Rahmenbedingungen für den Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz

Die Reaktionen auf die Annahme des Bundesgesetzes über die Klimaziele und die Stärkung der Energiesicherheit haben deutlich gezeigt, dass eine breite Diskussion über den Einsatz der Kernenergie dringend notwendig ist.

Wir möchten daher auf einen Blogbeitrag von Dr. Georg Schwarz verweisen, in dem er die heutige Situation analysiert und Verbesserungen vorschlägt.

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3 thoughts on “Rahmenbedingungen für den Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz”

  1. Es sind nicht nur die Rahmenbedingungen, welche anzupassen sind. Seit der (teilweise) Strommarktöffnung in 2009 fühlen sich die CH-EVU’s nicht mehr verantwortlich für die Versorgungssicherheit, das ist das Hauptproblem! Weder Axpo, noch Alpiq und BKW sind auch bereit in Kernenergie zu investieren, weil insbesondere die finanziellen Risiken zu hoch sind und vor allem eine breite Akzeptanz in Politik und Bevölkerung weiterhin fehlen.
    In Frankreich kann der Präsident Macron EDF damit beauftragen, weil der Staat dahinter steht. In der Schweiz, Magdalena Martullo-Blocher???

    1. Das Hauptziel eines Unternehmens ist das Überleben, Hauptkriterium dafür ist der Gewinn. Falls die Unternehmen keine Möglichkeit eines Gewinnes sehen, kann die Komponente ‘Risiko’ schon mal ignoriert werden. Gibt es noch andere als finanzielle? Energieversorger zeichnen sich aus durch hohen Kapitaleinsatz, tiefe bis mittlere, aber mehr oder weniger konstante Rendite und tiefes Risiko, evtl. durch Regulierung garantiert. Anders als meistens kolportiert könnte das nukleare Risiko durch Katastrophenbonds versichert werden.

  2. Georg Schwarz macht hier einen guten Vorschlag zur Optimierung der Kosten und der Gesamterstellungszeit eines KKW von der Projektierung bis zur Inbetriebsetzung:

    Nämlich das vom Parlament abzusegnende Rahmenbewilligungs-Verfahren relativ umfassend umzugestalten, so dass der relevante Anteil der bereits im Ausland zertifizierten Sicherheitsauslegung in diesem ersten, hauptsächlichen Schritt umfassend bewilligt wird. Danach folgen Bau- und Betriebserlaubnis nicht als parlamentarisch zu legitimierende Bewilligung(en) , sondern sind als wesentlich schnellere und risikolosere Folge von behördlichen (ENSI) Freigaben zu staffeln.

    Aber auch dazu müsste das Kernenergiegesetz (Version 2017) geändert werden, da bislang Umfang und Inhalt sowohl der Bewilligungsschritte Rahmenbewilligung als auch Baubewilligung und Betriebsbewilligung separat in drei parlamentarisch zu legitimierenden Schritten gefordert ist. Das müsste zusammen mit der Aufhebung des Rahmenbewilligung Verbotes für KKW Generation III und der Aufhebung des Wiederaufarbeitungsverbotes zur Vorbereitung von allenfalls auch künftigen KKW der Gen IV geändert werden.
    Man müsste mit Georg Schwarz im Detail diskutieren, was die einzelnen Vor- und Nachteile einer solchen Verfahrensänderung wären.

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