Keine Diktatur, aber eine Tyrannei der Mehrheit

Die Covid-19 Politik des Bundesrats ist, so weit ich das beurteilen kann, breit anerkannt. Ich will damit sagen, dass derzeit ziemlich sicher eine Mehrheit der Bevölkerung hinter dem Bundesrat steht und Martullo-Blocher mit ihren Diktatur-Vorwürfen an den Bundesrat in der Frühjahrssession ziemlich daneben lag. So weit, so gut, könnte man meinen. Doch der Schein trügt.

Das Problem heisst «die Mehrheit als Mass aller Dinge». Hier liegt der Hund begraben, weil in einem demokratischen Rechtsstaat die Mehrheit nie das Mass aller Dinge sein darf. Die Demokratie wird sonst zum Unrechtsstaat, zu einer Tyrannei der Mehrheit. Und genau hier sind wir nun ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie gelandet.

Eine Mehrheit nämlich zwingt derzeit ihren Lebensentwurf, welcher aus ihrer Sicht alternativlos ist, Andersdenkenden auf. So sagt diese Mehrheit zum Beispiel (die Beispiele beziehen sich nicht nur auf die Schweiz):

  • Du kannst nicht in dein Heimatland zurückkehren.
  • Du darfst nicht als Tourist in unser Land einreisen.
  • Du darfst nicht ausreisen und deine kranke Tochter, welche in Europa lebt, beim Sterben begleiten.
  • Du darfst deine Wohnung nur eine Stunde pro Tag verlassen.
  • Deine Kinder dürfen die Wohnung sechs Wochen lang nicht verlassen.
  • Ihr dürft kein Hochzeitsfest feiern.
  • Du darfst nicht zur Schule und musst zu Hause lernen.
  • Am Begräbnis deiner Mutter dürfen nur 15 Personen teilnehmen.
  • Dein Vater muss alleine auf der Coronastation sterben.
  • Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zu Hause arbeiten, sie dürfen nicht in den Betrieb kommen.
  • Du musst dein Restaurant und dein Hotel für sechs Monate schliessen.
  • Du darfst deinen 50. Geburtstag nicht mit Freunden feiern.
  • Du darfst nicht in der Nachbarregion wandern gehen.
  • Du darfst während eines Jahres kein Theater aufführen.
  • Du darfst nicht für deine Freiheitsrechte demonstrieren.
  • Du (Taxifahrerin, Frisör, Boutiquebesitzerin, Reiseanbieter, …) musst Umsatzeinbussen in Kauf nehmen und wirst nur teilweise entschädigt.
  • Du musst dich verschulden und vielleicht sogar dein Geschäft aufgeben.

Die Aufzählung zeigt, dass die Einschränkungen nicht den Kern unserer Grundrechte betreffen, auch wenn es einige Treffer und Streifschüsse gibt. Ich denke zum Beispiel an den Anspruch auf Grundschulunterricht, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf persönliche Freiheit oder die Wirtschaftsfreiheit. Es geht aber auch nicht um triviale Rechte und Pflichten wie Maskenzwang. Die aufgezählten Rechte liegen also irgendwo dazwischen. Man könnte sie beispielsweise als Freiheitsrechte des Alltags oder Alltagsfreiheiten bezeichnen.

Wie soll nun über diese Alltagsfreiheiten entschieden werden? Ich erkenne im Prinzip drei Denkansätze. Der erste Denkansatz versucht die Epidemie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der Denkansatz ist typisch für die meisten Epidemiologen. Der zweite Denkansatz, verfolgt vom Bundesrat, trifft eine Güterabwägung aus der kollektiven Perspektive. Dabei wird die Summe der individuellen Schutzbedürfnisse der Summe der individuellen Alltagsfreiheiten, welche verloren gehen, gegenüber gestellt. Ich erachte eine solche Güterabwägung als moralisch falsch, weil sie auf einer utilitaristischen Ethik beruht. Der dritte Denkansatz, welchen ich als richtig erachte, wägt zwischen meinen Sicherheitsbedürfnissen und den Alltagsfreiheiten meiner Mitmenschen ab. Verweigere ich zusammen mit einer Mehrheit Gleichdenkender den Andersdenkenden ihre Alltagsfreiheiten auf Dauer oder ohne Angabe von guten Gründen, dann kommen wir nämlich bei jener Tyrannei der Mehrheit an, vor welcher Tocqueville uns vor 175 Jahren warnen wollte.

Kollektives Handeln ist manchmal nützlich, öfters auch mal von Irrtum geleitet. So oder so ist kollektives Handeln aber nur in Ordnung, falls dabei weder Grundrechte noch Alltagsfreiheiten einzelner Gruppenmitglieder andauernd verletzt werden. Dabei ist es irrelevant, welche Rechte die Mehrheit im Moment gerade als schützenswert erachtet und welche nicht. Grundrechte und Alltagsfreiheiten sind zwar in unserer Verfassung nicht abschliessend aufgezählt, sie lassen sich jedoch durchaus aus der gelebten Werteordnung ableiten.

Zum Schluss die aus meiner Sicht relevanten Fakten für die Güterabwägung: 1. Die Einschränkungen der Alltagsfreiheiten dauern mit Unterbrüchen seit mehr als einem Jahr. 2. Der wirtschaftliche Schaden der Einschränkungen nimmt wegen der steigenden Überschuldung der betroffenen Betriebe mit Dauer der Einschränkungen überproportional zu. 3. Bisher sind 1.2‰ der Schweizer Bevölkerung an Covid-19 verstorben. 4. Seit drei Wochen verzeichnet das Bundesamt für Statistik eine Untersterblichkeit von etwa 10% bei den ≥ 65 Jährigen. Bei den < 65 Jährigen wurde im letzten Jahr keine Übersterblichkeit festgestellt.

Angesichts dieser Ausgangslage ist es für mich undenkbar von meinen Mitmenschen zu verlangen, dass sie zu meinem Schutz weiterhin auf ihre Alltagsfreiheiten verzichten müssen. Nicht zuletzt weiss ich ja mittlerweilen auch, wie ich mich vor dem Virus schützen kann.

Facebooktwitterlinkedinmail

6 thoughts on “Keine Diktatur, aber eine Tyrannei der Mehrheit”

  1. Leider gibt es eine entscheidende Frage, die von M. Hostettler gar nicht thematisiert wird. Was kostet eine unkontrollierte Pandemie, gesellschaftlich und volkswirtschaftlich? Die Einschränkungen sind lästig und niemand mag sie. Aber was wenn der Virus unkontrolliert Millionen von Menschen in diesem Land befällt und die Gesellschaft und die Wirtschaft in der Folge kollabieren? Wollen wir ernsthaft das Risiko eingehen?

  2. Lieber Herr Hostettler, Schon Ihr Titel: «Keine Diktatur, aber eine Tyrannei der Mehrheit» signalisiert für mich als Leser mit A-Matur bei Ihnen als mutmasslichem Geisteswirrenschaftler schwerwiegende Bildungsdefizite: Gemäss Wikipedia und anderen Wörterbüchern ist «Diktator» das aus dem Lateinischen stammende Synonym für den aus dem Altgriechischen stammenden Begriff: »Tyrann». (Was ein Synonym ist, können Sie bei Wikipedia nachlesen.)
    Ich habe trotzdem weitergelesen und festgestellt, dass Sie auch mit der Logik auf Kriegsfuss stehen:
    Wenn Frau Martullo mit ihren Diktatur-Vorwürfen an den Bundesrat ziemlich daneben lag, so rudern Sie mit Ihren Tyrannei-Vorwürfen im selben Boot im Nebel umher: Frau Martullo kritisiert den Bundesrat, nicht aber die Mehrheit der Bevölkerung, von welcher Sie, Herr Hostettler einerseits behaupten, dass sie mehrheitlich hinter dem Bundesrat stehe, dass aber in einem demokratischen Rechtsstaat die (tyrannische) Mehrheit nie das Mass aller Dinge sein darf. Ganz offenkundig fehlt Ihnen die Erkenntnis, dass Demokratie keine ideale, sondern lediglich die für uns am wenigsten schlechte Staatsform ist, und dass Juristerei keine Wissenschaft, sondern die Irrlehre von der Schwarmintelligenz ist: Kein vernünftiger Mensch lässt sich freiwillig vom Gärtner die Haare schneiden, auch wenn dieser von der «Tyrannei der Mehrheit» demokratisch gewählt wurde. Die Chinesen «können» Corona nur deshalb, weil ihnen von nicht demokratisch gewählten (aber sachverständigen) Führern derzeit ihr Lebensentwurf, welcher aus der Sicht dieser andersdenkenden Führer alternativlos ist, «aufgezwungen» wird! Ob diese zweifellos bittere Medizin wirklich alternativlos ist, kann ich nicht beurteilen.
    Allerdings vermisse ich bei der Nennung und Erörterung der «Denkansätze», mit deren Hilfe über die von Ihnen aufgezählten «Alltagsfragen» entschieden werden soll, zunächst Ihre geistige Disziplin, weil Sie beispielsweise den angeblichen Epidemiologen-Denkansatz nur erwähnen, ohne ihn zu bewerten, während Sie den zweiten Denkansatz, welchen Sie dem Bundesrat unterstellen, als falsch, weil auf einer utilitaristischen Ethik beruhend bezeichnen, ohne jedoch die Fehler dieser Ethik aufzuzeigen, weshalb der Leser gar nicht beurteilen kann, ob diese Ethik wirklich falsch ist, oder ob Sie diese Ethik nur falsch verstanden haben, oder ob der Bundesrat sie überhaupt angewendet hat. Nur beim dritten Denkansatz, welchen Sie als richtig erachten, unterstellen Sie, dass eine Güterabwägung zwischen Ihren Sicherheitsbedürfnissen und den Alltagsfreiheiten Ihrer Mitmenschen nur bei diesem Denkansatz, nicht aber bei den beiden Erstgenannten, stattfinde.
    Auch bei der Aufzählung der für die Güterabwägung relevanten Fakten sind Ihnen einige grobe Schnitzer unterlaufen::
    1. Wie die neuesten Zahlen zeigen, war die Dauer der Einschränkungen der «Alltagsfreiheiten» keinesfalls «lang», sondern zu kurz: Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass gewisse Einschränkungen absurd waren.
    2. Der wirtschaftliche Schaden der Einschränkungen wird hierzulande als Abnahme des Bruttoinlandproduktes berechnet, was nur ceteris paribus richtig wäre. Man weiss aber inzwischen, dass hierzulande die Sparquote überproportional zugenommen hat, so dass das für das Wirtschaftswachstum tatsächlich massgebliche Nettoinlandprodukt trotz höherer Arbeitslosigkeit infolge niedrigen Konsums gestiegen ist. Das chinesische Wirtschaftswachstum überflügelt trotz weitaus rigoroserer und längerer Covid-Einschränkungen das Europäische Wirtschaftswachstum derzeit bei weitem.
    3. Bisher sind nur 1.2‰ der Schweizer Bevölkerung an Covid-19 verstorben, weil die Schweizer Spitzenmedizin viele Todesfälle verhindert hat, dafür werden wir am Ende des Tages mehr pflegebedürftige Long-Covid-Invalide auch und insbesondere im besten Alter haben.
    In der Schweiz sterben jährlich rund 70 Autoinsassen bei Verkehrsunfällen, an COVID-19 jedoch aktuell täglich mehr als 10 Personen. Niemand käme heute auf die Idee, das Gurtenobligatorium wegen der stagnierenden Verkehrstotenzahlen zu lockern.
    4. Weil die Covid-19-Einschränkungen auch gegen andere epidemische Ansteckungskrankheiten wirksam waren, sank die Sterblichkeitsrate auch in der Schweiz.

    Angesichts dieser Ausgangslage hoffe ich, dass meine Mitmenschen auch auf mich Rücksicht nehmen und auf ihre grösstenteils läppischen Alltagsfreiheiten verzichten, um nicht nur mich, sondern auch sich selbst bestmöglich zu schützen.

  3. Lieber Herr FJSW, ihre Kritik schrammt m.E. nur im Bereich der Hostettler’schen Ethik-Kritik den Bereich des Relevanten (die er in der Tat etwas ausführen sollte), ist aber sonst irrelevant. Es mangelt Ihnen an Kenntnissen der politischen Ökonomie (Public Choice) … aber da sie zum Glück treuer Leser unseres Blogs sind, dürfte dieses Manko mit der Zeit kleiner werden. 😉

    Natürlich gibt es eine Tyrannei der Mehrheit – es kann in politischen Prozessen auch eine solche einer Minderheit geben. Darüber gibt m.E. am besten das bahnbrechende Werk “The Logic of Collective Action” von Mancur Olson Auskunft. Diese Tyrannei kann sich eben auch in demokratischen Prozessen entfallen. Es geht hier sprachlogisch nicht um Diktatur vs. Tyrannei, was in der Tat sonderbar wäre, sondern um Diktatur vs. Tyrannei der Mehrheit. Und Hostettler erläutert zur Genüge, was darunter verstanden werden muss.

  4. Lieber Herr Saurer, Warum Sie aufgrund meiner Kritik am Geschwafel (venia sit verbo) des Herrn Hostettler zum Schluss kommen, dass es mir an Kenntnissen der politischen Ökonomie fehle, ist für mich nicht nachvollziehbar:
    Wenn Herr Hostettler schreibt:
    «Das Problem heisst «die Mehrheit als Mass aller Dinge». Hier liegt der Hund begraben, weil in einem demokratischen Rechtsstaat die Mehrheit nie das Mass aller Dinge sein darf. Die Demokratie wird sonst zum Unrechtsstaat, zu einer Tyrannei der Mehrheit. Und genau hier sind wir nun ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie gelandet. Eine Mehrheit nämlich zwingt derzeit ihren Lebensentwurf, welcher aus ihrer Sicht alternativlos ist, Andersdenkenden auf.»,
    so hat das mit politischer Ökonomie rein gar nichts zu tun.
    Hierzu habe ich repliziert:
    «Ganz offenkundig fehlt Ihnen die Erkenntnis, dass Demokratie keine ideale, sondern lediglich die für uns am wenigsten schlechte Staatsform ist, und dass Juristerei keine Wissenschaft, sondern die Irrlehre von der Schwarmintelligenz ist: Kein vernünftiger Mensch lässt sich freiwillig vom Gärtner die Haare schneiden, auch wenn dieser von der «Tyrannei der Mehrheit» demokratisch gewählt wurde. Die Chinesen «können» Corona nur deshalb, weil ihnen von nicht demokratisch gewählten (aber sachverständigen) Führern derzeit ihr Lebensentwurf, welcher aus der Sicht dieser andersdenkenden Führer alternativlos ist, «aufgezwungen» wird! Ob diese zweifellos bittere Medizin wirklich alternativlos ist, kann ich nicht beurteilen.»
    Wenn Herr Hostettler nach seinem auch von Ihnen kritisierten Ethik-Exkurs weiter schreibt:
    «Zum Schluss die aus meiner Sicht relevanten Fakten für die Güterabwägung: 1. Die Einschränkungen der Alltagsfreiheiten dauern mit Unterbrüchen seit mehr als einem Jahr. 2. Der wirtschaftliche Schaden der Einschränkungen nimmt wegen der steigenden Überschuldung der betroffenen Betriebe mit Dauer der Einschränkungen überproportional zu. 3. Bisher sind 1.2‰ der Schweizer Bevölkerung an Covid-19 verstorben. 4. Seit drei Wochen verzeichnet das Bundesamt für Statistik eine Untersterblichkeit von etwa 10% bei den ≥ 65 Jährigen. Bei den < 65 Jährigen wurde im letzten Jahr keine Übersterblichkeit festgestellt.»,
    so hat auch dies mit politischer Ökonomie rein gar nichts zu tun."
    Ich habe hierzu repliziert:
    Auch bei der Aufzählung der für die Güterabwägung relevanten Fakten sind Ihnen einige grobe Schnitzer unterlaufen::
    1. Wie die neuesten Zahlen zeigen, war die Dauer der Einschränkungen der «Alltagsfreiheiten» keinesfalls «lang», sondern zu kurz: Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass gewisse Einschränkungen absurd waren.
    2. Der wirtschaftliche Schaden der Einschränkungen wird hierzulande als Abnahme des Bruttoinlandproduktes berechnet, was nur ceteris paribus richtig wäre. Man weiss aber inzwischen, dass hierzulande die Sparquote überproportional zugenommen hat, so dass das für das Wirtschaftswachstum tatsächlich massgebliche Nettoinlandprodukt trotz höherer Arbeitslosigkeit infolge niedrigen Konsums gestiegen ist. Das chinesische Wirtschaftswachstum überflügelt trotz weitaus rigoroserer und längerer Covid-Einschränkungen das Europäische Wirtschaftswachstum derzeit bei weitem.
    3. Bisher sind nur 1.2‰ der Schweizer Bevölkerung an Covid-19 verstorben, weil die Schweizer Spitzenmedizin viele Todesfälle verhindert hat, dafür werden wir am Ende des Tages mehr pflegebedürftige Long-Covid-Invalide auch und insbesondere im besten Alter haben.
    In der Schweiz sterben jährlich rund 70 Autoinsassen bei Verkehrsunfällen, an COVID-19 jedoch aktuell täglich mehr als 10 Personen. Niemand käme heute auf die Idee, das Gurtenobligatorium wegen der stagnierenden Verkehrstotenzahlen zu lockern.
    4. Weil die Covid-19-Einschränkungen auch gegen andere epidemische Ansteckungskrankheiten wirksam waren, sank die Sterblichkeitsrate auch in der Schweiz.»

    Aus dieser zwar unvollständigen Gegenüberstellung von Herrn Hostettlers Ausführungen und meiner Kritik daran komme ich zum Schluss, dass der Diskurs mit politischer Ökonomie gar nichts zu tun hat, und dass meine Kritik keineswegs «sonst irrelevant» ist. Bitte entschuldigen Sie meine Rechthaberei.

  5. Lieber Herr Huber. Von einer unkontrollierten Pandemie kann meines Erachtens derzeit nicht die Rede sein. Wir sind beispielsweise meilenweit von der Tragik der Spanischen Grippe entfernt. Selbstverständlich ist eine unkontrollierte Pandemie nicht ausgeschlossen, aber doch sehr unwahrscheinlich. Meines Erachtens ist es falsch, gegen unwahrscheinliche Ereignisse vorzusorgen. Sonst dürften wir uns ja auch nicht mehr in den Strassenverkehr wagen.

  6. Die von P. Huber aufgeworfene Frage, was eine unkontrollierte Pandemie kosten würde/gekostet hätte, kann meiner Erachtens weder heute noch in Zukunft beantwortet werden. Auf welcher Grundlage wollen wir ein Szenario einer “unkontrollierten Pandemie” entwickeln und durchrechnen? Möglicherweise könnte Brasilien einige Hinweise liefern, aber auch dort verläuft die Pandemie nicht total unkontrolliert.
    Brasilien scheint uns allerdings zu lehren, dass sehr grosse unkontrollierte Gebiete mit vielen Infizierten eher zu gefährlichen Virenmutationen führen können. Was auf diesem Gebiet noch alles möglich ist, wissen wir schlicht und ergreifend nicht.
    Aui der andern Seite scheinen Länder wie Taiwan oder Südkorea zu zeigen, das strenge Massnahmen offenbar zu einem “Verhungern” des Virus führen können. Dafür verlangt der Staat dort Daten, die wir in der Schweiz aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur and Google und Co, aber niemals zum Zwecke einer Pandemiebekämfung an unsern eigenen Staat liefern wollen. Und dort tragen die Leute meist Medizinalmasken und nciht irgendwelche Stoffgebilde, die gemäss Swissmedic/Kassensturz/à bon entendeur zwischen null und 40 Prozent der Viren filtern können.
    Zudem wird oft vergessen, dass die wirtschaftlichen Schäden in einem Exportland wie der Schweiz nicht nur von unserem eigenen Verhalten, sondern auch von dem der Nachbarländer/Handelspartner abhängt.
    Mir scheint, dass insbesondere der Abhängigkeit zwischen verordneten Massnahmen und gefährlichen Virus-Mutationen sowie der weiitern Entwicklung von long covid kaum Wahrscheinlichkeiten zugeordnet werden können.
    Eine ex-post Messung der Schäden von Corona bzw. der Massnahmen zur Pandemiebekämfung dürfte auf grosse Schwierigkeiten stossen, da die wirtschaftliche und die gesundheitliche Entwicklung von vielen andern Einfüssen getrieben wird und auch ohne Corona fortgeschritten wäre.

Schreiben Sie einen Kommentar zu Franz-J. Schulte-Wermeling Antworten abbrechen

Bitte beachten Sie: Kommentare sind auf 2000 Zeichen begrenzt.