Zur Untersuchung gegen AMAG

Bekanntmachung-AMAG-der-WEKO.png

Auszug aus der SDA-Meldung (aus BaZ vom 18. Juli 2018): “Die Amag selber ist sich keines Vergehens bewusst: Die Autoimporteurin habe bis heute keine konkreten Anhaltspunkte zu einem möglichen Verstoss, erklärte die Amag in einer Stellungnahme. «Es gab kein Kartell», sagte Amag-Direktionsmitglied Oliviero Milani, der für den Tessiner Markt zuständig ist. «Wenn wir in einem so umkämpften Markt die Preise aufblasen würden, würden wir schnell von der Konkurrenz überholt. Wir sehen einem Abschluss der Untersuchung mit Gelassenheit entgegen.»”

Wie diverse Beiträge im Blog Wettbewerbspolitik zeigen (vgl. z.B. nur den letzten Beitrag von Daniel Emch),  gibt es für diese Gelassenheit keinen Grund. Falls der AMAG nachgewiesen werden kann, dass sie die Preise ihrer Vertragshändler koordiniert hat, wird sie nach der aktuell geltenden Praxis verurteilt und gebüsst – und zwar absolut unabhängig davon, ob sie “von der Konkurrenz überholt” werden könnte oder auch nicht. Die aktuelle schweizerische Wettbewerbspolitik befasst sich nicht mehr mit der Frage der Wirkung einer Preisabrede.

Dabei wäre die Ökonomik in der Sache ebenso klar wie unbestritten: Preisbindungen zwischen Hersteller und Händlern in Bezug auf eine Marke (oder im Fall von AMAG: in Bezug auf die AMAG- bzw. VW-Marken) – intrabrand-Preisbindungen – sind in aller Regel prokompetitiv oder zumindest unschädlich, wenn wirksamer Wettbewerb dieser Marke (oder dieser Marken) zu den Marken anderer Hersteller – interbrand-Wettbewerb –  besteht.

Wir betreiben also aktuell eine Wettbewerbspolitik, die ihren eigentlichen Untersuchungsgegenstand, den wirksamen Wettbewerb, ausblendet. Aber vielleicht stellt ja AMAG eine Chance dar, diesen Fehler zu korrigieren.

Dieser Beitrag wurde zuerst im Blog www.wettbewerbspolitik.org publiziert.

Facebooktwitterlinkedinmail

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie: Kommentare sind auf 2000 Zeichen begrenzt.