Liberale Reformideen für die Schweiz 2030

Zwölf führende Schweizer Ökonominnen und Ökonomen haben zu sechs Themenfeldern Ideen entwickelt und diese mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft gespiegelt, damit die Schweiz auch 2030 prosperiert.

Laden Sie hier die NZZ-Verlagsbeilage vom 24. Dezember 2021 herunter und lesen Sie auf Seite 12 auch den Beitrag, den Prof. Reiner Eichenberger und CCN-Vorstandsmitglied Markus Saurer für den Bereich Infrastruktur verfasst haben.

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5 thoughts on “Liberale Reformideen für die Schweiz 2030”

  1. Während der Lektüre von Seite 12 der NZZ-Beilage fühlte ich mich unvermittelt um ein halbes Jahrhundert zurückversetzt, in eine Zeit wo ich als Assistent am Institut für Verkehrswirtschaft an der HSG Gutachten schrieb und im übrigen an meiner Diss. arbeitete. Die von der Wissenschaft schon seit dem 2. Weltkrieg postulierte Kostenwahrheit im Verkehr wurde damals von der Politik als neue Wunderwaffe entdeckt, die zu einem optimalen Nebeneinander von OeV und Individualverkehr führen sollte. Schon damals verstand jeder etwas anderes unter dem Begriff „Kostenwahrheit“. Statt die Geschichte auszudiskutieren und praktikable Lösungen zu erarbeiten, übergab die Bundesverwaltung das Geschäft der neu gebildeten Eidg. Kommission für eine Schweizerische Gesamtverkehrskonzeption (GVK), die Jahre später eine realitätsferne und unpraktikable Leiche gebar.
    Für mich war klar, dass es keine rationalen Gründe zur (übrigens meist Giesskannen-) Subventionierung des Verkehrs geben kann und dass die schon damals betriebene Vermischung von Verkehrspolitik, Sozialpolitik und Raumordnungspolitik nie zu einem rationalen Ergebnis führen kann. Entsprechend zerzauste ich in meiner Diss. die durch den nachmaligen BAV- Direktor Fritz Bürki unter dem Namen „gemeinwirtschaftliche Leistungen“ erfundene OeV-Subventionspolitik nach Noten und Kanten. Bürki hat mir das bis heute nicht verziehen.
    Später war ich dann Sekretär der von den SBB unter dem Slogan „Kostenwahrheit“ geforderten und unter Leitung des FDP-Mannes Rivier stehenden Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Methodik einer Strassenrechnung und gewann tiefe Einblicke in die Psyche der damaligen Interessenvertreter. Da die Strassenrechnung für den Individualverkehr positiv ausfiel, verlangten die SBB umgehend eine Kategorienrechung, um mindestens die „bösen“ Lastwagenhalter „zu entlarven“. Auch diese Uebung brachte nicht das, was sich die Initianten erhofften. Erst die Berücksichtigung der (bei der Berechnung mehr Spielraum lassenden) Umweltkosten, auf das sich das von Bundesrat Stich allen andern Departementen aufdringlich empfohlene damals durch den Vater der heutigen Zürcher Stadtpräsidentin gegründete Planungsbüro Infras spezialisierte, brachte dann einen gewissen Umschwung.
    Die SBB liessen aber auch beim Argument, sie seien durch das AZG (Arbeitszeitgesetz) zu höheren Arbeitskosten gezwungen als die Strassenkonkurrenz für vergleichbare Berufe so lange nicht locker, bis man ihnen beweisen konnte, dass sie eben bei vom Eisenbahnerverband verlangten AZG-Aenderungen schlechter verhandelt hätten als die Strassentransporteure bei GAV-Revisionen. Letztere schüttelten übrigens nur den Kopf als sie die (für sie endlose) Liste der im OeV zu leistenden Zulagen, Entschädigungen und Kompensationen zu sehen bekamen.
    „Bürkis“ gemeinwirtschaftliche Leistungen wurden in der Folge weiter ausgebaut. Am Schluss gab es sogar noch Subventionen für vom Markt kaum nachgefragte Züge (Eisenbahngesetz Art. 51 Abs 3). Später wurde diesem Spuk ein Ende bereitet: heute decken die Kantone die im voraus budgetierten Betriebsdefizite, während der Bund die Infrastruktur finanziert und von den Verkehrsunternehmungen in Form pauschalisierter und nicht den Kosten der befahrenen Strecke entsprechenden Infrastrukturgebühren „zurückverlangt“. Der einzige Trost: bei der Strasse ist es auch nicht besser: weder LSVA noch Autobahnvignette haben einen Bezug zu den Kosten der tatsächlich befahrenen Strassenabschnitte.
    Wieso ich das alles schreibe? Sicher nicht aus Freude an Verkehrshistoriographie. Hierfür wäre mein Text unentschuldbar lückenhaft. Sondern um darauf hinzuweisen, dass ein sauberes wissenschaftliches Fundament, so wie es die beiden Autoren auf verdienstvolle Weise erarbeitet haben, für eine kohärente Politik zwar unabdingbar ist, dass die politische Schlacht aber erst beginnt, wenn es darum geht, die Grundsätze, auf die man sich vielleicht sogar geeinigt hat, in die Praxis herunter zu brechen.
    Selbst wenn alle am selben Strick zögen, würden die unerwartet auftretenden Fragen und die zu fällenden Ermessensentscheide bald Bücher füllen. Die Erfahrung zeigt aber, dass nie alle am selben Strick ziehen werden. Wer glaubt, ich sei zu pessimistsich, kann die erste Mehrwertsteuer-Botschaft anschauen: einfaches und gereches System mit einem einzigen Steuersatz und keinen Ausnahmen. Und welch ein unentwirrbares Durcheinander hat unser Parlament daraus gemacht!
    Einige der unter „Neue Swissness“ gemachten Vorschläge müsste man möglicherweise etwas genauer anschauen. Anstatt Steuergelder von Schweizer Bürgern durch eine „Stiftung der Schweiz für die Welt“ verschleudern zu lassen, könnte man vielleicht auch Schweizer startups, die sich aus finanziellen Gründen gezwungen sehen, ihr Geschäft an Ausländer zu verkaufen, Alternativen zur Weiterentwicklung in der Schweiz bieten.
    Dass eine “Gegenvorschlagskommission“ Sand im ohnehin schon rekordverdächtig langsam drehende Gesetzgebungsgetriebe wäre, scheint unbestritten. Offener scheint mir die Frage, ob sie in sachlicher Hinsicht eher nützlich oder eher schädlich wäre.
    Wenn wir uns das übliche Gesetzgebungsverfahren einer referendumgsfähigen Vorlage vorstellen:
    1. Auftrag des Bundesrats an die Verwaltung, eine Vorlage auszuarbeiten;
    2. Bearbeitung, Einholen von Expertisen, etc. durch das federführende Bundesamt;
    3. Ausarbeitung eines Botschafts- und Gesetzesentwurfs durch das Bundesamt;
    4. Innerdepartementale Vernehmlassung;
    5. Anpassung der Vorlage;
    6. Interdepartementale Vernehmlassung (oft Krieg mit dem Finanzminister);
    7. Anpassung der Vorlage;
    8. Genehmigung durch den Bundesrat und Freigabe zur Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien, Verbänden, Direktbetroffenen;
    9. Anpassung der Vorlage;
    10. Genehmigung der Vorlage durch den Bundesrat und Ueberweisung ans Parlament;
    11. Bildung der parlamentarischen Kommissionen;
    12. Beratung in der ersten Kommission;
    13. Beratung in der zweiten Kommission;
    14. Beratung im Erstrat;
    15. Beratung im Zweitrat;
    16. Schlussabstimmungen, Laufen der Referendumsfrist;
    17. Ergreifen des Referendums;
    18. Einreichen des Referendums
    19. Erarbeitung der Abstimmungsunterlagen
    20. Volksabstimmung
    So stellt sich erstens die Frage, auf welcher Stufe des Verfahrens die Gegenvorschlagskommission ihre Arbeit aufnehmen soll.
    Zweitens – und das scheint mir wichtiger zu sein – muss gewährt sein, dass ihr Fachwissen demjenigen der Bundesverwaltung (in das schon dasjeinge von Kantonen, Verbänden, Experten etc. eingeflossen ist) ebenbürtig ist. Ich kann mir z.B. kaum vorstellen, wie ein vernünftiger und fundierter Gegenvorschlag zur Armeeflugzeug-Ersatzbeschaffung aussehen könnte.
    Drittens hängt alles davon ab, wer die Kandidaten aufstellt, die dem Volk zur Wahl empfohlen werden sollen, Leute, die kompetenter und integrer sein sollen als alle oben aufgeführten Amtsstellen und politischen Gremien. Auch die anderswo gemachen Ausführung über einen „Bürgerrat“ (man fühlt sich hier zumindest sprachlich einige Jahrhunderte zurückversetzt) geben hier keine Antwort.

  2. Vielen Dank, Hanspeter, für den fundierten Kommentar. Im Moment scheint der Link zur Verlagsbeilage nicht mehr zu funktionieren… ich muss versuchen, ein eigenes PDF zu hinterlegen. Doch zur Sache:

    Auf die Sache oder zu den verschiedenen “Sachen” kann ich im Moment mangels Zeit nicht weiter eingehen – ich teile die Ansichten von Hanspeter aber weitgehend. Wir können aber die “Reformideen” (ich meine die meisten aus der Verlagsbeilage, nicht nur diejenigen zur Infrastruktur) hier im Blog weiter thematisieren – und wir werden dies hoffentlich auch tun. Und mit “wir” sind nicht nur die aktuellen Blogautoren des CCN gemeint, der Blog ist auch offen für Gastautoren, ob CCN-Mitglied oder nicht. Und als CCN-Mitglied kann man auch regelmässiger Autor werden… 🙂

  3. In Anlehnung an den deutschen Finanzminister Christian Lindner erkläre man mir bitte mal, was an der Verwirklichung von neuen Atomanlagen liberal sein soll….

      1. Selten so gelacht…. In den 60er und 70er Jahren, als die Atomkraft durch die Schweizer Politik fegte, hatten wir ja eine linke Regierung…. Ein Willi Ritschard machte beileibe noch keine linke Atompolitik. Und heute? Nochmals: Was ist an Atomanlagen liberal, die durch den Staat initiert, finanziert und entsorgt werden müssen?

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