Wir reparieren auch, was nicht kaputt ist

Reparatur.png

Die Berner Regulierungsmechaniker nehmen in ihrem semisozialistischen Wettbewerbsverständnis einen weiteren Anlauf, die Fernmeldebranche zu bevormunden, diesmal quasi durch die Hintertür.

Die Bundesbehörden wollen schon wieder eine Revision des Fernmeldegesetzes. 170 Seiten! Dazu schreibt unsere zuständige Bundesrätin: «Deregulierungen (!) sind Kernanliegen der Vorlage». Deregulierung auf 170 Seiten? Der Bakom-Direktor, Chef unserer nationalen Rettungsinstanz für die Telekommunikation, haut noch eins drauf. Er meint, man hätte mit der Pinzette reguliert. 170 Seiten? Hätte der Bundesrat seine Vorlage gelesen, hätte er gemerkt, dass sie nicht von ihm ist!

Bevor wir uns dem Kernthema zuwenden, werfen wir einen Blick auf ein Kuriosum. Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man meinen, das Bakom würde etwas von Wettbewerb verstehen. Ausgerechnet aus der Feder dieser Monopolbehörde wird in der Botschaft der Begriff «Wettbewerb » in allen möglichen Farben und Formen gebraucht und missbraucht.

Das geht von Wettbewerb über Wettbewerb im Endkundenmarkt zu selbsttragendem Wettbewerb, wirksamem Wettbewerb, Stand des Wettbewerbs, Wettbewerbsabreden, Wettbewerbsdefizit, Wettbewerbsverhältnisse, Wettbewerbsmarkt Wettbewerbsniveau, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsproblemen, bis zur Wettbewerbsbeeinträchtigung. Haben Sie bis hierher gelesen? Anstrengend, nicht wahr? Die geschwurbelte Regulierungspädagogik macht einen fast schwindlig vor lauter Wettbewerb.

Eigenartigerweise kommt der Begriff des staatlich dekretierten Wettbewerbs in der ganzen Botschaft nicht vor. Das ist gewollt, kein Zufall. Aber darauf kommen wir noch.

Schauen wir uns vorab den Schweizer Telekommarkt an, stellen wir fest, dass er seit der Liberalisierung vor 20 Jahren hocheffizient funktioniert. Während alles erheblich teurer wurde, sind die Telekompreise kontinuierlich und massiv gesunken. Zudem belegt unser Land überall Spitzenplätze: Nr. 1 weltweit bei den Breitbandanschlüssen, Nr. 1 bei der Qualität unserer Infrastrukturen und – besonders wichtig – Nr. 1 bei den Netzinvestitionen.

Doch das interessiert den Bund nicht, das ist eher störend. Wir reparieren auch, was nicht kaputt ist. Und damit kommen wir zurück zum Kernanliegen der FMG-Revision. Die Berner Regulierungsmechaniker nehmen in ihrem semisozialistischen Wettbewerbsverständnis einen weiteren Anlauf, die Fernmeldebranche zu bevormunden, diesmal quasi durch die Hintertür.

Man erinnert sich: Das Parlament lehnte es seinerzeit mit gutem Grund ab, die Glasfasertechnologie zu regulieren. Es wollte die Investitionsdynamik in die modernen Hochbreitbandnetze dem Markt überlassen. Im Gegensatz beispielsweise zu Deutschland, wo der Breitbandausbau mit Milliarden subventioniert werden muss, führt in der Schweiz die Konkurrenz zwischen den Anbietern zu Netzinvestitionen auf Rekordhöhe.

Das hindert den Bundesrat nicht, neuerdings auch die Glasfaser- und Kabelnetze zu regulieren. Er verwendet dazu den etikettenschwindlerischen Begriff der «Technologieneutralität». Und weil er befürchtet, dass das Parlament den Einbezug der Glasfasernetze erneut ablehnt, greift er tief in die Trickkiste und sägt am Ast, auf dem andere sitzen. Er schlägt dem Parlament nämlich vor, sich gleich selbst zu entmachten und seine Kompetenzen an den Bundesrat abzutreten. Das ist hohe Schule der Gesetzgebung.

Gescheiter wäre es, wenn der Bundesrat die bestehenden Kompetenzen nutzen und endlich die unsinnig tiefen schweizerischen Mobilfunkgrenzwerte dem Weltniveau anpassen würde.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen als Kolumne im “Swiss IT Magazine” Nr. 01–02, Februar 2018, S. 27, und wird hier mit freundlicher Zustimmung dieses Magazins wiederholt.

Die Berner Regulierungsmechaniker nehmen in ihrem semisozialistischen Wettbewerbsverständnis einen weiteren Anlauf, die Fernmeldebranche zu bevormunden, diesmal quasi durch die Hintertür.

Die Bundesbehörden wollen schon wieder eine Revision des Fernmeldegesetzes. 170 Seiten! Dazu schreibt unsere zuständige Bundesrätin: «Deregulierungen (!) sind Kernanliegen der Vorlage». Deregulierung auf 170 Seiten? Der Bakom-Direktor, Chef unserer nationalen Rettungsinstanz für die Telekommunikation, haut noch eins drauf. Er meint, man hätte mit der Pinzette reguliert. 170 Seiten? Hätte der Bundesrat seine Vorlage gelesen, hätte er gemerkt, dass sie nicht von ihm ist!

Bevor wir uns dem Kernthema zuwenden, werfen wir einen Blick auf ein Kuriosum. Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man meinen, das Bakom würde etwas von Wettbewerb verstehen. Ausgerechnet aus der Feder dieser Monopolbehörde wird in der Botschaft der Begriff «Wettbewerb » in allen möglichen Farben und Formen gebraucht und missbraucht.

Das geht von Wettbewerb über Wettbewerb im Endkundenmarkt zu selbsttragendem Wettbewerb, wirksamem Wettbewerb, Stand des Wettbewerbs, Wettbewerbsabreden, Wettbewerbsdefizit, Wettbewerbsverhältnisse, Wettbewerbsmarkt Wettbewerbsniveau, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsproblemen, bis zur Wettbewerbsbeeinträchtigung. Haben Sie bis hierher gelesen? Anstrengend, nicht wahr? Die geschwurbelte Regulierungspädagogik macht einen fast schwindlig vor lauter Wettbewerb.

Eigenartigerweise kommt der Begriff des staatlich dekretierten Wettbewerbs in der ganzen Botschaft nicht vor. Das ist gewollt, kein Zufall. Aber darauf kommen wir noch.

Schauen wir uns vorab den Schweizer Telekommarkt an, stellen wir fest, dass er seit der Liberalisierung vor 20 Jahren hocheffizient funktioniert. Während alles erheblich teurer wurde, sind die Telekompreise kontinuierlich und massiv gesunken. Zudem belegt unser Land überall Spitzenplätze: Nr. 1 weltweit bei den Breitbandanschlüssen, Nr. 1 bei der Qualität unserer Infrastrukturen und – besonders wichtig – Nr. 1 bei den Netzinvestitionen.

Doch das interessiert den Bund nicht, das ist eher störend. Wir reparieren auch, was nicht kaputt ist. Und damit kommen wir zurück zum Kernanliegen der FMG-Revision. Die Berner Regulierungsmechaniker nehmen in ihrem semisozialistischen Wettbewerbsverständnis einen weiteren Anlauf, die Fernmeldebranche zu bevormunden, diesmal quasi durch die Hintertür.

Man erinnert sich: Das Parlament lehnte es seinerzeit mit gutem Grund ab, die Glasfasertechnologie zu regulieren. Es wollte die Investitionsdynamik in die modernen Hochbreitbandnetze dem Markt überlassen. Im Gegensatz beispielsweise zu Deutschland, wo der Breitbandausbau mit Milliarden subventioniert werden muss, führt in der Schweiz die Konkurrenz zwischen den Anbietern zu Netzinvestitionen auf Rekordhöhe.

Das hindert den Bundesrat nicht, neuerdings auch die Glasfaser- und Kabelnetze zu regulieren. Er verwendet dazu den etikettenschwindlerischen Begriff der «Technologieneutralität». Und weil er befürchtet, dass das Parlament den Einbezug der Glasfasernetze erneut ablehnt, greift er tief in die Trickkiste und sägt am Ast, auf dem andere sitzen. Er schlägt dem Parlament nämlich vor, sich gleich selbst zu entmachten und seine Kompetenzen an den Bundesrat abzutreten. Das ist hohe Schule der Gesetzgebung.

Gescheiter wäre es, wenn der Bundesrat die bestehenden Kompetenzen nutzen und endlich die unsinnig tiefen schweizerischen Mobilfunkgrenzwerte dem Weltniveau anpassen würde.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen als Kolumne im “Swiss IT Magazine” Nr. 01–02, Februar 2018, S. 27, und wird hier mit freundlicher Zustimmung dieses Magazins wiederholt.

Facebooktwitterlinkedinmail

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie: Kommentare sind auf 2000 Zeichen begrenzt.