Im Mittelpunkt der Reformdiskussionen steht fast immer die direkte Demokratie und hierbei vor allem die Volksinitiative. Darum soll es hier aber nicht…
Im Mittelpunkt der Reformdiskussionen steht fast immer die direkte Demokratie und hierbei vor allem die Volksinitiative. Darum soll es hier aber nicht gehen, sondern um den Bundesrat und das Parlament. Der Bundesrat und die ihn weitgehend leitende und lenkende Verwaltung haben an Bedeutung gewonnen, das Parlament hat entsprechend verloren.
Unsere Regierung, also der Bundesrat, wird nicht vom Volk direkt gewählt, sondern indirekt via Parlament. Wir haben daher weder ein Präsidialsystem (weil es keine Volkswahl gibt), aber auch keine parlamentarische Regierung, weil das Parlament die Regierung nicht durch einen Misstrauensantrag absetzen kann. Die Bundesräte sind somit faktisch auf Lebenszeit gewählt (Christoph Blocher und Ruth Metzler sind seltene Ausnahmen) und bestimmen ihren Rücktritt selber – im persönlichen oder parteipolitischen Interesse.
Die Nachteile haben sich in den letzten Jahren viel stärker bemerkbar gemacht, weil vor allem die Parteistrategien im Vordergrund stehen und nicht staatspolitische Überlegungen. Die Bundesräte spielen immer mehr Solorollen für die Medien, und ihre selber geschürten Rücktrittsgerüchte bewirken einen permanenten Wahlkampf zwischen den potenziellen Nachfolgern beziehungsweise den Parteien.
Diese Zersplitterung des Gremiums hat zudem dem Bundeskanzler und seinem Büro ein faktisches Machtmonopol für das Agenda-Setting verschafft.
Wie kommen wir da wieder raus, ohne das System total über den Haufen zu werfen? Die Lösung ist einfach und liegt auf der Hand. Nach den Parlamentswahlen, die alle vier Jahre stattfinden, bestimmt das neu gewählte Parlament den Bundesrat für eine vierjährige Amtszeit. Vakanzen sind ausser im Todes- oder Krankheitsfall nicht möglich, aber Rücktrittsankündigungen beziehungsweise Bereitschaft zur Wiederwahl sind beim Ablauf des Jahres vor den Wahlen erforderlich. Neuwahlen sind bei Einer-Vakanzen während der Amtszeit ausgeschlossen. Die Departements-Leitung wird bei einer allfälligen Lücke ad interim von einem anderen Bundesratsmitglied übernommen.
Alle vier Jahre wählt das neu zusammengesetzte Parlament den Gesamtbundesrat neu. Dies würde bedeuten, dass wir eine Art Koalitionsregierung bekämen. Gleichzeitig wäre der achte Bundesrat mit Namen Bundeskanzler abzuschaffen beziehungsweise im rotierenden Präsidialdepartement einzuordnen und so zu entmachten.
Das Parlament sollte aufgewertet werden, indem es von reinen Lobbyisten gesäubert und notfalls das Milizsystem geopfert werden müsste. Wir haben heute schon zu 90 Prozent vollamtliche Politiker, die aber mehrheitlich im Dienste von Sonderinteressen stehen.
Aber auch hier wäre das Rücktrittsrecht während der Amtszeit einzuschränken. Die einfachste Lösung wäre dabei der Ersatz des automatischen Nachrückens durch die Einführung einer parlamentarischen Nachwahl. Notfalls wäre auch eine Vakanz bis zum nächsten ordentlichen Wahltermin vorstellbar. Gerade im letzten Jahr vor den Neuwahlen sind durchsichtige taktische Rücktrittsspielchen im Parlament häufig zu beobachten. Nicht gewählte Sesselnachrücker sind mindestens so schlimm wie gewählte Sesselkleber.
Dieser Beitrag ist zuerst in der «Basler Zeitung» vom 18. Mai 2018 erschienen.
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