3 thoughts on “Der Bund – ein besonderer Besitzer”

  1. “Wohldefinierte gemeinwirtschftliche Leistungen des alten Eisenbahngesetzes”:
    Ich hoffe sehr, hier sei nicht die am 1. Januar 1973 in Kraft getretene Fassung von Art. 51 des EG vom 20. 12. 1957 gemeint. Eine noch willkürlichere und auf keiner logischen Grundlage fussende “Abgeltungsregelung” als die vom damaligen BAV Vizedirektor Bürki ausgearbeitete “Lösung” kann sich ein menschliches Gehirn kaum vorstellen.

    Für die SBB wurden dann allerdings später “Leistungsaufträge” ausgehandelt. Im Klartext: die SBB schrieben, was sie tun wollten und zu welchem Preis, das BAV genehmigte das ganze (ohne Prüfung) in seinem Namen (mit Unterschrift Bürki) und leitete es als Auftrag des Bundes an die SBB an den Bundesrat weiter. Aber das weiss Markus Saurer besser als ich…

    Im übrigen finde ich es sehr verdienstvoll, die bei den Scheinprivatisierungen ehemaliger Bundesbetriebe auftretende Problematik wieder einmal zu thematisieren. Gilt auch für das unbekanne Wesen SBB Cargo International.

  2. Nein, Hanspeter, nur die Definition der GWL gem. EBG von 1957 ist gemeint – Leistungen, die von der Allgemeinheit erwünscht bzw. in Auftrag gegeben werden, jedoch von dem oder von den Anbietern unter rein kommerziellen Gesichtspunkten nicht erbracht werden könnten (und somit eben in Auftrag gegeben und abgegolten werden müssen).

    Und ja, genau so ist es später rausgekommen, dass sich v.a. SBB und die PTT/Post (vor der Liberalisierung 1998 auch die PTT/Telecom), die SRG (!!!) und viele andere ihre Leistungsaufträge gleich selber gegeben haben und diese im französischen Stil zum Service public erklärt haben.

    Wie wenn Bäcker und Metzger und Restaurateure und Coiffeure und alle anderen nicht auch Dienste für alle, also au public, anbieten würden. Und heute packen eben die Politiker, gestützt durch die staatlichen und staatsnahen Firmen, verschiedenste Anliegen in diesen Service rein. Es geht weniger darum, dass im Gürbetal eine Eisenbahn verkehrt, sondern um die Arbeit, die diese Bahn im Gürbetal verursacht. Regionale Inzidenz. Eine Eisenbahn, ob voll oder leer verkehrend, bringt weit mehr Verdienst in die Region als ein Bus, ob voll oder leer. Also will man eine Eisenbahn, sofern Kanton und Bund kräftig mitzahlen.

    Würde man der Region die jährlich an die Bahn subventionierten Mittel auszahlen, ihr aber die Verwendung der Mittel freistellen, dann würde die Region nie und nimmer eine Eisenbahn bestellen.

  3. Würde man der Region die jährlich an die Bahn subventionierten Mittel auszahlen, ihr aber die Verwendung der Mittel freistellen…..”
    Mir scheint, ein gewisser Prof. Dr. Hans Peter Fagagnini habe als Vizedirektor im BAV genau das aufgleisen wollen allerdings nicht bezüglich Regionen, sondern auf Niveau Kantone. Doch was ist daraus geworden?
    Die Kantone “bestellen” heute ihre Regionalverkehrsleistungen bei Verkehrsunternehmungen ihrer Wahl und zahlen dafür. Aber die Politik wollte, dass sich der Bund auch ein wenig daran beteiligt, in Graubünden z.B. mit 80 Prozent. Das erwartete Resultat ist eingetroffen. Die Kantone bestellen bei ihren „Staatsbahnen“ (RhB, TPF, etc.) vom Markt nicht verlangte Verkehrsleistungen. Unter dem Beifall aller linken Parteien.
    Ich behaupte deshalb bis zum Beweis des Gegenteils, dass der Vorschlag Saurer zwar gut ist (wie alles, was aus dieser Küche kommt), aber zumindest bezüglich des OeV politisch nicht umsetzbar.
    Dem Deutschschweizer Fernsehen müsste man wahrscheinlich für den Verzicht auf dümmliche marxistische Propaganda eine Abgeltung zahlen (und der TV Suisse Romande dafür, dass sie in der Sendung Infrarouge von linken Giftspritzen mit unter der Gürtellinie liegenden Lügen aus der WOZ angegriffenen Diskussionsteilnehmern nicht das Recht auf Replik verweigert, mit der Begründung, die Sendezeit sei abgelaufen).

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