Bundesrat schlägt Beibehaltung des Wasserzinsmaximums bis 2024 vorBern, 23.05.2018 – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 die Botschaf…
Bundesrat schlägt Beibehaltung des Wasserzinsmaximums bis 2024 vor Bern, 23.05.2018 – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 die Botschaft zur Revision des Wasserrechtsgesetzes verabschiedet. Das Wasserzinsmaximum soll bis Ende 2024 wie bisher maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) betragen. Der Bundesrat hält fest, dass ein neues Wasserzinsmodell erarbeitet werden soll, sobald die Grundzüge des neuen Strommarktdesigns, die in der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes definiert werden, bekannt sind. Auszug aus der Medienmitteilung des Bundesrats vom 23. Mai 2018
Bundesrat schlägt Beibehaltung des Wasserzinsmaximums bis 2024 vor
Bern, 23.05.2018 – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 die Botschaft zur Revision des Wasserrechtsgesetzes verabschiedet. Das Wasserzinsmaximum soll bis Ende 2024 wie bisher maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) betragen. Der Bundesrat hält fest, dass ein neues Wasserzinsmodell erarbeitet werden soll, sobald die Grundzüge des neuen Strommarktdesigns, die in der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes definiert werden, bekannt sind.
Auszug aus der Medienmitteilung des Bundesrats vom 23. Mai 2018
Vom Schutz der Stromverbraucher …
Die Wasserzinsregulierung wurde 1918 als Höchstzinsregulierung auf Bundesebene eingeführt, um die Stromverbraucher vor Monopolrenten der Wasserkantone und Wassergemeinden zu schützen. Das war damals (und wahrscheinlich bis zur Inbetriebnahme von Kernkraftwerken) durchaus vernünftig, weil es neben der Wasserkraft noch keine konkurrenzfähige technische Alternative zur Stromerzeugung gab und die Versorgung faktisch in Gebietsmonopolen erfolgte. Die Verbraucher wären sonst den Monopolen der Stromversorgung bis hin zu ihren Wasserkraftwerken in den Alpen und den Wasserkantonen und -gemeinden ausgeliefert gewesen.
... zum Wasserzinskartell
Allerdings waren sie dies auch mit der Wasserzinsregulierung oder immer mehr gerade wegen dieser Regulierung, weil die Wasserkantone und – gemeinden im politischen Prozess ständig höhere Wasserzinsmaxima durchsetzen konnten (vgl. untenstehende Grafik zur Entwicklung der Wasserzinsen; eigene Zusammenstellung aus Dokumenten zum WRG). Diese Wasserzinsen hatten mit den produktiven Gegebenheiten der Stromproduktion und mit den Märkten immer weniger zu tun.
Vom Schutz der Verbraucher konnte spätestens ab den 1940-er/1950-er Jahren nicht mehr die Rede sein. Die gesetzlichen Wasserhöchstzinsen des Bundes mutierten vielmehr faktisch zum Kartellzins der Wasserkantone und -gemeinden – zu Lasten der Verbraucher und der Wirtschaft in den anderen Kantonen und Gemeinden, die lange kaum Ausweichmöglichkeiten hatten. Eine besondere Art des Finanzausgleichs von Tal zu Berg, gewissermassen.
Als Folge davon sind heute die Wasserkantone und -gemeinden (neben anderen Finanzausgleichen) fast auf Gedeih und Verderb auf die ständig sprudelnden Wasserzinsen angewiesen – fast wie die OPEC-Länder auf ständig sprudelnde Öleinnahmen.
Doch das beste Kartell und erst recht hohe Kartellpreise nützen nichts mehr, wenn die Leistungen des Kartells substituiert werden können. Und das ist derzeit bei der Wasserkraft noch fast besser möglich als bei OPEC-Öl. Obwohl in der Schweiz von freiem Wettbewerb beim Strom noch lange keine Rede sein kann, herrschen schon heute Markt- und Umfeldbedingungen vor, unter denen die Wasserkraft kaum mehr ihre laufenden Betriebskosten zu decken vermag. Entsprechend bleibt heute für den Wasserzins als Entschädigung des Rechts zur Wassernutzung wenig bis nichts mehr übrig. Der Wasserzins offenbart immer mehr die effektiven Eigenschaften, die er ökonomisch schon immer hatte und weiterhin haben wird: die Eigenschaften einer Residualrente.
Nur wenn sich mit Wasserkraft im Strommarkt Gewinne erzielen lassen, können Wasserkantone und -gemeinden eine Rente abschöpfen. Wenn sich aber kaum mehr die Betriebskosten decken lassen, müssen sie leer ausgehen. Fordern die Wasserkantone und -gemeinden trotzdem Wasserzinsen, dann werden die Werke über kurz oder lang eingestellt werden müssen – es sein denn, sie werden direkt oder indirekt subventioniert (s. unten).
Es gibt nur eine richtige Lösung: Freigabe der Wasserzinsen (Deregulierung)
Welche Formel nun Bundesrat und Parlament in Sachen Wasserzins auch immer beschliessen werden, sie wird ökonomisch falsch sein. Es gibt nur eine richtige Lösung: keine Formel, sondern die vollständige Freigabe der Wasserzinsen. Jeder Wasserkanton, jede Wassergemeinde muss für jedes einzelne Gewässer und jedes einzelne Werk mit den Betreibern aushandeln, wie viel Residualrente erzielt werden kann und wie sie verteilt werden soll – sofern die Marktverhältnisse (und Subventionen) überhaupt eine Rente zulassen. Die Wasserkraft durchlebt eine schwierige Zeit mit niedrigen oder keinen Residualrenten, doch sie dürfte durchaus gute Zukunftschancen haben. Ergiebige Werke könnten künftig dem Wasserrechtsgeber wieder hohe Residualrenten einbringen, weniger lukrative Werke niedrigere (aber immerhin) und grenzwertige Werke gar keine. Aber nur durch eine marktorientierte, flexible Handhabung kann sichergestellt werden, das nur Werke eingestellt werden, die über kurz oder lang nicht einmal mehr ihre Betriebskosten decken können. Mit fixen – und selbst mit nur teilweise fixen – Wasserzinsen droht dagegen ständig die Aufgabe von Werken, die heute Probleme haben mögen, jedoch noch intakte Zukunftschancen aufweisen.
Wie steht es mit der Ehrlichkeit?
Meines Erachtens wissen die Beteiligten (Wasserrechtsgeber, Wasserrechtsnehmer, Bundesrat, Verwaltung, Parlament) um diese Problematik. Sie wissen aber auch, dass die Wasserkantone und -gemeinden nicht in grösserem Masse auf Wasserzinseinnahmen verzichten können. Also wird wie bisher weitergewurstelt. Bis ins Jahr 2024 (eine sehr lange Zeit!) wird durch Regulierungen und/oder Beihilfen dafür gesorgt werden, dass in die Gebirgsgebiete weiterhin Wasserzinsen fliessen, obwohl die Märkte keine solchen hergeben werden oder hergeben würden. Es wäre ehrlicher, effizienter und vor allem zukunftstauglicher, die Wasserzinsen zu deregulieren und die Wasserkantone und -gemeinden direkt und transparent zu unterstützen. Doch eine transparente Lösung hätte mehr Mühe im politischen Prozess. Der Stimmbürger, der Steuerzahler, der Stromverbraucher oder alle zusammen werden getäuscht. Dies könnte sich aber früher oder später für die Wasserkraft, die Wasserkantone und die Energieversorgung der Schweiz als Pyrrhussieg erweisen.
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