Vom neuen Beton in unserer Landschaft

Rund 160 Gebiete und Objekte, welche sich über einen Fünftel der Schweiz ausdehnen, müssen in ihrer natur- und kulturlandschaftlichen Eigenart und mit ihren prägenden Elementen ungeschmälert erhalten bleiben. Mit der neuen Verordnung soll das BLN wirksamer vollzogen werden, unter anderem mittels klaren objektspezifischen Schutzzielen. Tatsächlich ist es so, dass bis ungefähr vor 20 Jahren das BLN wenig Wirkung entfaltete. Bundesgericht und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission haben jedoch wesentlich dazu beigetragen, dass das BLN allen, welche Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet realisieren müssen, immer mehr Kopfweh und viel Aufwand bereitet. Die neue Verordnung schafft kaum Linderung.

Wer heute im Nichtbaugebiet, und immer häufiger auch im Baugebiet, etwas bauen oder bewirtschaften muss, der reibt sich an mannigfaltigen anderen Interessen. Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe, Waldeigentümer, Verkehrsanlagen, touristische Investoren, Energieerzeugungsanlagen, Leitungen aller Art, Kiesgruben, Steinbrüche, Deponien, Waffen- und Schiessplätze, Trinkwasserversorgungen oder Gewässerkorrektionen. Teilweise sind die Interessenabwägungen schon fast vorweggenommen wie zum Beispiel beim Moorlandschaftsschutz, dem Grundwasserschutz oder den Gewässern und den angrenzenden Gewässerräumen. Auch Naturschutzgebiete manifestieren sich im Alltag häufig als unverrückbar, seien sie vom Bund, dem Kanton oder der Gemeinde erlassen. Ob Auenverordnung, Hochmoorverordnung, Flachmoorverordnung, Amphibienlaichgebiete-Verordnung, Pärkeverordnung, Trockenwiesenverordnung oder kantonales Naturschutzgebiet: Für Bauherrschaft und Planer ist in jedem Fall und sofort die Ausgangslage für eine erfolgreiche Projektrealisierung deutlich schwieriger oder gar unmöglich.

Die Kosten all dieser Schutzgebiete sind übrigens häufig gut versteckt, für Aussenstehende nicht offensichtlich und für Mensch und Umwelt auch mal krass kontraproduktiv. Ausnahmsweise schafft gerade eine 130seitige Studie des Bundesamts für Raumentwicklung aus dem Jahr 2012 etwas Transparenz über die Opportunitätskosten des BLN. So hat der Bund in der ganzen Schweiz und mit sehr viel Aufwand neue Hartsteinbrüche ausserhalb des BLN gesucht und auch tatsächlich der Hartsteinindustrie zwei neue Standorte in Interlaken und im Kandertal (beide Kanton Bern) zur Realisierung empfohlen. Das Ergebnis der jahrelangen Arbeit ist leider in Tat und Wahrheit pervers und skandalös, weil der erste Standort im berühmten Naherholungsgebiet Grosser Rugen liegt und der zweite Standort in hohem Grad unwirtschaftlich ist.

Damit sind aber noch nicht alle Erfolge der Lobbyisten aufgezählt. Interessenabwägungen und immer häufiger auch Ersatzpflichten bestehen für Vorhaben im Wald (ein Drittel der Schweiz), bei Fruchtfolgeflächen (ungefähr ein Drittel des Mittellands), bei Vogel- und Wildschutzgebieten, bei geschützten Lebensräumen (z.B. Hecke, seltener Wald), bei geowissenschaftlichen Objekten, bei historischen Verkehrswegen, bei archäologischen Fundstellen und überhaupt bei allen kantonalen, regionalen und kommunalen Landschaftsschutz- und Landschaftsschongebieten. Geografische Informationssysteme der Kantone und des Bunds zeigen dabei den Planern jeweils nicht nur die Interessenkonflikte unkompliziert an. Beim gleichzeitigen Einblenden aller gesetzlich verankerten Interessen breiten sich die farbigen Schutzgebiete flächendeckend auf der ganzen Karte aus (siehe Abbildung «Schutzgebiete im Kanton Bern»). Konfliktarme Bauvorhaben sind also in der Schweiz längstens passee. Dies äusserst sich dann beispielsweise darin, dass in den letzten 50 Jahren trotz technischem Fortschritt die Produktivität von Ingenieuren und Planern, gemessen in Arbeitsstunden pro Sondernutzungsplanung, bei landschaftsrelevanten Bauten und Anlagen vermutlich um eine bis zwei Grössenordnungen gesunken ist.

Quelle: KSE Bern (Legende abgeändert)

All die aufgezählten Interessengebiete werden im Alltag meistens als «Schutzgebiete» bezeichnet. Damit ist angedeutet, dass Schutzinteressen häufig gesetzlich besser als Nutzinteressen geschützt sind. Aus ökonomischer Perspektive macht die Unterscheidung zwischen Schutz- und Nutzinteressen meines Erachtens jedoch keinen Sinn. Ackerbau, Holzproduktion, Gewässerraum, Vogelschutzgebiet: Dahinter stehen immer handfeste menschliche Interessen. Diese sind manchmal eher materieller, manchmal eher immaterieller Natur. Auf den Punkt gebracht: Naturschutz, Heimatschutz oder Gewässerschutz sind genauso Landnutzungen wie Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Schutzwald oder Tourismus. Deshalb sind bei Konflikten oder gar vermeintlichen No-Gos unvoreingenommene Interessenabwägungen so wichtig.

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