seiner Schlussfolgerung auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zurück, die (wir erinnern uns) 1953 in Kraft getreten ist. Damals war die Debatte über die Risiken des menschgemachten Klimawandels noch nicht bekannt. Die Berufung auf Artikel 8 ist daher nichts anderes als ein reiner juristischer Kunstgriff, der nie darauf abzielte, auf diesen spezifischen Fall zu reagieren. Ich betone, aber ich denke, man kann von einer prätorischen, von Willkür gefärbten Rechtsprechung sprechen, um die Schweiz und de facto das souveräne Schweizer Volk zu verurteilen. Wir erleben heute eine Form der Substitution der politischen Macht durch die Richtergilde. Genauer gesagt kann man von einer gewissen Einmischung in die politischen Angelegenheiten der Mitgliedstaaten durch nicht gewählte Richter sprechen, die Texte extensiv anwenden, obwohl sie genau wissen, dass sie nicht zu diesem Zweck erdacht, konzipiert oder verfasst wurden. Wenn der EGMR seine Argumentation konsequent zu Ende führte, so wird nun erwartet, dass er einzelne Staaten beispielsweise für ihre Untätigkeit bei der Bekämpfung der Migrationsströme, für ihre Untätigkeit, wenn es darum geht, dass jeder eine Wohnung hat, oder für ihre Untätigkeit im Bereich der Sicherheit verurteilt. Quid pro quo auch die Untätigkeit im Gesundheits- oder im Bildungsbereich? Ziehen wir die Logik bis zum Ende durch: Mit einer solchen Position ist es durchaus vorstellbar, dass der EGMR beginnt, den Track Record jeder Regierung zu überprüfen, dass er die Regierungspolitik als Ganzes beurteilt. Der EGMR macht sich meiner Ansicht nach nicht grösser, wenn er sich an die Stelle einer souveränen Regierung setzen will. Welche Legitimität hat er?

Nach dem Urteil heute ist in den militanteren Kreisen der Umweltschützer eine gewisse Euphorie zu beobachten. Dennoch neige ich dazu, dies für einen Pyrrhussieg zu halten. Und das aus gutem Grund! Man muss sich fragen, welche Folgen eine solche Entscheidung hat. Das Urteil verurteilt die Schweiz zu einer Geldstrafe von 80’000 Euro. Stellen Sie sich vor! 80’000 Euro Geldstrafe. Das reicht aus, um einen Staat zum Zittern zu bringen.

Nein, wir sind mit dem heutigen Entscheid des EGMR mit einem rein deklamatorischen Urteil konfrontiert, das keinerlei rechtliche oder politische Konsequenzen hat. Es ist eine Entscheidung, die sich nicht die Mittel gibt, ihre wissenschaftliche Logik ernsthaft zu argumentieren. Sie stützt sich ausschliesslich auf die IPCC-Berichte, ohne eine kontradiktorische Debatte, und begnügt sich damit, der Schweiz vorzuwerfen, dass sie kein «Kohlenstoffbudget» hat. Den Richtern zufolge haben unsere helvetischen Nachbarn auch keine Methode zur Quantifizierung der Treibhausgasemissionen und nicht einmal einen Überwachungsmechanismus. Erinnern wir uns jedoch daran, dass jeder Staat das tut, was er kann, wie er es kann. Politisch ist er nur seinem eigenen Volk gegenüber rechenschaftspflichtig. Er ist sicherlich nicht verpflichtet, dies gegenüber einer Instanz, noch dazu einer gerichtlichen, zu tun. Letztendlich ist das Urteil des EGMR ein Wunschdenken, zutiefst ideologisch und ein Angriff auf die Souveränität der Staaten. Dies ist übrigens bei weitem nicht das erste Mal, wenngleich es sich nun auf recht spektakuläre Weise illustriert. Erinnern wir uns an das Jahr 2023, als der EGMR beschloss, eine Art humanitäre Immunität zu schaffen, eine Solidaritätspflicht, Migranten beim Überschreiten der Grenzen zu helfen. Wir dürfen die Versuchung der Richter nicht verharmlosen, in Wirklichkeit die Gesetze für die Mitgliedstaaten zu schreiben.

Philippe Charlez: Wenn die Ankündigung eine Woche früher erfolgt wäre, hätte man an einen 1. Aprilscherz glauben können. Mit der Verurteilung der Schweiz wegen “Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention” und “Versäumnisse der Schweizer Behörden bei der Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels” macht sich der EGMR unter Missachtung der Daten und der tatsächlichen Fakten lächerlich. Bevor sie ihr Urteil verkündeten, hätten die Richter einige seriöse Datenbanken konsultieren sollen. Leider kann man unterschwellig erahnen, dass diese Richter keinerlei wissenschaftliche Kompetenz besitzen und – wie die meisten Politiker und Wirtschaftswissenschaftler nicht zwischen Megawatt und Megawattstunde unterscheiden können. Zur Information: Die Schweizerische Eidgenossenschaft emittierte im Jahr 2022 ca. 44,6 tCO2 auf ihrem Staatsgebiet, was 0,1 % der weltweiten Emissionen entspricht. Bei den individuellen Emissionen ist der Schweizer per capita mit weniger als 5 t CO2 , die jährlich emittiert werden, der Champion aller Kategorien, verglichen mit 6t/a für den Franzosen und 10 t/a für den Deutschen. Die Schweiz hat einen der dekarbonisiertesten Energiemixe der OECD (47% fossile Brennstoffe gegenüber 77% im OECD-Durchschnitt). Mit 55 % Wasserkraft, 35 % Kernkraft und 7,2 % erneuerbaren Energien ist ihr Strommix praktisch zu 100 % dekarbonisiert.

Atlantico: Inwieweit obliegt es nicht-gewählten externen Richtern, über das politische Handeln eines Staates zu entscheiden? Welche Legitimität hat der EGMR, wenn es darum geht, die Linie zu sanktionieren (und damit grundsätzlich zu entscheiden), die eine Exekutive verfolgen soll?

Georges Fenech: Ich wüsste nicht, wo die Legitimität von Richtern und Staatsanwälten liegen sollte, die – und da haben Sie Recht –  nie als gewählt wurden. Sie werden auf Vorschlag der Regierungen ernannt, haben aber keine Legitimität aus dem allgemeinen Wahlrecht, dem einzigen, das es ermöglicht, eine Regierungspolitik zu legitimieren. Wir sollten jedoch anmerken, dass diese Versuchung zur Verrechtlichung der Politik auch in unseren internen Gerichten zu finden ist, sei es auf Seiten der Richter, der Richterschaft oder sogar im Staatsrat. Wir haben uns daran gewöhnt, das Gesetz extensiv auszulegen, während die Richterschaft in Wirklichkeit das Gesetz selbst herstellt, wenn sie nicht gerade diejenigen Gesetze beiseite schiebt, die sie stören. Das Beispiel des Einwanderungsgesetzes ist in dieser Hinsicht besonders anschaulich. Wir sollten nicht vergessen, wie es aufgrund einer rein ideologischen Einschätzung zensiert wurde. Einige werden vielleicht die Verträge des Pariser Klimaabkommens erwähnen. Das stimmt, aber auch hier dürfen wir nicht vergessen, dass jedes Land das tut, was es kann und was es entsprechend seiner Mittel tun muss. Frankreich, wie übrigens auch die Schweiz, hat nur einen geringen Anteil an den weltweiten Treibhausgasemissionen, insbesondere im Vergleich zu China oder den USA. In dieser Hinsicht scheint es mir offensichtlich, dass Europa eine Art Selbstgeisselung betreibt, um sich der Welt als Vorbild zu präsentieren.

Atlantico: Die Schweiz wird oft als schlechte Schülerin in Bezug auf Treibhausgasemissionen dargestellt. Aufgrund der hohen Kaufkraft ihrer Bevölkerung führt sie einen potenziell umweltschädlichen Lebensstil und verbraucht insgesamt dreimal so viel wie der Rest des europäischen Durchschnitts. Bei den absoluten Emissionen schneidet sie jedoch wesentlich besser ab. Was ist also über die tatsächlichen Auswirkungen der schweizerischen Umweltverschmutzung zu sagen?

Philippe Charlez: Wieder einmal fordere ich die Richter des EGMR auf, die Daten ernsthaft zu analysieren, anstatt aufgrund ideologischer Vorurteile zu entscheiden. Der Schweizer hat zwar eines der höchsten jährlichen Einkommen der Welt (85.000 $ pro Kopf, doppelt so viel wie der Franzose), aber er ist auch erstaunlich energieeffizient, da er nur 33 MWh/a verbraucht. Dieser Wert steht im Vergleich zu den 37 MWh/a der EU, den 57 MWh/a der OECD und den 80 MWh/a der Vereinigten Staaten. Im Gegensatz zu den Behauptungen einiger Leute führt die Schweiz keinen potenziell umweltschädlichen Lebensstil und verbraucht insgesamt weniger als der EU-Durchschnitt. Die Richter des EGMR haben die Schweizerische Eidgenossenschaft wahrscheinlich mit den Vereinigten Staaten oder den Vereinigten Arabischen Emiraten verwechselt. Die Schweiz ist nicht nur Klassenprimus in Bezug auf Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch. Sie ist auch eines der demokratischsten (die direkte Demokratie wird seit Jahrhunderten erfolgreich angewandt), am wenigsten korrupten (Platz 4) und am wenigsten verschuldeten Länder der Welt (Traumschulden in Höhe von 15% des BIP im Vergleich zu 115% in Frankreich). Sie sollte dem EGMR eigentlich als unschlagbares Beispiel dienen, um alle anderen Länder der Welt an den Pranger zu stellen. Das ist keine große Neuigkeit: Die Klassenbesten wurden schon immer beneidet, aber auch gehasst. Man kann sich also über die wahren Beweggründe dieses Kollektivs, das angeblich aus 2’500 netten Omas im Alter von 75 Jahren und älter besteht, wundern. Sind sie wirklich unabhängig? Wer operiert hinter den sog. «KlimaSeniorinnen Schweiz»? Das Vorgehen ähnelt erstaunlich stark der “Affaire du siècle”, die von vier linksextremen NGOs (Fondation pour la nature et l’homme, Greenpeace Frankreich, Notre affaire à tous und Oxfam Frankreich) im Dezember 2018 initiiert wurde. Ihr quasi identisches Ziel war es, Frankreich wegen Untätigkeit im Kampf gegen die globale Erwärmung zu verklagen. Eine von den Klägern initiierte Petition hatte innerhalb eines Monats zwei Millionen Unterschriften gesammelt. Ich hatte damals in einem Artikel die Vorgehensweise auseinandergenommen, welche derjenigen, die heute gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet ist, sehr ähnlich ist. Frankreich war jedoch wegen eines Klimafehlers verurteilt worden, da das Gericht befand, dass “der Staat, der seine Verpflichtungen und Bedingungen zur Reduzierung der Treibhausgase nicht eingehalten hatte, somit einen Fehler begangen hatte, der […] für einen Teil des festgestellten ökologischen Schadens verantwortlich war”. Es würde mich daher interessieren, mehr über die Zusammensetzung des Vorstands dieses Kollektivs der «harmloser Omas» zu erfahren, aber auch über seine Finanzierungsquellen.

Atlantico: Gibt es einen wissenschaftlichen Konsens über die politische Linie, die verfolgt werden muss, um eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu ermöglichen, eine universelle Methode, die man auf jedes Land anwenden könnte und die fehlerfrei funktionieren würde? Kann man angesichts dieser Elemente davon ausgehen, dass die vom EGMR beschlossene Sanktion sinnvoll ist?

Philippe Charlez: Wenn es eine “universelle, fehlerfrei funktionierende Methode” zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gäbe, wären die Emissionen seit der COP21 vor mehr als acht Jahren drastisch zurückgegangen. Anstatt sich auf leichte Beute wie die Schweiz zu stürzen, sollte der EGMR lieber versuchen zu verstehen, weshalb die weltweiten Emissionen – trotz guten Willens, immer strengerer Normen und gigantischer Investitionen, insbesondere in erneuerbare Energien – nicht sinken, warum die Dekarbonisierung ins Stocken geraten ist und der weltweite Verbrauch fossiler Brennstoffe Jahr für Jahr neue Rekorde aufstellt. Vielleicht wäre sein Urteil anders ausgefallen, wenn er einen Blick auf die Schwellenländer wie China oder Indien geworfen hätte. Wie dem auch sei, diese Entscheidung wird mit Sicherheit zum Präzedenzfall werden. Die Entscheidung des EGMR dürfte NGOs auf die Idee bringen, diese Art von launischen Kollektiven anzustacheln und zu vermehren. NGOs, deren Hauptziel doch keineswegs darin besteht, die Klimaproblematik zu lösen, sondern die Wachstumsgesellschaft und ihren kapitalistischen Dämon zu Fall zu bringen. In der Zwischenzeit steigen die Emissionen weiter an und die Erde erwärmt sich weiter.

Atlantico: Inwieweit kann man von den Richtern des EGMR sagen, dass sie die vielfältigen Zwänge berücksichtigen, die heute auf den Regierungen lasten? Wenn sie beispielsweise eine umweltfreundliche Lösung bevorzugen, bedeutet dies potenzielle Opfer in der Industrieproduktion oder bei den Arbeitsplätzen. Ist sich diese Richtergilde der Realität dieser Abwägungen bewusst?

Georges Fenech: Natürlich nicht, sie sind sich dessen nicht bewusst. Sie können nicht die gleiche Erfahrung mit Verantwortung haben wie eine Regierung, der es obliegt, eine öffentliche Politik zu betreiben, die den Energiebedarf der Bürger sicherstellt und gleichzeitig versucht, den Decarbonisierungs-Übergang so sanft wie möglich zu gestalten. Wir können es uns nicht leisten, das Risiko einzugehen, dass die Haushalte nicht mehr heizen oder sich fortbewegen können, oder dass die Arbeitsplätze unserer Mitbürger geopfert werden. Leider ist das alles kein Thema für die Richter, deren Aufgabe und Verantwortung es ohnehin nicht ist. Es ist nicht ihre Aufgabe, die öffentliche Politik der Mitgliedstaaten zu bewerten. Dazu sind sie nicht legitimiert. Ich neige im Übrigen zu der Annahme, dass wir früher oder später unsere Unterschrift unter der Europäischen Menschenrechtskonvention neu verhandeln müssen, die dazu benutzt wurde, uns mehr als einmal in Sachen Migrationspolitik unrechtmässig zu verurteilen. Es geht nicht darum, sich ihr absolut zu entziehen, aber es ist entscheidend, eine Reihe ihrer Bestimmungen, ihre Rolle und ihre Funktionsweise ganz oder teilweise neu zu verhandeln. Leider können wir von den Richtern des EGMR nicht erwarten, dass sie sich der Realität der Situation bewusst werden. Der EGMR ist, wie wir uns erinnern, souverän und in letzter Instanz für die Mitgliedstaaten bindend. Aber bis wann? Ich denke, dass einige Länder der Europäischen Union es irgendwann nicht mehr ertragen können, so stigmatisiert zu werden, obwohl sie eine schwierige Politik in einem schwierigen internationalen Kontext betreiben.

Atlantico: Stellt diese Entscheidung eine Verweigerung der Demokratie dar?

Georges Fenech: Es ist in der Tat ein Angriff auf die Souveränität der Mitgliedstaaten; auf die Art und Weise, wie sie ihre öffentliche Politik betreiben. Es handelt sich also aus diesem Grund um einen Angriff auf die Demokratie, die, wie ich erinnern möchte, Ausdruck des allgemeinen Wahlrechts ist.


[1]  «fait du prince» ist ein frz. Begriff für eine willkürliche (ad libitum) Handlung einer Regierung oder eines Staatsoberhaupts.


Philippe Charlez ist Bergbauingenieur der Ecole Polytechnique in Mons (Belgien) und promovierte am Institut de Physique du Globe in Paris. Er war 43 Jahre lang bei einem grossen Ölkonzern tätig und bekleidete operative und hochrangige Managementpositionen in Schottland, Angola und Kasachstan. Charlez ist als internationaler Experte für den Energiewandel anerkannt. Er ist Autor zahlreicher Bücher zum Thema Energie, darunter “Croissance, énergie, climat. Dépasser la quadrature du cercle”, “L’Utopie de la Croissance Verte” und “Les dix commandments de la transition énergétique”. Philippe Charlez unterrichtet an den Universitäten Sc Po, ISSEP, CIFE, Mines Paris Tech und IFP. Er spricht regelmässig in zahlreichen französischen Medien. Er ist Direktor des Observatoriums «Energie und Klima» des Sapiens-Instituts.

Georges Fenech (* 26. Oktober 1954 in Sousse, Tunesien) ist ein französischer Autor, Richter und Politiker der Les Républicains (UMP). Fenech studierte an der Universität Lyon und an der École nationale de la magistrature Rechtswissenschaften. Er war als Richter in Frankreich tätig. Einer der bekanntesten von Fenech untersuchten Rechtsfälle war die Untersuchung der Ermordung des französischen Richters François Renaud im Jahre 1975. Von 2002 bis 27. März 2008 und erneut seit 17. Juni 2012 ist G. Fenech Abgeordneter in der frz. Nationalversammlung. Von März 2008 bis Januar 2013 war Fenech Mitglied im Stadtrat von Givors.

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12 thoughts on “Das EGMR-Urteil gegen die Schweiz aufgrund der Klage der Klimaseniorinnen”

  1. Sehr interessant. Ja, ein Pyrrhussieg – das dachte ich auch als ich erstmals vom Urteil hörte. Und ein solcher ist es. Der EGMR muss auf eine neue Basis gestellt werden. So geht es nicht weiter. Das werden noch andere Staaten so sehen.

    Und der EGMR wird zunächst einmal in Klagen ersaufen.

  2. So einfach ist das, glaube ich nicht, mit den niedrigen Binnenemissionen. Die Schweiz ist massiv investiert in weltweiten Emissionsausstoss. Die beabsichtigte symbolische Wirkung steht auf einem anderen Blatt, hat aber m.E. mit dem Kern der Tatsachen nicht allzuviel zu tun. Insofern würde ich auch den EGMR die fahrlässige oder gar bewusste Inszenierung vorwerfen.

    1. Das mit dem “weltweiten Emissionsausstoss” ist auch so ein Wiedergänger, bei dem zu wenig nachgedacht wird. Gemeint ist primär der CO2-Gehalt der Importe. Nur sind es die Länder, die die Importgüter zu uns liefern, die für ihre Volkswirtschaft und deren Emissionen zuständig sind. Sie profitieren zudem von den Exporten, weil diese ihnen erlauben, ihrerseits Güter zu importieren. Das ist ja auch die Logik der Klimaabkommen, dass für jedes Land politisch nur die Binnenemissionen zählen.

  3. Bedenklicher als das Urteil, ist die Anmassung dieses Gerichts. Dagegen muss man vorgehen. Das ist ein direkter Angriff auf die Demokratie. Man kann nur hoffen, dass sich der EGMR damit in den eigenen Fuss geschossen hat. Dass die Klimaaktivisten das als Sieg feiern, muss man aushalten.

  4. Das Volk (Souverän) wählt das Parlament (Legislative)
    Das Parlament wählt die Regierung (Exekutive)
    Das Parlament ernennt die Gerichte (Judikative)
    Höchstgerichte zeigen heute eine zunehmende Tendenz, Exekutive und Legislative bei Themen wie, Energie, Klima, Migration, etc. mit ihren Entscheiden in Frage zu stellen. Dies kann durchaus auf eine allmähliche Zerstörung der Gewaltentrennung nach Montesquieu hinweisen.
    In der Schweiz mit ihrer direkten Demokratieform mag dieses Urteil zudem als Affront gegen den Souverän verstanden werden.
    Summa summarum scheint hier tatsächlich ein Angriff auf die Demokratie(n) zu drohen – und könnte als eine Vorstufe zum Totalitarismus gesehen werden.

  5. Das Europäische Gericht für Menschenrechte hat auf selbstherrliche und eigenmächtige Art die Menschenrechte in der Schweiz auf gröbste ignoriert und missachtet und somit schwer verletzt. Eine solch unwissende und unfähige Institution ist nicht kompetent, man kann sie daher nicht ernst nehmen, man sollte sie abschaffen.
    Der Souverän der Schweiz hat über unsere Klimapolitik entschieden und unser nun zu Unrecht gerügtes Bundesgericht ist diesem Entscheid gefolgt.
    Die oligarchischen, ideologisch geprägten Richter in Strassburg, die nur die eigene Auffassung von Demokratie gelten lassen kann man daher nicht ernst nehmen, sie gehören abgeschafft. Die Schweiz brauchte seit über 700 Jahren keine fremden Richter!

  6. Ironie der Geschichte: eine Konsequenz dieses Urteils ist die, dass ein Verbot neuer Kernkraftwerke gegen die Menschenrechte verstösst.

  7. Einmal mehr, eine kleine Minderheit versucht die Mehrheit in Geiselhaft zu nehmen und findet noch Unterstützung durch verdrehte und ideologisierte Richter.
    Wie ist das mit den Menschen, welche zwischen den beiden Wendekreisen leben, mit Temperaturen bis 40 °C und dabei z. T. auch Luftfeuchtigkeit mit bis zu 95%? Ich habe solches während einigen Jahren genossen – erduldet (?) – und es geht mir und meiner Familie noch immer gut.
    Ein Schweizer Gericht hat einmal festgestellt:”Dummheit lässt sich nicht bestrafen”

    Interessant ist folgendes Interview zu lesen:
    https://www.bild.de/politik/inland/politik/zdf-legende-wolfgang-herles-zur-ampel-klimapolitik-unser-wohlstand-schmilzt-schn-85410718.bild.html

  8. Professor Werner Sinn hat in einem Vortrag, ich glaube in Luzern, zwingend dargestellt, dass alle nationalen CO2 Reduktionen ja sogar Reduktionen ganzer Kontinente wie Europa nicht einen minimalen Einfluss sondern ganz genau NULL Einfluss auf den CO2 Gehalt der Erdatmosphäre haben. 0,0 Prozent! Sein Vortrag ist wirklich sehenswert auf der Tube. Seine Logik ist unbestechlich. Nur ein Klimaklub, der gross und mächtig genug wäre, die Produzenten der fossilen Brennstoffe zu zwingen, diese im Boden zu lassen, könnte eine Wirkung erzielen. Warum wurde Prof. Sinn nicht als Zeuge der Verteidigung Seitens der Schweiz aufgeboten? Die Schweiz und auch kein anderes Land kann den CO2 Gehalt der Luft verringern. Es gibt eine Rechtsgrundlage, dass von niemandem etwas verlangt werden kann, was er nicht leisten kann. Daher ist dieser Richterspruch krasses Unrecht.

    1. Sehe ich auch genau so. Solange übrigens die Fossilen eine Preis erzielen, der für die Förderer noch attraktiv ist, werden sie verbrannt – irgendwo. Oder früher oder später in CO2 umgewandelt.

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