Drei Lehren aus drei Volksabstimmungen

Abstimmung.pngWir dürfen in Kürze wieder gleich dreimal abstimmen, nämlich über zwei Volksinitiativen und ein Referendum. Diese Kolumne will nicht ideologische Posi…

Wir dürfen in Kürze wieder gleich dreimal abstimmen, nämlich über zwei Volksinitiativen und ein Referendum. Diese Kolumne will nicht ideologische Positionen beziehen, sondern pädagogische Überlegungen über die Vorteile und Risiken unserer direkten Demokratie anregen. Obwohl wir über beides abstimmen, sind Referenden etwas ganz Anderes als Initiativen. So wie in den USA der Präsident über ein Vetorecht verfügt, ist es bei uns das Volk, wenn 50 000 Stimmberechtigte das verlangen. Referenden sind Notbremsen und belassen im Falle der Annahme alles beim Alten.

Initiativen wollen demgegenüber auf Verfassungsebene etwas Neues lancieren, was einerseits innovativer, aber andererseits gefährlicher ist. Die meisten Initiativen sind emotional hoch aufgeladen, Komponenten stark vom Zeitgeist geprägt oder dienen leider immer mehr Parteien und Sonderinteressen als Wahlhilfen oder Privilegien aller Art. In den letzten gut 50 Jahren habe ich vielleicht ein oder zwei Initiativen befürwortet, weil mir die Ungewissheiten oder möglichen Fehlentwicklungen mehr Sorgen bereiteten als die Sympathie für das Anliegen. Dass viele so denken, zeigt sich daran, dass Initiativen normalerweise an Zustimmung verlieren, je länger sie zur Debatte stehen.

Wenn es diesmal bei der Selbstbestimmungsinitiative anders heraus kommen könnte, ist es nicht weil die Argumente der Befürworter immer besser, sondern die der Gegner immer schlechter werden. Nüchtern betrachtet, würde die Annahme wenig ändern, ausser, dass der Bundesrat, das Parlament und das Bundesgericht beim Abschluss von Verträgen, dem Beitritt zu Abkommen oder bei Grundsatzurteilen etwas zurückhaltender würden. Das Problem ist weniger die Initiative als die Naivität unserer Behörden gegenüber dem Rahmenabkommen mit der EU oder der UNO zum Beispiel über Migration oder Agenda 2030. Letztere könnte eine Aufgabe der freien Marktwirtschaft nach sich ziehen. Die Frage «Rechtssicherheit» ist im Ist-Zustand viel gefährdeter als bei der Annahme der Initiative.

Das Referendum über die Sozial-Detektive ist hierfür ein gutes Beispiel. Der Menschengerichtshof hat einer Klägerin Recht gegeben, weil sie von «Spitzeln» ohne gesetzliche Grundlage überwacht worden ist. Das hat in der Schweiz für Aufruhr gesorgt und zu einem Gesetz geführt, gegen das jetzt das Referendum ergriffen wurde, so dass wir alle abstimmen dürfen. Was ist das anders als eine innenpolitische Reaktion auf «fremde Richter»? Wenn das Referendum abgelehnt wird, ist der Menschengerichtshof diesbezüglich ausgehebelt. Wird es angenommen, kann das Parlament immer noch einen neuen Anlauf nehmen.

Die Hornkuh-Initiative schliesslich zeigt schonungslos auf, dass Volksinitiativen anscheinend keine Grenzen der Absurdität zu respektieren haben. Ihre Annahme würde weltweit eine Welle der Verhöhnung des «Sonderfalls Schweiz» auslösen. Ein Verbot, den Rindern die Hörner zu entfernen, ginge allenfalls gerade noch. Mit dem «Schächtungsverbot» erwiesen wir unserer Demokratie aber auch keinen Dienst. Aber in der Bundesverfassung zu verankern, den Bauern noch höhere Subventionen nachzuwerfen, wenn sie die Hörner in Ruhe lassen, ist ein nicht einmal fasnachtstauglicher Witz. Es geht also nicht darum, wie das Volk entscheidet, sondern worüber. Wie wenn wir keine anderen Probleme hätten!

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