Begründung:Der Kommission wird vorgeworfen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Gesetzesgewalt demokratisch nicht legitimierte industriestrategische Ziele zu verfolgen. Die Verletzung des Gebots der Technologieoffenheit zwingt die Industrie zu Transformationen, welche die Energiewende aufgrund des Konkurrenzverhältnisses zwischen Ladestrom und Fossilstromverdrängung verzögern. Aus der geringen Kosteneffizienz entsteht der Gemeinschaft erheblicher wirtschaftlicher Schaden; die vergeudeten Mittel fehlen zudem bei der Finanzierung ökologisch wie ökonomisch sinnvoller Maßnahmen.
Der für die umfassende Täuschung der Öffentlichkeit*) aktuell hauptverantwortliche Kommissar Frans Timmermanns sei mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden und ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts einzuleiten.
Um weiteren Schaden zu verhindern und der Verkehrswende schnellstmöglich eine die Treibhausgasemissionen tatsächlich verringernde Richtung zu geben, ist rasches Eingreifen des EuGH erforderlich. Das Gericht möge ferner anordnen
● alle Mitglieder von Arbeitsgruppen, die sich an der Vertuschung realer Emissionen durch die Anwendung des Durchschnitts- anstelle des Marginalstrommixes beteiligt haben, mit nachgewiesenermaßen integren Experten zu ersetzen
● alle Institutionen, die diese Umtriebe mit Gutachten legitimiert haben, aus den laufenden Projekten auszuschließen und bei der Vergabe zukünftiger Aufträge nicht mehr zu berücksichtigen
Über den Fortgang der Dinge wird berichtet werden.
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*) Beispiel: E-Autos werden trotz der Treibhausgasemissionen der Zusatzstromproduktion als Nullemissionsfahrzeuge eingestuft.
Foto von Sora Shimazaki von Pexels
— Hinweis: Dies ist Satire. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. würde so etwas natürlich niemals tun..
— Weitere Erläuterungen für Leser aus der Schweiz:Warum gerade die Deutsche Umwelthilfe? Zum einen ist diese in Deutschland als durchaus klagefreudig bekannt:
„Die Deutsche Umwelthilfe hat auch Klage gegen die Vollendung der Erdgaspipeline Nord Stream 2 eingereicht.“ Quelle: WELT
„Die Deutsche Umwelthilfe hat auch Klage gegen die Vollendung der Erdgaspipeline Nord Stream 2 eingereicht.“
Zum anderen ist sie nicht ganz ohne Einfluss.
Wer verstehen möchte, wie in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen (D: 400 g/kWh, EU28: 267 g/kWh) mit den europaweit höchsten Endverbraucher-Strompreisen (D: 30 Cent, EU28: 21 Cent) zusammenfinden konnten, muss untersuchen, auf welche Weise dort Entscheidungen vorbereitet und durchgesetzt werden. Zitat aus dem WELT-Artikel:
„Wenn Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im engen Kreis über neue Gesetzentwürfe in Sachen Klimaschutz informiert, dann sieht das schon mal so aus wie 2019 beim „Brennstoffemissionshandelsgesetz“. … Nach parlamentarischem Brauch dürfen Interessenverbände Gesetzentwürfe vorab einsehen, das Verfahren sollte in diesem Fall mögliche Einwände der Betroffenen gegen die CO2-Preise ausloten. Umweltministerin Schulze leitete den Entwurf ihres neuen Klimagesetzes am 19. Oktober 2019 um 20 Uhr an verschiedene Gruppen und Verbände, an exakt 65 Empfänger. … Wer allerdings nicht dazu gehörte, waren viele der von dem Gesetz unmittelbar betroffenen Wirtschaftsverbände mit Zehntausenden Beschäftigten. Der Biokraftstoffverband beispielsweise, der Mittelständische Mineralölverband oder der Deutsche Bauernverband.Unter den Empfängern waren dagegen so gut wie alle bekannten Umweltverbände. Von Greenpeace über Germanwatch und Deutsche Umwelthilfe, Bund für Naturschutz (BUND) und Nabu, Agora Energiewende, WWF, Robin Wood und Klima-Allianz. Sie alle bekamen das Gesetz vorab zugesandt.“
Entsprechend gerieten auch die anderen Bereiche der Energiewende. Verbraucherschützer Thomas Engelke fand im Freitag klare Worte:
„Jede Erhöhung des CO₂-Preises trifft Ärmere“
Die WIWO warnte am 13. Juli 2021:
„Den Mittelstand treffen die Strompreise wie ein Schlag“
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