600 Monopolisten in der Stromversorgung

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10 thoughts on “600 Monopolisten in der Stromversorgung”

    1. Nein, glaube ich nicht. Die Gestehungskostenregulierung gibt es schon lange. Sie hatte lange zur Folge, dass die Bergler ihren Strom verheizten oder anders verschwendeten, statt ihn für teures Geld zu exportieren. Aber sie hatte auch zur Folge – wie auch der Wasserzins – , dass zu wenig investiert wurde. Die aktuelle Unterversorgung der Schweiz hat eine längere Geschichte. Klar dachte man vor Fukushima auch, man werde ja dann neue AKW bauen – also wurde kaum mehr in Hydro investiert… und jetzt haben wir den Salat.

  1. Dieser Argumentation wird kaum jemand widersprechen können, es sei denn, er habe sein Gehirn aus ideologischen Gründen off line geschaltet.
    Zusätzlich müsste aber auch der Ausbau einheimischer Stromproduktionsanlagen aus seinen heutigen Fesseln befreit werden, Das betrifft grundsätzlich alle rechtlichen Erschwernisse (inkl. Einsprachemöglichkeiten ortsfremder Organisationen) beim Bau von AKWs, Wasser- oder andern Kraftwerken.
    Schliesslich könnte auch die Wasserzinsregelung hinterfragt werden, wo es nie um den Marktwert des im Sinne einer Gebrauchsleihe (ähnlich wie in einer Bibliothek oder Ludothek) von Gemeinden oder Kantonen ausgeliehenen Wassers geht, sondern um irgendwelche arbiträr vom eidg. Parlament festgelegten Beträge.

    1. Der Wasserzins ist ein besonderer Witz. Der wurde eingeführt, damit die Wasserkantone nicht die anderen Kantone mit zu teurer Energie ausnehmen konnten. Die Wasserkantone haben es dann erreicht, dass der Zins – fernab von jeder Marktwertüberlegung – ständig erhöht wurde. Der Zins wurde zum wichtigen Instrument der Finanzierung der Wasserkantone durch die Stromverbraucher in den Städten.

      Und heute ist der Zins für alle schlecht – auch für die Wasserkantone. Denn weil er uniform ist (richtig wäre hier die Berechnung einer Residualrente, die mit dem Marktwert des Stroms parallel verlaufen würde) führt er dazu, dass er für die lukrativen Gewässer zu niedrig und für viele Grenzgewässer zu hoch ist. Die Grenzgewässer werden so nicht genutzt, obwohl sie noch marktfähigen Strom produzieren könnten (ohne Wasserzins). Also der Zins müsste als Rente (Gewinnbeteiligung) und nicht als Kostenfaktor konzipiert sein. Darüber wird schon seit Jahren gesprochen…

        1. Vielleicht müsste man die Frage nah den Eigentumsrechten an Bodenschätzen, Gletschern, Quellen, Flüssen, achäologischen Stätten und archäologischen Funden grundsätzlich neu aufwerfen.
          Dieses Recht ist heute nicht absolut, sonst hätte jede Verschärfung der Natur- oder Gewässerschutzgesetzgebung Entschädigungsklagen wegen materieller Enteignung zur Folge. Oder die Bündner Gemeinde Bregaglia könnte den Inn (Silsersee) ins Bergell ableiten und die 1100 m Höhendifferenz bis Castasegna zur Stromproduktion nutzen.
          Oder eben: die eidg. Räte könnten nicht in die Vertragsfreiheit von Wassereigentümern und Wassernutzern eingreifen.

  2. Der VSE lobbyiert seit 10 Jahren mit Erfolg, damit die gesetzlich vorgesehene vollständige Liberalisierung immer wieder verschoben wird. Das ging gut solange die Strompreise an den Europäischen Börsen tief waren. Dann kam das grosse Erwachen im Herbst 2022 als die Preise an diesen Börsen explodierten. Für die EVU’s aber kein Problem, sie können die Beschaffungskosten einfach weitergeben. Deshalb vergüten sie auch den überschüssigen Solarstrom zu einem viel zu hohen Tarif. Die Strompreise in der Schweiz werden ab Januar 2024 effektiv in den meisten Fällen höher als in Deutschland. Das Nachsehen haben Kleingewerbe und Millionen von Kleinverbrauchern, die im heutigen System gefangen sind.

  3. Die Liberalisierung des Strombezugs ist eine Grundvoraussetzung der EU für das notwendige Stromabkommen!
    Aber weder VSE noch unsere Politiker checken das immer noch nicht, das kann es ja nicht sein!

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