Energiepolitik: UREK-S wurstelt weiter

MEDIENMITTEILUNG UREK-S

STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSICHERHEIT MIT AMBITIONIERTEN ZIELEN FÜR EINEN SCHNELLEN AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN

Freitag, 9. September 2022

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) hat massgebende Beschlüsse gefasst, um die Sicherheit der Stromversorgung mittel- und langfristig zu erhöhen. Sie schlägt verschiedene Massnahmen vor, mit denen ehrgeizige Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion sowie Energieeinsparungen erreicht werden sollen.

[Medienmitteilung integral/Link. Auszüge:]

Die UREK-S hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) abgeschlossen und die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie setzt damit ein klares Zeichen zugunsten eines schnellen Ausbaus der erneuerbaren Energien im Inland. Wo nötig, soll diesem Ausbau auch Priorität gegenüber anderen Interessen wie beispielsweise dem Umwelt- und Landschaftsschutz eingeräumt werden.

AMBITIONIERTE PRODUKTIONSZIELE

Die Kommission teilt zwar die Absichten des Bundesrates, die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien auszubauen, hält es in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen aber für notwendig, rascher zu handeln und weiterzugehen als ursprünglich vorgeschlagen. Die Kommissionsmehrheit hat daher beschlossen, den jährlichen Zielwert für die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) für 2035 auf mindestens 35 TWh und für 2050 auf mindestens 45 TWh zu erhöhen. Die Vorlage des Bundesrates sieht einen Zielwert von 17 TWh bzw. 39 TWh vor. Die Kommission hat auch die Ziele für die Wasserkraft nach oben korrigiert: […]

Um genügend Elektrizität produzieren und die Versorgungssicherheit sicherstellen zu können, muss den erneuerbaren Energien ein gewisser Vorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt werden. Die Kommission hat deshalb mit 8 gegen 5 Stimmen beschlossen, dass die Erfüllung dieser Ausbauziele Vorrang gegenüber dem Umweltrecht geniessen soll und nicht von dessen Vorschriften erschwert werden darf. […]

Die Kommission möchte ausserdem, dass in Biotopen von nationaler Bedeutung (Art. 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG) neue Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien erstellt werden können, und beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, das entsprechende Verbot aufzuheben. Bei Objekten, die in einem Inventar gemäss Artikel 5 NHG aufgeführt sind, soll von der ungeschmälerten Erhaltung abgewichen werden können, ohne dass Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen sind. […]

Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht der Kommission die Stärkung der Stromversorgungssicherheit im Winter. Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, dass das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anderen nationalen Interessen vorgehen soll, falls die Schweiz in zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren (1. Oktober – 31. März) netto mehr als 5 TWh Strom importiert. Bedingung dafür ist insbesondere, dass diese Anlagen weitgehend klimaneutral sind, eine hohe Abrufbarkeit aufweisen und einen grossen Beitrag an die Stromproduktion im Winterhalbjahr leisten. Der Bund soll solche Vorhaben mit einer gleitenden Marktprämie unterstützen. […]

Nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit können Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen insbesondere im Winter einen weiteren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Entsprechend sollen Investitionen in solche Anlagen mit einem Beitrag von 60 % an die Kosten gefördert werden, bis Anlagen mit einer Gesamtleistung von 500 MW erstellt sind. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass diese Anlagen nur im Winterhalbjahr und zu mindestens 40 % mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. […]

Die Kommission will den Ausbau der erneuerbaren Energien u. a. dadurch fördern, dass die ins Netz eingespeiste Elektrizität mit einer gleitenden Marktprämie vergütet wird. Dieser Förderungsmechanismus kommt zum Tragen, wenn der Marktpreis, zu dem die Elektrizität verkauft werden kann, unter den Gestehungskosten liegt. In diesen Fällen soll mit der Marktprämie die Differenz zwischen Marktpreis und Gestehungskosten ausgeglichen werden. Die Marktprämie ist «gleitend», weil ihre Höhe durch die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Marktpreis bestimmt wird und daher variabel ist. Entsprechend werden keine Fördergelder ausbezahlt, wenn der Marktpreis über dem zugesicherten Preis liegt. Die gleitende Marktprämie wird für eine lange Betriebsdauer gewährt (15 bis 20 Jahre) und über den Netzzuschlagfonds finanziert. Dieser Unterstützungsmechanismus soll eine Ergänzung zu den Investitionsbeiträgen sein, die zur Deckung eines Teils der Investitionskosten bei der Inbetriebnahme einer Anlage entrichtet werden. Die beiden Unterstützungsmechanismen sollen nicht kumuliert werden dürfen. Netzbetreiber sollen weiterhin verpflichtet sein, ihnen angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzunehmen, neu jedoch zu einem schweizweit harmonisierten Preis. Die minimale Vergütung orientiert sich an den Amortisationskosten der entsprechenden Anlagen, das Doppelte dieser Minimalvergütung gilt als Maximalvergütung.

Die Kommission ist ausserdem mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, Investitionsbeiträge zur Deckung eines Teils der Projektierungskosten für neue Wasserkraft‑, Windkraft- und Geothermieanlagen zu gewähren. Bei Wasserkraftanlagen soll auch bei erheblichen Erweiterungen bestehender Anlagen ein Teil der Projektierungskosten gedeckt werden. Die Beiträge dürfen höchstens 40 Prozent der Projektierungskosten ausmachen und sind abzuziehen, wenn ein anderer Investitionsbeitrag für die Umsetzung des Projekts (Bau oder Erweiterung) in Anspruch genommen wird. Neu soll der Bundesrat auch für Pumpspeicherwerke verschiedene Fördermassnahmen vorsehen können. Eine Minderheit (abgelehnt mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen) fordert zudem, auch für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke einen Investitionsbeitrag zu leisten.

Diese Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien werden über den Netzzuschlag finanziert und damit von allen Stromverbrauchern getragen. Die Kommission beantragt, dass der Netzzuschlag nicht erhöht werden soll. Hingegen soll sich der Netzzuschlagfonds, über welchen diese Finanzierung abgewickelt wird, verschulden können, um kurzfristige Schwankungen in den Finanzströmen auszugleichen. Eine Minderheit (abgelehnt mit 9 zu 4 Stimmen) beantragt, den Netzzuschlag um höchstens 0,5 Rappen/kWh zu erhöhen, um damit Gewässerschutzmassnahmen zu finanzieren. […]

MEIN KOMMENTAR

Seit 2014 zeigt das CCN mit Studien und Beiträgen auf, dass die Energiestrategie 2050 aus technischen, ökonomischen und institutionellen Gründen zur Sicherung der Stromversorgung der Schweiz untauglich ist und scheitern wird. Der inzwischen leider verstorbene CCN-Mitgründer Prof. Silvio Borner sprach schon 2014 von einem Jahrhundertfehler.

  • Die schwankende Produktion von Wind- und Solarstrom kann nicht ausreichend saisonal gespeichert bzw. geglättet werden (Technik).
  • Der Versuch, die Kernkraft in der Schweiz vorwiegend mit erneuerbaren Energien ersetzen zu wollen, führt zu exorbitantem Ressourcenverzehr, der auf Dauer mit volkswirtschaftlich nicht tragbaren pekuniären Kosten verbunden ist (Ökonomie).
  • Dazu kommen enorme externe Kosten in Form von Umwelt- und Landschaftsschäden (Ökologie – faktisch auch Teil der Ökonomie bzw. der institutionellen Ökonomie).
  • Die Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 müssen im demokratischen Prozess beschlossen werden. Sobald das Ungenügen dieser “Strategie” und ihre externen Kosten sichtbar und in den Portemonnaies der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger spürbar werden, werden diese die Reissleine ziehen (Institutionen).

Wenn wir noch lange Zeit auf dem Pfad dieser irren Politik weitertaumeln, werden wir unermessliche volkswirtschaftliche Schäden und Fehlinvestitionen generieren.

In Deutschland deckt die aktuelle, durch den Ukraine-Krieg verstärkte Energiekrise zurzeit schonungslos auf, dass Kohle- und Kernkraftwerke bislang infolge technischer und wirtschaftlicher Sachzwänge nicht wie geplant hauptsächlich durch neue erneuerbare Energien, sondern in erheblichem Ausmass auch durch Gaskraftwerke ersetzt wurden. Und in der Schweiz erweist sich die Energiestrategie 2050 immer mehr als Importstrategie.

Die deutsche Energiewende und ihre kleinere Blaupause, die schweizerische Energiestrategie 2050 müssen als gescheitert beurteilt werden. Mit der entsprechenden Energiepolitik lässt sich eine sichere und kostengünstige – will heissen international konkurrenzfähige – Stromversorgung dieser Länder auf keinen Fall erreichen. Und damit lässt sich erst recht keine umweltschonende Energieversorgung im Sinne der Klimapolitik und der Dekarbonisierung erreichen.

Das alles will offenbar die UREK-S nicht wahrhaben. Ohne eingehende strategische Nachprüfung will sie den Pfad der Energiestrategie 2050 nicht nur nicht verlassen, sondern sogar noch beschleunigt weiterbeschreiten.

Um die Beschleunigung zu ermöglichen, will die Kommissionsmehrheit Teile des Umweltschutzes und des Natur- und Heimatschutzes und damit also schon einmal einen beträchtlichen Teil der externen Kosten dieser Politik ausschalten und ausblenden. Kostenunwahrheit als politisches Credo? Diese Verantwortung würde ich mir nie aufladen wollen. Jedenfalls nicht ohne rigorose strategische Kontrolle.

Das Parlament darf m.E. seine Entscheidungsfindung nicht ohne solche strategische Kontrolle fortsetzen. Dabei ist Folgendes relevant:

  • Im Hinblick auf die aktuell kurzfristig drohenden Mangellagen in der Strom- und Gasversorgung bringt ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne des UREK-S-Beschlusses rein nichts. Der Bundesrat tut hier endlich, was zu tun ist, das Angebot an planbarer Energie sofort steigern, ohne die künftige Langfriststrategie weiter zu präjudizieren.
  • Also gibt es keinen Grund für strategische Beschleunigungen und die Inkaufnahme von Umweltschutzleichen.
  • Der Vollzug der Energiestrategie 2050 muss nicht beschleunigt, sondern im Gegenteil gestoppt werden.
  • Die strategische Nachkontrolle, die seit Fukushima vernachlässigt wurde, muss unverzüglich und sorgfältig nachgeholt werden. Mit Experten, die bislang nicht beteiligt waren.
  • Für die Revision der Energiestrategie müssen alle Optionen offen gehalten werden – oder betreffend Atom-Technologieverbot wieder geöffnet werden. Dies braucht Zeit und muss deshalb dringend in Angriff genommen werden.

Schluss: Wie unreflektiert die UREK-S, die eigentlich die Fachkommission des Ständerates sein sollte, umherirrt, lässt sich schon an der Überschrift ihrer Pressemitteilung ablesen:

STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSICHERHEIT MIT AMBITIONIERTEN ZIELEN FÜR EINEN SCHNELLEN AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN.

Die Versorgungssicherheit wird nicht gestärkt oder geschwächt, sie wird erfüllt (1) oder nicht erfüllt (0). In Deutschland und in der Schweiz ist sie nicht mehr gegeben (0).

Wenn ein Land einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien betrieben hat, dann war das Deutschland. Aber daraus resultierte eine “Wende ins Nichts” (Prof. Hans-Werner Sinn) und – wie jetzt ersichtlich wird – ein Ersatz der Atomkraftwerke durch fossile Kraftwerke – bei steigender CO2-Belastung der Stromproduktion. Die UREK-S muss das endlich zur Kenntnis nehmen und die dahinterliegenden Gründe analysieren lassen. (Es ist vorab die Unmöglichkeit, Flatterstrom in ausreichendem Masse zu speichern, aber es gibt vermutlich noch weitere Gründe wie etwa den mangelhaften Netzausbau.)

Last but not least und für die Politik leider typisch: Mit ambitionierten Zielen kann man nur etwas erreichen, wenn diese Ziele auch erreichbar sind und effektiv erreicht werden. Ich bin der Meinung, dass sich die Ziele der UREK-S aus institutionellen Gründen (Demokratie) nicht erreichen lassen. Ebenfalls aus institutionellen sowie wirtschaftlichen Gründen werden weder die Schweiz noch die anderen Länder Europas ihre “ambitionierten” Klimaziele/Dekarbonisierungsziele erreichen.

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15 thoughts on “Energiepolitik: UREK-S wurstelt weiter”

  1. Auch in der Schweiz scheinen reale Ergebnisse nichts mehr zu zählen. Ziele zu verfehlen, ist kein Anlass, die eingeschlagene Richtung kritisch zu überprüfen. Nur noch auf die vermeintlich guten Absichten kommt es an. Ganz so wie in Deutschland – wir haben es vorgemacht.
    Übrigens gibt es nun in beiden Ländern keinen Grund mehr, sich über die Faktenferne des Trumpismus zu echauffieren.

    1. Und was ist bitte die Alternative? Ein paar neue KKW bauen wollen, die frühestens 2040 ans Netz gehen werden? Das Schweizer Volk hat 2017 entschieden, er will lieber tausende von Windturbinen auf den Jurahöhen und Millionen von PV Anlagen auf den Schweizer Dächern! Das reicht aber nicht, dazu Millionen von Batterien und tausend von Elektrolyseuren. Ein Stromgeneral muss jetzt her, um das durchzusetzen!

    1. In der UREK-S sitzen 9 Vertreter aus SVP, FDP und der Mitte. Sie sind daher in der Mehrheit, um unser Land in eine sichere und kostengünstige Energiezukunft zu führen. Da scheint es effektiv an Kompetenz zu fehlen …

  2. Für JEDES Mitglied des eidgenössischen Parlaments und den Bundesrat MUSS diese hervorragende Analyse Pflichtlektüre sein. Ich bitte darum, dass sie all diesen Personen auf irgendeine Weise zugestellt wird.

  3. Pour que cela se réalise, il ne suffit pas de voter en commission le désir d’une production d’au moins 45 TWh par an par des moyens renouvelables, avant tout le photovoltaïque et l’éolien.
    Cela est même irresponsable lorsque l’on sait que c’est irréalisable, même en dépendance d’importations que nos voisins n’ont déjà plus ni la capacité ni le désir de nous fournir.
    C’est même un acte de traitrise de la part de ces élus devenus incapables de mettre leurs idéologies et leur ignorance en question car cela inhibe toute autre initiative qui serait vraiment au service d’un approvisionnement constant et sûr.
    Notre seule ressource originale, la crédibilité de notre pays, sa qualité et sa fiabilité industrielle, est mise en jeu dans ce pari inacceptable.

  4. Die Mitglieder der Kommission UREK-S sollten den Beitrag ” Die Energiebilanz von Solarstrom ist miserabel” von Martin Schlumpf studieren.

  5. Man sollte die Namen der Kommissionsmitglieder nennen, damit man sie direkt anschreiben kann. Es ist in der Tat erschütternd, dieses Communiqué lesen zu müssen, aber auch eine Freude, dass Herr Saurer seinen wohl begründeten Kommentar mit einer Erinnerung an Silvio Borner beginnt.

  6. Allen Energiewende-und Solarstrom-Skeptikern ins Stammbuch geschrieben von wegen «Solarstrom hat doch keinen Wert»: Marktwert Solar erreicht fast 40 Cent pro Kilowattstunde im August. Es ist der höchste Wert, den es jemals für eine eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom an der Börse gab. Das deutsche EEG-Konto liegt nicht zuletzt wegen der hohen Einnahmen aus dem Stromverkauf an der Börse mittlerweile bereits fast 17,5 Milliarden Euro im Plus.

    1. Prima. Dann endlich weg mit allen Subventionen. Und die Solarproduzenten haben nun auch genügend Einnahmen, um auch ihre zusätzlichen Systemkosten für Netze und Regelungen und Back-up selber zu tragen.

      1. Jetzt dämpfen Erneuerbare Auftrieb der Strompreise fortwährend: 49 Euro kostete Strom an Leipziger Börse am Montag (19. September 2022) für Deutschland. Das ebenfalls stark mit Windkraft versorgte Dänemark zahlte 52 bis 53 Euro, #Schweiz lag bei 257 Euro. Kommentar eigentlich überflüssig. Ausser dass keine neue Energieerzeugung ohne zumindest zeitweise Subventionen auskommt – was insbesondere für die Atomkraft gilt.

  7. Ich kam mir vor wie ein Masochist, als ich das ganze PC bis zum Ende durchlas. Entgegen dem Titel der Schreibe, führt keiner der im besten Fall schwammig definierten Vorschläge zu einer Stärkung der Versorgungssicherheit. Als Semesterarbeit würde so etwas von jeder seriösen Hochschule als ungenügend zurückgewiesen.
    Die wahren Probleme werden nicht erwähnt, dafür gibt es endlose Ergüsse über Detail-Erhöhungen irgendwelcher ohnehin nicht zielführender Subventionen.
    Von einer parlamentarischen Kommission erwarte ich konkrete Anträge, etwa in Form von Gesetzes- und Gesetzersänderungsentwürfen, nicht zu Nebenkriegsschauplätzen, sondern zu den echten Problemen!
    Ich war leider zu optimistisch, als ich vor den Sommerferien dachte, nun sei die Spielphase vorbei, nun habe Verwaltung und Parlament den Ernst der Lage erkannt, habe dort jeder Gehaltsbezüger erkannt, dass er endlich das tun müsse, wofür er angestellt resp. gewählt worden sei.

  8. Alle 12 Kommentatoren sind sich einig: das irre Papier der UREK kann man getrost papierkorbisieren. Die darauf basierenden Beschlüsse auch. Sie erschweren bloss die Problemlösung, sind aber langfristig irrelevant.
    Aber wie weiter?
    Sicher nicht durch Verzicht auf Entscheidgrundlagen wie der UVP. Das wäre pure Vogel-Strauss-Politik. Hingegen durch einen ganz wesentlichen Abbau der Einsprachemöglichkeiten, sowohl der Ativlegitimation als auch der Gründe, die gegen die einzelnen Projekte vorgebracht werden können.

    Hierfür braucht es aber in einer Demokratie die Mehrheit der Bevölkerung. Diese Merheit kann kaum durch theoretische Berechungen (und seien sie noch so richtig) gewonnen werden. Einem Volk, dem seit Jahren von oberster Stelle eingebläut worden ist, AKWs seien vom Teufel und Solarpanels seien die ideale Lösung, muss man Schritt für Schritt vorrechnen, wie die optimale PV-Lösung aussehen könnte. Möglicherweise käme man zu Solarparks in bereits durch Fahrwege und Uebertragungsleitungen erschlossenen Gebieten im Einzugsbereich von Kaskaden von Stauseen, wie etwa an der Grimsel oder im Cristallinagebiet, wo es durchaus denkbar wäre, mit Solarstrom Wasser von tiefer liegenden in höher liegende Staubecken zu pumpen.
    Oder wie wäre es mit der Erhöung des Wasserspiegels des Lac de l’Hongrin um gut 200 m (mittels vier neuer Staumauern?
    Was ich damit sagen will: wenn man alle möglichen Projekte zur Produktion und Speicherung von PV-Strom überprüft – beginnend beim rentabelsten/am wenigsten unrentablen – kann man jeder Stufe des Uebergangs zur “Energiewende” nicht nur ein pekuniäres, sondern auch ein landschaftliches und ökologisches Preisschild zuordnen und so dem Bürger konkret aufzeigen, was ihn die ganze Geschichte kostet.
    Zu dieser Botschaft gehören auch Infos über die Herkunft (Auslandabhängigkeit/Erpressbarkeit) von Solarpanels, Batterien, (aber auch Brennstäben) etc., über die in ihnen steckende graue Energie sowie der Verfügbarkeit von deren Bestandteilen/Ausgangsstoffen (Lithium/Kadmium, etc.).
    Ich könnte noch lange weiterfahren. Als Oekonom kann ich das allerdings nie so gut wie die vielen Naturwissenschaftler in diesem Blog.
    Meine Botschaft ist eine ganz andere: wir müssen die gläubigen PV-Turbos in ihrer Gedankenwelt abholen und versuchen, die bestmögliche PV-Lösung zu erarbeiten. Nur so kommt dann wahrscheinlich für alle ans Licht, dass das kaum die bestmögliche Lösung des Energieproblems sein kann.

    1. Ja, Hanspeter, das ist ein prima Vorschlag.

      Aber es braucht erst die Einsicht von Politik und Verwaltung, dass eine solche Informationsoffensive oder Aufklärungsoffensive nicht ohne Ressourcen stattfinden wird. Und immer noch fliessen alle Ressourcen in “Forschung” und “Information” für die ES 2050.

      Dieser Irrweg muss eben erst gestoppt werden.

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