Energiestrategie 2050: Lyssenkoismus in der Schweiz!

Step-II.pngGastbeitrag von Prof. em. Dr. Franz-Karl Reinhart, Lausanne -Es war einmal ein sowjetischer Agronom namens Denisovich Lyssenko, der sich der Pseudowis…

Prof. em. Dr. Franz-Karl Reinhart

Gastbeitrag von Prof. em. Dr. Franz-Karl Reinhart, Lausanne –

Es war einmal ein sowjetischer Agronom namens Denisovich Lyssenko, der sich der Pseudowissenschaft verschrieb und behauptete, er könne mit seinen Methoden seine Mitbürger vor künftigen Hungersnöten befreien. Obwohl kein geringerer als Josef Stalin Lyssenkos Ideen voll unterstützte, konnte die Sowjet Union niemals den Krieg ohne amerikanische Lebensmittelhilfe überstehen. Diese Pseudowissenschaft ist als Lyssenkoismus bekannt und ein Schulbeispiel für den politischen Missbrauch der Wissenschaft.

Im Mai 2011 verkündigte der Bundesrat die Energiestrategie 2050 (ES2050) mit dem Ziel die Kernenergie vollständig durch sogenannte «erneuerbare» Energien aus Sonne und Wind zu ersetzen, ja sogar ein Verbot der Kernenergie einzuführen. Die ES2050 wurde ohne Vorabklärung der benötigten Mittel (Know How, technische Möglichkeiten, Finanzierung etc.) und der zu erwartenden volkswirtschaftliche Auswirkungen deklariert. Wissenschaft und Technik würden schon die richtigen Lösungen finden….

Die ES2050 wurde zudem als Gesamtkonzept für alle Energien vorgeschlagen, aber blieb doch im Wesentlichen auf die elektrische Energieversorgung beschränkt. Der Bundesrat hat sich damit auf einen Blindflug eingelassen, ohne zu wissen wo die Reise durchgeht und hinführt. Warnungen, dass es so mit Sicherheit nicht geht, wurden in den Wind geschlagen und die Kritiker als Hinterwälder, ewig Gestrige oder vieux croûtons bezeichnet. Der Gesamtbundesrat und besonders die verantwortliche Bundesrätin, Frau Doris Leuthard, haben sich angemasst ein bestens funktionierendes elektrisches Versorgungssystem ohne nachgewiesenen Grund umbauen und durch ein System ersetzen zu wollen, das die Energie nicht liefern kann, wenn sie benötigt wird.

Alle Bürger und Bürgerinnen – leider aber offenbar mit Ausnahme einiger Bundesräte und Bundesrätinnen sowie vielen Politiker und Politikerinnen, wissen: wenn etwas gut läuft, sind Änderungen nur dann angebracht, wenn davon mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erheblicher Mehrwert zu erwarten ist. Einfacher gesagt: «Mit Erfolg soll man nie streiten» – aber gerade das tut das zur Abstimmung vorliegende Energiegesetz. Daher ein klares NEIN!

Damit Frau Leuthard ihren Standpunkt durchsetzen kann, hat sie sich mit sogenannten Experten umgeben, die alle ihrer Meinung sind. Das sind insbesondere Politikgewinnler, die sich auf Kosten der Leuthard’schen Förder- und Subventionspolitik bereichern können. Selbst den Wissenschaftern und Technikern der Universitäten und Hochschulen wurden «Forschungs»gelder im dreistelligen Millionenbereich zur Verfügung gestellt, damit sie Probleme lösen sollen, die es ohne ES2050 gar nicht gäbe! Während sich die heutigen Russen immerhin bemühen, den Stalinismus zu überwinden, praktiziert Frau Leuthard offensichtlich den Lysenkoismus in der Schweiz! Nochmals NEIN!

Um den unsteten Anfall von Wind- und Sonnenenergie zu glätten, kann man Speicher und Ersatzkraftwerke einsetzen. Man braucht kein Ökonom zu sein um zu merken, dass solche Einheiten viel Geld und Zeit kosten. Leuthards Rechnung mit lächerlichen 40 Franken pro Haushalt und Jahr enthält nur die Erhöhung der KEV-Subventionen – eine bewusste Irreführung. Also Nein!

Der Bundesrat und das Parlament haben mit diesem Energiegesetz ein dirigistisches Monster kreiert, das weder mit unseren demokratischen Gepflogenheiten noch mit gesundem Menschenverstand vereinbar ist. Daher ein deutliches Nein, schon nur aus diesen elementaren Gründen!

Alles in allem haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz verabschiedet, das schwerste Mängel betreffend Vorbereitung, Beratung und Vorlage an das Volk aufweist und so in noch nie dagewesener Art und Weise gegen institutionelle und politische Usanzen in unserem Land verstösst. Eine derart unzulässige – sprich: schludrige Arbeit – muss am 21. Mai abgestraft werden. Endgültig und unwiderruflich NEIN!

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