Landwirtschaftliche Euthanasie durch zwei Verfassungsinitiativen

Zwei Initiativen zielen darauf ab, der Schweizer Landwirtschaft die Produktionsmittel zu entziehen, die für den Pflanzenschutz unerlässlich sind. Diese Euthanasie soll entweder durch den Entzug von Direktzahlungen an Landwirte, die keine pestizidfreie Produktion nachweisen können, oder durch ein Verbot des Einsatzes synthetischer Pestizide bei der Produktion in der Schweiz sowie auch im Ausland für importierte Lebensmittel erfolgen.

Die Gegner dieser Initiativen, allen voran unser Winzer-Bundespräsident, sagen, dass sie zu weit gehen. Sie irren sich!

Denn zu sagen, dass sie zu weit gehen, bedeutet anzuerkennen, dass sie immerhin in die richtige Richtung gehen, während sie aber tatsächlich auf unwegsamen Pfaden ins Nirgendwo führen. Es ist ein allgemeines Problem unseres politischen Milieus, ob bürgerlich oder sozialistisch, sich von den moralisierenden Geboten des ökopolitischen Grünismus einlullen zu lassen und ihm deshalb zuzustimmen, solange er nicht zu weit zu gehen scheint. Man kann aber sicher sein, dass es zu weit gehen und in die Irre führen wird, wenn immer als einziges Gegenargument angeführt wird: “Sie haben gute Absichten, aber gehen zu weit.”

Diesen Initiativen müsste zugestimmt werden, wenn gewünscht wäre, dass unser Land nicht mehr für seine eigene Versorgung Verantwortung übernimmt, sondern zu einem Landschaftsgarten wird; Ein Land, das der Rest der Welt durch die Gewährung eines exklusiven “Bio”-Rechts schützen und ernähren soll. Mit Ja zu diesen Initiativen ist zu stimmen, wenn geglaubt wird, dass der von uns geschaffene Reichtum uns für immer gegeben ist und dass die Lebensmittelkosten für niemanden in diesem Land von Bedeutung sind. Vor allem aber ist ein Ja zu diesen Initiativen angezeigt, wenn an eine neue Religion geglaubt wird, nämlich die einer guten Natur und des Nullrisikos.

Denn ja, der Einsatz von Pestiziden birgt Risiken, und nein, die Natur wird ohne unsere Eingriffe, ohne eine produktive Landwirtschaft, niemals unsere Bedürfnisse erfüllen. Die Förderung von “Bio” lässt uns an eine Tugend glauben, die andere Methoden nicht hätten, was aber falsch ist. So verbraucht der ökologische Landbau sicherlich mehr Ressourcen, um eine Familie zu ernähren, zwingt den Landwirt, mehr zu arbeiten, um weniger zu produzieren, und erlaubt ihm nicht, seine Ernten richtig zu schützen. Die vermeintlich bessere Qualität von zertifizierten Bio-Lebensmitteln wurde zudem nie bewiesen. Der Bioanbau verbietet die Anwendung bestimmter Betriebsmittel, verspricht aber keine Ergebnisse, ausser denen, die man sich vorstellen möchte.

Die Produkte, die zum Schutz von Nutzpflanzen eingesetzt werden, sind aufgrund ihrer Funktion toxisch, da sie schädliche Insekten, pathogene Mikroben und Unkräuter beseitigen müssen, die sonst die Arbeit des Landwirts zunichte machen würden. Gerade weil sie sui generis toxisch sein müssen, sind Pflanzenschutzmittel am stärksten reguliert, stärker noch als Arzneimittel, und unterliegen den umfangreichsten Gefahren- und Risikobewertungen, sowohl für die Gesundheit von Menschen als auch derjenigen von Ökosystemen. Mit den Sicherheitsfaktoren, die in diesem Bereich gelten, darf man sich sozusagen nie näher als 100 Meter an die Klippe heranwagen und schon bei einer Unterschreitung dieses Sicherheitsabstandes um wenige Zentimeter wird Alarm geschlagen. Notwendigerweise besteht eine Gefahr, aber das langfristige Vergiftungsrisiko ist so gering, dass es nicht mehr signifikant ist. Vorzugeben als sei dies nicht der Fall und als würden wir alle über das erträgliche Mass hinaus vergiftet, ist eine weitere siegreiche Lüge des ökologistischen Grünismus, der nichts toleriert.

Beide Initiativen sind böswillig und feindlich gegenüber einer verantwortungsvollen Landwirtschaft und gegenüber den Konsumenten. Aber sie sind auch schlicht blöd. Die eine zielt auf sämtliche “Pestizide”, unabhängig von ihrer Herkunft, ohne sie näher zu definieren und die andere auf “synthetische Pestizide”, ohne zu spezifizieren, was synthetisch bedeutet. Diese Initiativen würden schlecht oder gar nicht identifizierte Objekte in die Verfassung einführen, die durch Ausnahmegesetze korrigiert und präzisiert werden müssten, was verschiedenste Arten von Missgriffen ermöglicht. Es ist eine Zumutung für die Bürger dieses Landes, sie aufzufordern, für solch mehrdeutige Texte zu stimmen.

Beide Initiativen schlagen vor, die Landwirtschaft unseres Landes, die bereits viele Herausforderungen zu bewältigen hat, in einen vegetativen Zustand zu versetzen; sie sind mörderisch. Das geht definitiv zu weit.

Originalartikel auf Französisch publiziert am 27. April in Le Temps (Printausgabe vom 28. April).
Übersetzungshilfe: Markus Saurer
Auch auf dem Blog des Autors, sowie ein Argumentarium über diese Initiativen.

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3 thoughts on “Landwirtschaftliche Euthanasie durch zwei Verfassungsinitiativen”

  1. Kompliment. Ein ausgezeichneter, nachdenklich stimmender Beitrag. Bedenklich finde ich deshalb die Frage, ob das Licht nicht unter dem Schemel bleibt, mit anderen Worten, ob genügend unternommen wird, um die vorgelegten Aussagen auch einer ausgebreiteteren Leserschaft, bzw. Wählerschaft, zugänglich zu machen. Der Artikel sei in der Le Temps publiziert worden, warum nicht auch in einer Tageszeitung in der deutschen Schweiz? Könnte Herr Ritter hier weiterhelfen?

  2. “Diesen Initiativen müsste zugestimmt werden, wenn gewünscht wäre, dass unser Land nicht mehr für seine eigene Versorgung Verantwortung übernimmt, sondern zu einem Landschaftsgarten wird; Ein Land, das der Rest der Welt ……….ernähren soll.”
    Ohne mich für oder gegen die Initiativen äussern zu wollen, möchte ich die schüchterne Frage stellen: ist es nicht heute schon weitgehend so?
    Wir importieren Futtermittel, Düngemittel, Pestizide, landwirtschaftliche Arbeitskräfte (sowohl offiziell wie die vor einem Jahr mitten in der Pandemie für die Spargelernte eingeflogenen Polen als auch sans-papiers)……….

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