Die Grenze zwischen Lüge und irreführendem Verschweigen (=Informationslücke) ist in der Medienlandschaft fliessend. Es gilt zudem der Satz von C. G. Jung: “Eine psychologische Wahrheit erkennt man daran, dass auch das Gegenteil wahr ist.” Das Ganze nennt man anwaltschaftlichen Journalismus. Reply