„Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ (Kurt Tucholsky)

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ steht für einen sparsamen Umgang mit knappen Ressourcen, die Wahrnehmung legitimer Interessen nachfolgender Generationen, die Erhaltung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, die Reduktion anthropogener Schadstoffemissionen, ein fairer Umgang mit Mitarbeitern, Kunden und Zulieferern, die strikte Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, usw.  Unternehmen, die nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer unternehmerischen Entscheide berücksichtigen, stossen deshalb bei immer mehr – privaten und institutionellen – Anlegern auf Interesse. Kapitalanlagen, die solchen Anliegen Rechnung tragen, werden als „ESG-konform“ bezeichnet.  Allerdings wird meist nicht präzisiert, wie jeweils die Kriterien „Environment (E)“, „Social (S)“ und „Governance (G)“ definiert bzw. interpretiert und gemessen werden. ESG-konform bezeichnete Anlagen sind das Ergebnis von Werturteilen. Jeder Anleger hat zu Recht seine eigenen Vorstellungen über die für ihn letztlich entscheidende „Wichtigkeit“ der einzelnen Elemente des umfassenden ESG-Kriterienkatalogs. Delegiert jedoch ein Investor seinen Anlagenentscheid oder die Strukturierung seines Portfolios, sollte er sicherstellen können, dass auch seine eigenen Werturteile effektiv berücksichtigt und nicht von den von ihm mit der „Asset Allocation“ Beauftragten übergangen werden. In dem Beitrag „Nachhaltig investieren – aber wie?“ wird deshalb auf die mit einer zunehmenden Verwendung der Etikette „ESG-konform“ auftretenden Probleme und noch offenen Fragen näher eingegangen. Wenn aber mit „stupsen“ („nudging“) die von Nichtregierungsorganisationen (NGO`s), davon beeinflussten und vermeintlich paternalistisch handelnden Politikern gesetzten „Nachhaltigkeitsziele“ nicht erreicht werden, wird aber auch versucht mit Regulierungsaktivitäten „nachzubessern“. Im Zentrum des Beitrags Verordnete Nachhaltigkeit“ stehen deshalb auch die auf den „EU-Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ zurückgehenden und nicht auszuschliessenden negativen Folgen für den Finanzmarkt in der Schweiz.

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